Die iranischen Oppositionsführer Mir Hossein Mussawi und Mehdi Karrubi haben Teheran verlassen: Diese Meldung der staatlichen Nachrichtenagentur Irna hat unter Regierungsanhängern wie unter Oppositionellen für Erstaunen und Verwirrung gesorgt – und wurde nun auch dementiert. Sowohl die Nachrichtenagentur Fars als auch Karrubis Sohn wandten sich gegen diese Darstellung.
Hossein Karrubi schrieb auf der oppositionellen Internetseite Sahamnews, er habe seinen Vater am Mittwochabend in Teheran gesehen. "Manche versuchen, ein Klima der Angst und des Terrors zu schaffen", fügte er hinzu. Dem Internetdienst Parliament-News sagte er, dass sowohl sein Vater als auch Mussawi nach wie vor in Teheran seien. "Der Agenturbericht ist haltlos", wird Karrubi zitiert. Auch auf Mussawis Webseite Dscharas und anderen Webseiten der Opposition wurden die Behauptungen zurückgewiesen.
Die regierungsnahe Agentur Fars bestritt die Abreise von Karrubi und Mussawi ebenfalls. Die zwei "Anführer des Aufruhrs" befänden sich weiter in Teheran. Sie verwies allerdings auf Vertreter der Opposition, die eine "Fehlinformation" gestreut hätten.
Zuvor hatte die Agentur Irna gemeldet, dass "zwei von denen, die bei der Anstachelung der Spannungen nach den Wahlen eine führende Rolle gespielt haben" – also Karrubi und Mussawi – die iranische Hauptstadt in Richtung Norden verlassen hätten. Grund sei der wachsende Unmut gegen sie, der nun in offene Forderungen nach ihrer Bestrafung umgeschlagen sei. Die Oppositionsführer seien geflohen, "weil sie sich vor dem wütenden Volk fürchten, das ihre Bestrafung fordert".
Auch die oppositionelle Internetseite Rahesabs hatte von der Abreise der beiden Politiker berichtet. Allerdings hieß es dort, Mitglieder der Revolutionswächter und Mitarbeiter des Geheimdienstministeriums hätten Mussawi und Karubi weggebracht. Beide Männer seien in die Stadt Kelarabad am Kaspischen Meer gefahren worden und hielten sie dort versteckt, angeblich um sie "vor dem Volkszorn zu schützen".
Am Mittwoch hatte die iranische Führung versucht, den Druck auf die Opposition mit staatlich organisierten Massenkundgebungen im ganzen Land zu erhöhen. Amtlichen Medienberichten zufolge gingen Millionen Menschen auf die Straße und skandierten Parolen gegen Mussawi und Karrubi.
Viele forderten die Todesstrafe für die Anführer der Opposition, die als Gotteslästerer beschimpft wurden. Die Demonstranten skandierten "Tod für Mussawi" und forderten von der Justiz, ihnen zu erlauben, sich an Oppositionsanhängern zu rächen, weil sie durch ihre Proteste anlässlich der Aschura-Feiern am vorigen Sonntag dieses heilige Fest entweiht hätten. Die Polizei kündigte an, künftig mit noch größerer Härte gegen regierungsfeindliche Proteste vorzugehen.
Unterdessen wurde bekannt, dass der am Wochenende offenbar gezielt getötete Neffe Mussawis in einer eilig organisierten Zeremonie auf einem Friedhof im Süden Teherans beigesetzt wurde. Offensichtlich hatten die Behörden befürchtet, im Falle einer größeren Trauerfeier für Ali Mussawi könnte es zu neuen Protesten kommen.
Bei der gewalttätigen Niederschlagung der Proteste wurden mindestens acht Menschen getötet und nach offiziellen Angaben 500 Demonstranten festgenommen. Der Opposition nahestehende Webseiten berichteten dagegen von mindestens 800 Festgenommenen, darunter 300 allein in Teheran. Zusätzlich seien mindestens 18 Vertraute Mussawis hinter Gitter gebracht worden.
Kommentare
Die Anhänger möchten ihre Führer im Kampf dabei haben,
obwohl es klüger wäre, sie würden sich bei Gefahr zurückziehen, denn die Truppen der Machthaber sind sicher nicht zurückhaltend. Wer hilft nun dem Volk? Die UN sollten sich Gedanken machen, was zu tun ist. http://kallewestrich.blog...
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"Die UN sollten sich Gedanken machen, was zu tun ist."
Jeder Staat ist bei Verstößen gegen internationale Rechtsgüter zuständig für eine gerichtliche Verfolgung:
»Nach dem Weltrechtsprinzip („Universalprinzip“) oder Weltrechtsgrundsatz ist das nationale Strafrecht auch auf Sachverhalte anwendbar, die keinen spezifischen Bezug zum Inland haben, bei denen also weder der Tatort im Inland liegt, noch der Täter oder das Opfer die Staatsangehörigkeit des betroffenen Staates besitzen. Erforderlich ist hierfür aber, dass sich die Straftat gegen international geschützte Rechtsgüter richtet. Dies gilt insbesondere für solche Delikte, die unmittelbar nach Völkerrecht strafbar sind.
Im deutschen Recht ist das Weltrechtsprinzip in § 6 StGB niedergelegt.«
• http://de.wikipedia.org/w...
»Bezüglich völkerstrafrechtlicher Taten (Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen) erlaubt § 1 des Völkerstrafgesetzbuches die Begründung nationaler Strafgewalt nach dem Weltrechtsprinzip.«
• http://de.wikipedia.org/w...
»Das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) regelt in Deutschland die Folgen der Straftaten gegen das Völkerrecht. Das Gesetz ist am 26. Juni 2002 verkündet worden und trat zum 30. Juni 2002 in Kraft. Es enthält folgende Strafvorschriften:
• Völkermord, § 6 VStGB
• Verbrechen gegen die Menschlichkeit, § 7 VStGB
• Kriegsverbrechen, §§ 8 - 12 VStGB«
http://de.wikipedia.org/w...ölkerstrafgesetzbuch
Wie dumm...
Ahmadinejad und sein Kabinett sind nicht dumm und dennoch frage ich mich, sie die Situation nicht unterschätzen. Mussawi/Karrubi sind nur nominell die Führer dieses Aufstandes. Praktisch als Rückhalt aus dem islamischen Regime. Wenn dieser Rückhalt bröckelt, sie dejure und defacto eine Oppositionsbewegung gegen das gesamte Regime. Das wissen die Ahmadis und deshalb lassen sie Mussawi und Karrubi gewähren, letzendlich sind auch die beidenTeil des islamischen Regimes.