Großbritannien könnte den für kommendes Jahr angekündigten Brexit einseitig und ohne Zustimmung der übrigen EU-Länder stoppen. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) festgestellt. Wenn ein Mitglied der Europäischen Union entschieden habe, diese zu verlassen, "ist das Mitgliedsland frei, diese Mitteilung zu widerrufen", heißt es im Urteil der Luxemburger Richter (Rechtssache C-621/18).
Laut EuGH besteht für Großbritannien die Möglichkeit, den Brexit bis zum Ende der Zweijahresfrist nach Austrittserklärung, also bis zum Vollzug am 29. März 2019, zurückzunehmen. Der EuGH machte aber deutlich, dass ein solcher Rückzug vom angekündigten Austritt aus der EU mit den Anforderungen der britischen Verfassung in Einklang stehen muss.
Richter folgen Empfehlungen des Generalanwalts
Geklagt hatten Abgeordnete des schottischen, des britischen und des Europaparlaments, woraufhin das oberste schottische Zivilgericht den EuGH um eine entsprechende Bewertung gebeten hatte. Mit dem Urteil ist die Schwelle für einen Rückzieher von dem in Großbritannien sehr umstrittenen EU-Austritt somit niedriger als gedacht.
Als Reaktion auf das Pro-Brexit-Referendum hatte die britische Regierung am 29. März 2017 die übrigen EU-Staaten
offiziell darüber informiert, dass das Land die EU verlassen will.
Damit begann ein zweijähriges Austrittsverfahren nach Artikel 50 der
EU-Verträge, das planmäßig mit dem Brexit am 29. März 2019 endet. Die
EU-Kommission und der Rat der Mitgliedsländer hatten vor dem EuGH
argumentiert, das Verfahren lasse sich nur mit einem einstimmigen
Beschluss des Rats stoppen.
Das sah EuGH-Generalanwalt Manuel Campos
Sánchez-Bordona in seinem Gutachten anders. Er stellte fest, dass dieser
Schritt einer einseitigen Widerrufung im rechtlichen Rahmen liegt. Seine
Empfehlung ist für das Gericht zwar nicht bindend, aber auch in diesem Fall wurde dem Vorschlag des Generalanwalts gefolgt.
Bislang keine Mehrheit für Mays Brexit-Vertrag
Das Urteil fiel einen Tag vor der Abstimmung des britischen Parlaments über das von Regierungschefin Theresa May mit der Europäischen Union ausgehandelte Austrittsabkommen. Auch am Wochenende hatte sie für ihren knapp 600 Seiten starken Austrittsvertrag geworben, für den keine Parlamentsmehrheit absehbar ist. Die Entscheidung der Luxemburger Richter könnte für einige britische Abgeordnete bei der geplanten Abstimmung an diesem Dienstag ein weiteres Argument sein, gegen die Vereinbarung zu stimmen.
Sollte die Regierungschefin tatsächlich scheitern, muss sie entweder noch einmal abstimmen lassen – oder es braucht einen Plan B. Aus der britischen Regierung und der Opposition mehren sich Signale, dass dann eine engere Anbindung an die EU erwogen werden könnte, zum Beispiel der Verbleib in Binnenmarkt und Zollunion. Nicht mehr undenkbar ist ein zweites Referendum oder eben sogar ein Rückzieher vom Brexit.