Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für eine Impfpflicht gegen Masern gebilligt. Ab dem kommenden Jahr sollen Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler und auch bestimmte Erwachsene nachweisen müssen, dass sie geimpft sind. Ansonsten drohen Bußgelder, und ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden. In Kraft treten soll die Masern-Impfpflicht im März 2020. Der Impfnachweis ist bis zum 31. Juli 2021 zu erbringen. Nach dem Kabinett muss später noch der Bundestag zustimmen.
In der Begründung zum Entwurf des Masernschutzgesetzes, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, in den ersten Monaten dieses Jahres seien mehr als 400 Masernfälle gemeldet worden. "Es liegt daher eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit vor, der mit weiterführenden Maßnahmen begegnet werden muss."
Das neue Masernschutzgesetz schreibt nun vor, dass künftig Kinder und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen. Darunter fallen Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager.
Nachgewiesen werden kann die Impfung beziehungsweise Immunität durch den Impfausweis oder durch ein Attest vom Arzt, dass man schon einmal Masern hatte. Ausgenommen sind Menschen, die einen ärztlichen Nachweis vorlegen können, dass bei ihnen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist und Menschen, die vor 1970 geboren sind, weil sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern schon durchlitten haben. Die Spritze soll es künftig bei jedem Arzt geben – außer beim Zahnarzt.
Das Masernschutzgesetz soll im März 2020 in Kraft treten
Wer gegen die Impfpflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte von bis zu 2.500 Euro gesprochen. Zuständig für Überwachung und Bußgelder sind die örtlichen Gesundheitsämter. Kitas, Schulen und andere Einrichtungen müssen Impfsäumige an sie melden.
Laut Bundesgesundheitsministerium geht es bei der Impfpflicht nicht nur um den Schutz Einzelner vor Masern, sondern auch um den sogenannten Gemeinschaftsschutz – also eine Verhinderung der Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung. Bei mindestens 95 Prozent der Bevölkerung sei dafür Immunität erforderlich. Deutschland habe das bislang nicht erreicht.
Kommentare
(Leider) mehr als überfällig, es kann nicht sein das diese [...] Impfgegner[...] ihre und andere Kinder gefährden.
Gekürzt. Bitte formulieren Sie Kritik sachlich und differenziert. Danke, die Redaktion/dl
Eine überfällige Maßnahme. Auch wenn es den Schulmedizin-Gegnern nicht passen wird. Natürlich wird dagegen geklagt werden. Ich hoffe aber auf ein höchstrichterliches Urteil pro Impfpflicht. Dann könnten wir noch eine Reihe anderer Krankheiten ausrotten.
Entfernt. Bitte beachten Sie, dass wir diesen Beitrag nicht verlinken möchten. Danke, die Redaktion/dl
Liebe Bildredaktion.Wie wäre es denn zur Abwechslung mal einen Patienten mit Masern zu zeigen oder Ähnliches statt immer diese Photos von Spritzen in Haut?
Bildvorschlag: https://dgk.de/fileadmin/_pr…
Entfernt. Bitte nutzen Sie die Kommentarbereiche zur sachlichen, differenzierten und konstruktiven Diskussion der Artikelinhalte, indem Sie Fakten beachten und auf Polemik ebenso verzichten wie auf Unterstellungen oder Spekulationen. Danke, die Redaktion/dl
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