585 Seiten Brexit – Seite 1

Endlich ist er bekannt: Die Europäische Kommission hat am Mittwochabend den Vertragsentwurf zum EU-Austritt Großbritanniens veröffentlicht, sowie eine gemeinsame politische Erklärung über den Rahmen eines künftigen Handelsabkommens. Letzteres soll in den kommenden Jahren mit Großbritannien ausgehandelt werden. Was steht in den beiden Papieren drin? Das sind die wichtigsten acht Punkte:

1. Die Übergangsphase kann verlängert werden

Wenn Großbritannien am 29. März 2019 die EU verlässt, gilt bis Ende 2020 eine sogenannte Übergangsfrist. Während dieser Zeit bleibt auf beiden Seiten zunächst einmal alles so, wie es ist. Die Zeit soll genutzt werden, damit Großbritannien und die EU ein Handelsabkommen vereinbaren, das die dauerhafte Beziehung beider Seiten regelt.

Das Problem: Ein solches Abkommen ist kaum in nur 21 Monaten unterschriftsreif. Das Handelsabkommen zwischen Kanada und der EU wurde beispielsweise über sieben Jahre ausgehandelt. Deshalb sieht der Kompromiss vor, dass die Übergangsphase verlängert werden kann. Faktisch bedeutet dies, dass Großbritannien wahrscheinlich noch viele Jahre ein Quasimitglied der EU bleiben wird – ohne an der Gesetzgebung beteiligt zu sein.

2. Großbritannien verlässt die Zollunion und bleibt doch drin

Großbritannien und die EU werden bis zum Inkrafttreten eines dauerhaften Handelsabkommens einen einheitlichen Zollverbund bilden, der aus der EU-Zollunion und dem britischen Zollgebiet bestehen soll. Großbritannien wird also rechtlich aus der EU-Zollunion austreten, um aber sofort wieder eine Zollunion mit der EU zu bilden. Das ist wichtig, denn damit kann Theresa May behaupten, dass Großbritannien faktisch aus der EU-Zollunion austritt. Das könnte einige britische Parlamentarier beruhigen.

Praktisch bedeutet die Vereinbarung, dass es auf beiden Seiten keine Zölle, keine Handelsquoten und keine Grenzkontrollen mit Blick auf die Herkunft der Ware geben wird. Diese Lösung ist für die Briten wichtig: Weil Großbritannien als Ganzes in einem gemeinsamen Zollverbund mit der EU bleiben soll, braucht es in Zollfragen keine Extraregelung für Nordirland. Die Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland kann offen bleiben.

Außerdem kann Großbritannien dadurch bereits in der Übergangsphase Verhandlungen mit anderen Teilen der Welt über neue Freihandelsabkommen beginnen und abschließen. Das ist nur einem Drittstaat erlaubt, nicht aber einem Mitglied der EU-Zollunion. Großbritannien verpflichtet sich zudem, im Außenverhältnis die EU-Zölle nicht zu unterbieten. Das garantiert, dass es an der Grenze, vor allem in den Häfen Dover und Calais, sowie an der irischen Grenze zu keinen zusätzlichen Kontrollen und Störungen im Handel kommen wird.

3. Großbritannien muss sich an EU-Regeln halten

Weil Großbritannien über den einheitlichen Zollverbund direkten Zugang zum Binnenmarkt haben wird, muss das Vereinigte Königreich zahlreiche zusätzliche EU-Vorschriften einhalten. Sie sollen garantieren, dass Unternehmen auf beiden Seiten gleiche Wettbewerbschancen haben. Darunter fallen unter anderem das EU-Wettbewerbsrecht, die Vorschriften zur Staatshilfe an Unternehmen, die Regeln gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche sowie die strengen EU-Umweltauflagen und die EU-Arbeits- und Sozialvorschriften. Hinzu kommt, dass sich britische Gerichte bei all diesen Themen an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) halten müssen.

4. Ein gemeinsames Komitee soll Probleme lösen

Die EU und Großbritannien werden neue Institutionen schaffen, um Probleme zu lösen, die in der Übergangsphase, aber auch danach auftreten können. Großbritannien hat damit immer noch eine Art Mitspracherecht. Theresa May kann damit Kritikern wie dem ehemaligen Außenminister Boris Johnson entgegentreten. Die Brexiteers hatten immer wieder behauptet, Großbritannien könnte zu einer Art Vasallenstaat der EU werden. Ganz unrichtig ist die Behauptung allerdings nicht, weil Großbritannien EU-Vorschriften einhalten müssen wird, ohne dass es in Brüssel Einfluss auf diese nehmen kann.

Im Kern geht es vor allem um ein gemeinsames Komitee, dessen 25 Posten paritätisch von Großbritannien und der EU besetzt werden. Ihm werden zahlreiche fachspezifische Unterkomitees zugeordnet. Das gemeinsame Komitee wird zum Beispiel entscheiden können, ob Ende 2020 die Übergangsphase verlängert werden soll. Ebenso wird gemeinsam entschieden, wann die Übergangsphase beendet werden soll, wenn zum Beispiel ein dauerhaftes Handelsabkommen in Kraft tritt. Dies ist ein kritischer Punkt für Theresa May, da ihre Gegner eine alleinige, souveräne Entscheidung Großbritanniens über das Ende der Übergangsphase oder der Notlösung bevorzugt hätten.

EU-Bürger dürfen bleiben

5. Die Notlösung, die keiner will

Nach Ende der zunächst bis Dezember 2020 angelegten Übergangsfrist sollte ursprünglich eine Notlösung in Kraft treten, der sogenannte backstop. Dieser hätte sich jedoch nur auf Nordirland bezogen, um dort Kontrollen an der Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland zu vermeiden. Die britische Regierung hat nun durchgesetzt, dass auch bei dieser Notlösung ganz Großbritannien in dem einheitlichen Zollverbund mit der EU bleibt. Damit wird vermieden, dass es an der irischen Grenze Zollkontrollen geben muss. Zusätzlich muss Nordirland alle EU-Vorschriften für den Warenverkehr einhalten, weil die Provinz unbeschränkt Waren in die Republik Irland, also in die EU, exportieren darf. Die Einhaltung der Vorschriften soll "so unauffällig wie möglich" in den Häfen von britischen Inspektoren kontrolliert werden. Bei Streit wird letztlich der EuGH zuständig sein.

Schon jetzt hat die nordirische Partei DUP angedeutet, dass sie auch diese Lösung nicht akzeptieren werde, weil damit Nordirland im Zweifel anders als der Rest des Vereinigten Königreiches behandelt werde.

Nun kann aber das neue gemeinsame Komitee einfach beschließen, die Übergangsphase bis zum Inkrafttreten eines dauerhaften Handelsabkommens zu verlängern. Damit wäre vermieden, dass für Nordirland die Sonderregelungen des backstop in Kraft treten müssen. Die nordirische Notlösung kommt also nur in dem unwahrscheinlichen Fall, dass sich die EU und Großbritannien nicht auf ein Handelsabkommen einigen können.

6. EU-Bürger dürfen bleiben

EU-Bürger in Großbritannien und Briten in der EU werden ihre Rechte behalten, vor allem das Recht, dauerhaft im jeweils anderen Land leben und arbeiten zu dürfen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens seit fünf Jahren im jeweiligen Land leben und eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung beantragen. Im Gegensatz zu früheren Vorschriften dürfen EU-Bürger jetzt sogar fünf und nicht mehr nur zwei Jahre in einem Drittland verbringen, bevor ihr Aufenthaltsrecht in Großbritannien verfällt.

Künftig wird Großbritannien keine volle Freizügigkeit für EU-Bürger einhalten müssen. Wie genau die Einwanderungspolitik des Vereinigten Königreichs nach einem Austritt aussehen wird, wird Anfang Dezember bekannt gegeben. Aber schon jetzt ist klar: Für kurzfristige Reisen wird es keine Visapflicht geben.

7. Großbritannien muss zahlen

Wie bereits vor Monaten vereinbart, wird Großbritannien für die bisher eingegangenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der EU einen Ausgleich schaffen. Wie hoch die Summe am Ende sein wird, ergibt sich aus den Zahlungsverpflichtungen, ein Betrag ist im Vertragstext aber nicht benannt. EU und Großbritannien schätzen, dass es auf ungefähr 50 Milliarden Euro hinauslaufen könnte.

8. Die Anbindung an die EU bleibt sehr eng

Die EU-Kommission und Großbritannien veröffentlichten am Mittwochabend auch eine politische Erklärung. Sie soll den Rahmen für ein noch auszuhandelndes Freihandelsabkommen abstecken. Noch fehlen hier einige Details, aber die Stoßrichtung ist klar: Großbritannien soll auf Dauer in einer Art engen Zollverbund, ebenfalls mit Einhaltung zahlreicher EU-Vorschriften, eingebunden bleiben. So sollen Probleme für die Wirtschaft verhindert und die grüne Grenze in Irland bewahrt werden.

Nach jetzigem Stand wäre Großbritannien damit dauerhaft sehr eng an die EU gebunden. Stärker, als es viele von Mays Gegnern im Parlament immer wieder gefordert haben. Sie kann aber ihren Kritikern entgegnen, dass es anders nicht gehe: Die Kollateralschäden für die britische Wirtschaft und für Nordirland wären einfach zu groß. Zudem hat May von Anfang an auf eine enge Kooperation mit der EU gepocht. In diesem Punkt könnte sie sogar einige Abgeordnete der Labour-Fraktion überzeugen – Labour-Chef Jeremy Corbyn hatte immer gefordert, dass Großbritannien die Vorteile, die es als EU-Mitglied genieße, auch künftig behalten solle.

Die harten Brexiteers im britischen Parlament wird der Kompromiss aber nicht überzeugen. Auch nicht all diejenigen, die bedauern, dass Großbritannien in Zeiten der EU-Mitgliedschaft Einfluss auf die Gestaltung von EU-Vorschriften und Richtlinien hatte und dies endgültig verlieren wird. Mays wichtigste Aufgabe in den kommenden Wochen: eine Mehrheit im britischen Parlament für den Kompromiss sichern.