Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für eine Impfpflicht gegen Masern gebilligt. Ab dem kommenden Jahr sollen Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler und auch bestimmte Erwachsene nachweisen müssen, dass sie geimpft sind. Ansonsten drohen Bußgelder, und ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden. In Kraft treten soll die Masern-Impfpflicht im März 2020. Der Impfnachweis ist bis zum 31. Juli 2021 zu erbringen. Nach dem Kabinett muss später noch der Bundestag zustimmen.
In der Begründung zum Entwurf des Masernschutzgesetzes, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, in den ersten Monaten dieses Jahres seien mehr als 400 Masernfälle gemeldet worden. "Es liegt daher eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit vor, der mit weiterführenden Maßnahmen begegnet werden muss."
Das neue Masernschutzgesetz schreibt nun vor, dass künftig Kinder und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen. Darunter fallen Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager.
Nachgewiesen werden kann die Impfung beziehungsweise Immunität durch den Impfausweis oder durch ein Attest vom Arzt, dass man schon einmal Masern hatte. Ausgenommen sind Menschen, die einen ärztlichen Nachweis vorlegen können, dass bei ihnen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist und Menschen, die vor 1970 geboren sind, weil sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern schon durchlitten haben. Die Spritze soll es künftig bei jedem Arzt geben – außer beim Zahnarzt.
Das Masernschutzgesetz soll im März 2020 in Kraft treten
Wer gegen die Impfpflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte von bis zu 2.500 Euro gesprochen. Zuständig für Überwachung und Bußgelder sind die örtlichen Gesundheitsämter. Kitas, Schulen und andere Einrichtungen müssen Impfsäumige an sie melden.
Laut Bundesgesundheitsministerium geht es bei der Impfpflicht nicht nur um den Schutz Einzelner vor Masern, sondern auch um den sogenannten Gemeinschaftsschutz – also eine Verhinderung der Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung. Bei mindestens 95 Prozent der Bevölkerung sei dafür Immunität erforderlich. Deutschland habe das bislang nicht erreicht.
Kommentare
"In Kitas, Schulen und Asylunterkünften soll künftig ein Impfschutz verpflichtend sein, auch für Angestellte. Nicht geimpften Kindern droht der Kita-Ausschluss. "
Was droht Schülern, die sich weigern?
Und wenn die Impfungen ach so toll sind, sind doch alle Geimpften eh geschützt?
Sehr schön auch das Timing, ein Tag nach der Wahl von vdL.
Und wieder jemand der nicht versteht was Herdenimmunität bedeutet...
Endlich. Es ist höchste Zeit. Und was die Einwände des Ethikrates betrifft, stellt sich die Frage: Warum es ethisch sein soll, Kinder mit schwachem Immunsystem aus egoistischen Gründen in Gefahr zu bringen? Der Hinweis des Gremiums, in dem vermutlich viele ältere Herren sitzen, dass es mehr Aufklärung bedarf, läuft völlig an der aktuellen Erkenntnis vorbei, dass sich die oft durchaus gebildete Zielgruppe der Impfgegener jeder wissenschaftlichen Information bewusst widersetzt und sich stattdessen lieber auf Propagandaseiten im Internet tummelt.
Entfernt. Bitte nutzen Sie die Kommentarbereiche zur sachlichen, differenzierten und konstruktiven Diskussion der Artikelinhalte, indem Sie Fakten beachten und auf Polemik ebenso verzichten wie auf Unterstellungen oder Spekulationen. Danke, die Redaktion/dl
Ein Gesetz dass sich auf Kinder fokussiert bei einer Durchimpfungsquote von 97% Erstimpfung und 93% Zweitimpfung ist völlig unnötig. Deshalb das Recht auf Unversehrtheit auszuhebeln ist mehr als nur unverhältnismäßig. Das ist Populismus á la CDU/SPD. Lieber mal ein Grundrecht aushebeln um durchschnittlich pro Jahr 0-3 Menschenleben in Deutschland vielleicht zu retten, als hunderte Menschenleben bspws. durch ein Tempolimit zu retten.
Aber in Deutschland gibt es ein gefühltes Grundrecht auf dicke Autos und scheinbar stehen die Politiker darauf schwachsinnige Maßnahmen für die es eine breite Mehrheit gibt durchzusetzen wenn sie sonst nichts gebacken bekommen. Und dass dann als großen Erfolg verkaufen....
Verantwortungsvoll mit solchen Maßnahmen umzugehen heißt immer die Verhältnismäßigkeit im Auge zu haben.
Bisher konnte keiner erklären wieso bei einer stetig steigenden Impfquote in Deutschland und über die letzten Jahrzehnte stetig äußerst niedrigen Infektionsrate ein solches Gesetz nöitg ist.
Und kleinere lokale Ausbrüche sind kein gesellschaftliches Problem für das ein Grundrecht ausgehebelt werden muss.
Zumal der Kosten-Nutzen-Effekt bei einer realen Sterblichkeit von 1:20000 und keiner Verbesserung der allgemeinen Überlebensrate (bei normalen hygienischen und ernährungstechnischen Umständen) nicht ersichtlich ist. Aber um dass in seiner Ganzheit klar zu sehen braucht es etwas mehr als isolierte pharma-finanzierte Studienergebnisse zu rezitieren...
Danke für Ihr Kommentar
Sie werden sich aber sicherlich gleich vor Beleidigungen nicht retten können
Dies ist der Ton hier von Leuten, die ach so aufgeklärt sein wollen
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf persönliche Anfeindungen. Danke, die Redaktion/at
Ich finde es unglaublich, dass das Recht auf Unversehrtheit ausgehebelt wurde. Außerdem möchte ich als Elternteil selbst darüber bestimmen, was mein Kind in den Körper, in den Organismus gespritzt bekommt.
Schauen Sie sich mal ein erkranktes Kind mit Masernenzephalitis und dadurch verursachtem akinetischen Mutismus an. Das nicht mehr sprechen, nicht mehr laufen kann und über eine Sonde ernährt wird. Das nur noch wenige Wochen zu leben hat. Und erklären dann den Eltern dieses Kindes (die es sogar ganz normal im Alter von 11 Monaten hätten impfen lassen, aber es vorher schon mit 3 Monaten im Wartezimmer durch nicht geimpfte Kinder angesteckt wurde), dass „kleinere lokale Ausbrüche kein gesellschaftliches Problem“ seien.
Einfach mal alte Sterberegister lesen.
Dann fällt vielleicht auch wieder ein, wofür Impfungen gut sind.
Nicht wenn Sie dieses Recht missbrauchen....
"Ein Gesetz dass sich auf Kinder fokussiert bei einer Durchimpfungsquote von 97% Erstimpfung und 93% Zweitimpfung ist völlig unnötig. "
Leider nicht. Für Herdenimmunität ist eine Zweitimpfquote von 95% nötig. Es besteht ein erheblicher Unterschied zwischen einer 5% und einer 7% Impflücke, das ist fast die Hälfte mehr.
"Deshalb das Recht auf Unversehrtheit auszuhebeln ist mehr als nur unverhältnismäßig."
Das ist erst einmal eine Behauptung ohne Substanz. "Verhältnismäßigkeit" ist so ein Einerseits-andererseits-Argumenten-Ding.
Einerseits:
Ja, eine Impfung stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (durch Durchstoßen der Haut mit einer Spritze) dar, die durchaus schmerzhaft ist. Vom Schweregrad dürfte dieser Eingriff zwischen Haareschneiden (auch das ist einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar) und einer Karies-Behandlung liegen.
Andererseits:
Menschen, die sich aus welchen Gründen auch immer nicht impfen lassen können und auf Herdenimmunität angewiesen sind, droht bei Nichterreichen der 95%-Durchimpfung eine Masernerkrankung. Das stellt ebenfalls einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Die Eingriffsintensität dürfte selbst bei unkompliziertem Krankheitsverlauf deutlich über dem der Impfung liegen, bei Komplikationen erst recht.
Sollte nun eine Impfpflicht geeignet sein, die Zweitimpfquote zu erhöhen, stellt sich fast schon die Frage, ob die Verhältnismäßigkeit eine Impfpflicht nicht sogar verlangt.
Die Gesunheit Ihres Kindes (und das vieler anderer, die ggf. (noch) nicht geimpft wurden oder werden konnten) wiegt aber schwerer als Ihr Selbstbestimmungsrecht...
Ins Grundrecht greift auch ein, wenn man jemanden zur Blutprobe bietet, wenn er/sie besoffen Auto fährt. Warum sanktioniert der Staat Alkoholfahrten, wenn jeder ein Grundrecht hat?
Stichwort: Güterabwägung, Verhältnismäßigkeit.
"Aber in Deutschland gibt es ein gefühltes Grundrecht auf dicke Autos "
Was hat denn der Lobbyismus der Automobilmafia mit der überfälligen Impfpflicht zu tun?
@Didi13:
"Außerdem möchte ich als Elternteil selbst darüber bestimmen, was mein Kind in den Körper, in den Organismus gespritzt bekommt."
Das können sie ja, sie müssen ja nicht impfen. Dazu müssten sie halt ihr Kind nicht in die Kita schicken und die Schulpflicht erledigen sie mit nem Internat in einem Land, dass - anders als dieses - für sich beschlossen hat, das gesellschaftliche Risiko von Masern einzugehen.
Sie haben das Recht, ihr Kind nicht zu impfen.
Sie haben halt jetzt nicht mehr das Recht, das ungeimpfte Kind auf die Allgemeinheit loszulassen, das ist alles. Und sie verstehen sicher, dass die Allgemeinheit bei Letzterem gerne ein Wörtchen mitreden will.
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Praktisch. Schon mal prophylaktisch jegliche Kritik vorab als "ach so aufgeklärt" diffamieren.
Dann auch noch keine Argumente vorbringen können.. Klasse Diskussionsstil!
Sie beschreiben gerade die Art und Weise, wie SIE i.d.R diffamieren
Heute schon mal in den Spiegel geschaut
Danke, ich bin überzeugt, Sie haben hundertprozentig Recht.
Wissen Sie, wann es so einen Fall in Deutschland zuletzt gegeben hat? Nach Auskunft des Robert-Koch-Instituts und des Statistischen Bundesamtes war das im Jahre 2001.
Klingt nicht nach einer akuten Notlage.
https://www.welt.de/wissensc…
In diesem Artikel geht es z.B. um die sechsjährige Aliana, die 2016 verstorben ist, also dementsprechend wahrscheinlich um 2010/ 11 im Wartezimmer mit den Masern angesteckt wurde. Spätfolge war eine chronische Masern- Gehirnentzündung (SSPE).
Der Artikel erwähnt auch weitere Fälle: „Allein in den Jahren zwischen 2003 und 2009 sind in Deutschland 39 Kinder und Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag an SSPE erkrankt. Bekannt ist etwa der Fall Micha aus Bad Salzuflen, der sich mit fünf Monaten im Wartezimmer eines Kinderarztes mit Masern angesteckt hatte. Mit fünf Jahren erkrankte er an der chronischen Maserngehirnentzündung. 2013, mit 14 Jahren, starb er an den Folgen. In jenem Wartezimmer hatte sich auch ein Mädchen mit Masern angesteckt, sie hieß Natalie und starb 2011 an SSPE.“
Ob man diese Todesfälle nun als „akute Notlage“ bewerten will, steht jedem frei. Abseits der Zahlen ist es für Betroffene und deren Angehörige mit Sicherheit mehr als eine akute Notsituation, die noch durch das Wissen verschlimmert wird, dass diese Erkrankung und daraus resultierende Todesfälle absolut vermeidbar gewesen wären.
Es ist unglaublich wichtig, dass Menschen in der Umgebung von ungeimpften Babys und Kleinkindern geimpft sind und somit mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Masern übertragen. Wenn das im Jahr 2019 immer noch nicht zu allen vorgedrungen ist, bleibt nur die Impfpflicht.
Schauen Sie sich doch bitte mal die Daten des Robert-Koch-Instituts und des Statistischen Bundesamtes an, zwei der Impf-Gegnerschaft völlig unverdächtiger Quellen. Dort finden Sie keinen einzigen Hinweis, dass die Masern-Erkrankungen hierzulande zugenommen haben, im Gegenteil liegen wir derzeit deutlich UNTER dem langjährigen Mittelwert! Den letzten Masernfall bei Klein- und Kleinstkindern datieren diese Quellen übrigens auf das Jahr 2001 und wissen von zwei Fällen von anerkannt an Impfkomplikationen gestorbenen Kleinstkindern in den letzten 5 Jahren (und das bei den bestens bekannten Schwierigkeiten, einen Impfschaden anerkannt zu bekommen).
Überdies gehen in die Zahl der in Deutschland registrierten Masernfälle auch diejenigen Personen ein, die ihre Jugend gar nicht in Deutschland verbracht haben. Auf diese Fälle haben wir mit einer Impfung hier ebenfalls keinen Einfluss.
Es gibt also wissenschaftlich nachgewiesen hierzulande KEIN erhöhtes Masernrisiko, dem wir durch Impf-Pflicht begegnen müssten. Eine Impf-Pflicht lässt sich aus der langjährigen Entwicklung in Deutschland weder herleiten noch rechtfertigen.
Ich finde es unglaublich, dass das Recht auf Unversehrtheit ausgehebelt wurde. Außerdem möchte ich als Elternteil selbst darüber bestimmen, was mein Kind in den Körper, in den Organismus gespritzt bekommt.
Ich finde es unglaublich, dass Sie mein Recht auf Unversehrtheit aushebeln wollen. Ich gehöre zu den wenigen Menschen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung nicht geimpft wurden und somit auf die Herdenimmunität angewiesen sind. Außerdem konnten Sie als Elternteil nie selbst darüber bestimmen, was Ihrem Kind in den Körper, in den Organismus gespritzt wird. Denn auch Ihr Kind hat ein Recht auf Unversehrtheit!
Sie dürfen Ihrem Kind kein Heroin in den Körper spritzen, Sie dürfen Ihrem Kind kein Alkohol verabreichen, Sie müssen Ihr Kind im Auto mit einem Kindersitz transportieren, usw. Wenn Eltern die Sorgfaltspflicht gegenüber ihrer Kinder vernachlässigen, muss der Staat eingreifen und seine Sorgfaltspflicht wahrnehmen.
Verhältnismäßig ....
wäre es dann aber auch anders herum.
Ihr Kind darf sich keiner Kita, Schule, Asylunterkunft und Krankenhaus unter 300 Meter nähern. Als Elternteil sind sie verpflichtet, die Schulpflicht zu erfüllen, dementsprechend müssen sie staatlich anerkannte Lehrer einstellen. Ob sie einen Arzt privat anstellen, bleibt ihnen überlassen.
Nein, es besteht wahrlich kein "erheblicher Unterschied zwischen einer 5% und einer 7% Impflücke". Das die 95% Impfquote ein Fake und Popans ist ist jedem rudimentär naturwissenschaftlich Interessierten auch unmittelbar klar. Tatsächlich hat historisch in Deutschland Herdenimmunität bereits bei Immunisierungsquoten unter 90% eingesetzt.
"Spahns Hauptargument, wonach besonders gefährdete Menschen ab einer Impfquote von 95 Prozent durch die "Herdenimmunität" geschützt wären, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Weil bereits die Erstimpfung etwa 90-prozentigen Schutz verleiht, entsprechen die fehlenden Zweitimpfungen einer Impflücke von wenigen Zehntel Prozent. Selbst wenn diese Lücke durch die Impfpflicht geschlossen würde, gäbe es genauso viele Masernausbrüche wie heute. Der Grund sind aus dem Ausland eingeschleppte Infektionen, die sich immer in begrenztem Umfang weiterverbreiten können" sagt der Virologe Alexander Kékulé.
Ca. 100 Fälle werden laut ECDC jährlich nach Deutschland importiert.
Herdenimmunität bedeutet nicht, daß keine Masernerkrankung mehr "droht", sondern daß es keinen epidemischen Verlauf gibt. Bereits seit 2003 gibt es in Deutschland stabile Hedenimmunität und zwar lokale Ausbrüche aber keine Epidemien mehr.
"Eingriff in die körperliche Unversehrtheit" beschränkt sich keineswegs auf das Durchstoßen der Haut, sondern Impfungen sind mit einer realen Gefahr von Nebenwirkungen und einem Risiko von ca. 1:1.000.000 von bleidenden Schäden verbunden.
Aliana hat sich nicht in einem Wartezimmer angesteckt und der Artikel sagt dies formal auch nicht aus, er suggeriert es nur durch eine dazwischengerutschte Zwischenüberschrift.
Die Darstellung "allein in den Jahren zwischen 2003 und 2009 sind in Deutschland 39 Kinder und Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag an SSPE erkrankt" ist falsch. Tatsächlich sind 31 solche Fälle bekannt, daraus wurde die Zahl von 39 geschätzt bei einem 95 prozentigen Konfidenzintervall von 29,2 bis 48,0, vergl. https://journals.plos.org/pl….
Gäbe es eine Impfung gegen das vorbehaltlose Glauben suggestiver Presseartikel, sie sollte schleunigt von der STIKO empfohlen werden.
Kinderärzte trifft eine Mitverantwortung, wenn sie mutmaßliche ansteckende Patienten zusammen mit anderen gefährdeten warten lassen. Vermutlich dürfte die 2001 eingeführte Meldepflicht für Masern hier bei vielen Praxen und Krankenhäusern erst zu einem Umdenken und Umorganisieren geführt haben.
"Sie haben das Recht, ihr Kind nicht zu impfen.
Sie haben halt jetzt nicht mehr das Recht, das ungeimpfte Kind auf die Allgemeinheit loszulassen, das ist alles. Und sie verstehen sicher, dass die Allgemeinheit bei Letzterem gerne ein Wörtchen mitreden will."
Manchmal überlege ich, ob man den Impfverweigerern nicht die Kindergeldzahlung bzw. die steuerlichen Kinderfreibeträge einfach streichen sollte?
Warum asoziales Verhalten durch die Mehrheitsgesellschaft finanzieren?
Hier noch nachträglich die Quelle für das Zitat von Kékulé: https://www.tagesspiegel.de/….
Und was ist mit einem infizierten Kind während der Inkubationszeit? Ist bereist ansteckend, aber Masern noch nicht diagnostiziert...
Daraus lese ich immer noch kein Argument, Sie konnten noch nicht eine einzige Aussage belegen.
Mit "Selber!" kommen Sie nicht weiter. Belege sind angebracht. Ich habe Ihnen welche geliefert, Sie nicht.
In der Inkubationszeit ist eine Viruserkrankung in der Regel nicht ansteckend. Masern haben am Anfang unspezifische grippeartige Symptome, bevor das Exanthem auftritt. Der Patient an dem Micha und Natalie sich vermutlich ansteckten hatte allerdings bereits ein Exanthem, schenkt man dem Stern glauben, https://www.stern.de/nido/fa…. Die maximale Infektiosität ist beim Auftreten des Exanthems erreicht, zuvor helfen auch die Koplik-Flecken der Mundschleimhaut bei der Blickdiagnostik.
Heribert Marcuse: "Es gibt also wissenschaftlich nachgewiesen hierzulande KEIN erhöhtes Masernrisiko, dem wir durch Impf-Pflicht begegnen müssten. Eine Impf-Pflicht lässt sich aus der langjährigen Entwicklung in Deutschland weder herleiten noch rechtfertigen."
Masern galten in den USA mal als ausgerottet. Das Ziel war eine Ausrottung in Deutschland noch in diesem Jahrzehnt. Vor dem Vergleichswert "Masern gibt's nicht mehr" stellt auch schon ein Masernfall ein erhöhtes Masernrisiko dar. Die Impfpflicht gibt es nicht, weil Masern drastisch zunehmen, sondern weil es wider Erwarten und Möglichkeiten noch nicht gelungen ist, diese Krankheit entgültig zu besiegen.
In den USA galten Masern als eliminiert, nicht als "ausgerottet". Elimination bedeutet daß es keine endemische Verbreitung mehr gibt, nicht daß es keine Erkrankungen mehr gibt. Ein einziger Masernfall mehr oder weniger ist vollkommen irrelevant im Vergleich zu Epidemien, wie es sie in einigen Ländern z.Z. gibt. Seit 50 Jahren hat die WHO eine Ausrottung der Masern bereits ein halbes Dutzend mal geplant. Es gibt keinen Grund, der WHO etwas zu glauben, und auf deren Geheiß Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, elterlichen Erziehung, der frühkindlichen und schulischen Bildung oder Religionsfreiheit zu übergehen. Im übrigen ist die WHO keine demokratisch legitimierte Institution.
"Das Bundesgesundheitsministerium in seinem Referentenentwurf schreibt, die 'angestiegenen Fallzahlen' seien 'auf fortschreitende Impfmüdigkeit' zurückzuführen", https://www.zeit.de/wissen/g…. Somit gibt es die Impfpflicht durchaus, weil sie laut dem "Bauchgefühl" der Referenten im Gesundheitsministerium "gefühlt" zunehmen.
"Es gibt keinen Grund, der WHO etwas zu glauben, und auf deren Geheiß Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, elterlichen Erziehung, der frühkindlichen und schulischen Bildung oder Religionsfreiheit zu übergehen."
Das sehe ich anders.
Unsere Legislative auch.
Bei der Frage, ob das Ganze mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ist ihre Meinung genauso wertlos wie meine. Sie ist jedenfalls nicht besser begründet, denn sie werfen nur mit Schlagworten wie körperlichen Unversehrtheit, elterlichen Erziehung, der frühkindlichen und schulischen Bildung oder Religionsfreiheit um sich. Keines der von ihnen genannten Rechte ist absolut. Und dennoch lassen sie jedwede Abwägung mit schutzwürdigen Interessen der betroffenen Gegenseite missen.
Ein möglicherweise angerufenes BVerfG wird aber genau diese Abwägung treffen und den Eingriff durch die Impfung, in die Religionsfreiheit, die elterliche Erziehungsfreiheit etc. dem Masernkomplikationsfall und/oder der Todesfolge eines von der Impfentscheidung betroffenen dritten gegenüberstellen. Eine Aufhebung des Gesetzes halte ich dort für möglich aber für unwahrscheinlich (Zurückweisungsquote des BVerfG 98%).
Die Abwägung gegenüber den möglichen Dringlichkeit einer Impfpflicht, bzw. das Fehlen einer solchen Dringlichkeit wurde z.B. schon in #15.22 — vor 1 Woche angedeutet. Würde ich gegen Impfpflicht klagen, dann z.B. Herrn Alexander Kékulé als Gutachter bestellen, oder einen anderen Experten der Epidemiologie, die sich kritisch zu Impfpflicht geäußert haben, da besteht an Auswahl ja kein Mangel. Ich gebe Ihnen aber Recht, daß man sich auf Bundesverfassungsgericht nicht ausschließlich verlassen sollte, auch im Licht vieler politikfreundlicher höchstrichterlicher Entscheidungen in jüngerer Zeit, etwa zu EZB-Anleihekauf oder Rundfunkgebühren-Pflicht. Inzwischen ist die falsche Vorstellung von Herdenimmunität ("95%-Popans") soweit in vielen Köpfen festgeschraubt, daß sich vermutlich auch das BVerfG anschließen wird.
Individuelle Grundrechte waren allerdings stets, bevor sie dann in Verfassung oder Grundgesetz kodifiziert wurden, erst Ergebnis langer gesellschaftlicher Kämpfe. Bei Impfpflicht geht es um unterschiedliche Interessen von Bevölkerung, Industrie, Impfärzten, Politik und Individuen, wobei jede Gruppe ihre Druckmittel hat. Z.B. führen uns Hersteller z.Z. vor Augen, daß bei Lieferung von Masernimpfstoff Engpässe möglich sind, wodurch zusätzlicher Druck auf die Politik entsteht, eine Impfpflicht zu beschliessen. Zahlenmässig sind Gegner bei Impfpflicht wohl eine Minderheit; allerdings war dies auch bei der Todesstrafe der Fall, und sie kam doch nicht.
Na bitte, geht doch !
Wohin?