Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat Abschiebungen von Straftätern nach Syrien und Afghanistan angekündigt. "Wir wollen insbesondere islamistische Gewalttäter konsequent abschieben", sagte Faeser der Bild am Sonntag und fügte an: "Wir verhandeln vertraulich mit verschiedenen Staaten, um Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien wieder möglich zu machen." Demnach sollen Syrer und Afghanen über ihre Nachbarländer in ihre Heimat abgeschoben werden.
"Deutsche Sicherheitsinteressen stehen für mich ganz klar an erster Stelle", sagte Faeser weiter. Es gehe ihr darum, "dass die Bundespolizei die dafür verantwortlichen Bundesländer schnellstmöglich wieder bei diesen Abschiebungen unterstützen kann. Wer kein Recht hat, in Deutschland zu bleiben, muss unser Land deutlich schneller wieder verlassen."
Wie die Zeitung weiter berichtet, kommt das Auswärtige Amt in einer vertraulichen Lageeinschätzung zur Einschätzung, dass es "in allen Landesteilen Syriens" weiterhin zu "Kampfhandlungen unterschiedlicher Intensität" komme. Die "Bedingungen für eine sichere Rückkehr von Geflüchteten" seien daher auch nach Einschätzung der Vereinten Nation "nicht gegeben".
Abschiebungen umstritten
CDU-Präsidiumsmitglied Mario Voigt forderte derweil, Abschiebung nach Syrien nicht nur für Straftäter zu ermöglichen, sondern auch für Menschen ohne Bleibeperspektive. "Das generelle Abschiebeverbot muss fallen", sagte er dem Stern. Er forderte die Bundesregierung auf, "gemeinsam mit anderen EU-Staaten in einen Dialog mit dem Assad-Regime treten".
Innerhalb der Bundesregierung sind Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan umstritten. Während Kanzler Olaf Scholz (SPD) die Ausweisung von Gefährdern ebenfalls vorantreiben will, warnt Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) vor falschen Versprechungen. Die Länder seien nicht immer bereit, ihre Landsleute wieder aufzunehmen. Zudem wird die Sicherheitslage in beiden Ländern unterschiedlich bewertet.
Bislang spricht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge syrischen Asylbewerbern im Regelfall subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtlinge zu. Zuletzt brach ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster jedoch mit dieser gängigen Praxis. Das Gericht lehnte die Klage eines Syrers gegen die Ablehnung des subsidiären Schutzstatus ab. Für Asylbewerber aus Syrien sieht das Gericht demnach zurzeit keine Gefahr durch einen Bürgerkrieg mehr.