Die entscheidende Abstimmung erfolgt um 21.45 Uhr. Mit 25 zu 6 Stimmen hat der Senat des US-Bundesstaats Alabama am Dienstagabend für das restriktivste Abtreibungsgesetz der USA gestimmt. Sollte es in Kraft treten, wären Schwangerschaftsabbrüche in Alabama komplett verboten, auch nach Vergewaltigung oder in Fällen von Inzest. Einzige Ausnahme: Das Leben der Mutter ist in Gefahr. Jeder Mediziner, der einen Abbruch ab dem Moment der Empfängnis vornimmt, könnte mit bis zu 99 Jahren Haft bestraft werden.
Das Gesetz liegt jetzt bei der republikanischen Gouverneurin Kay Ivey. Sie hat sich bisher nicht dazu geäußert, ob sie es unterschreiben will, doch die Unterstützer des Gesetzes gehen davon aus. Auch in Georgia unterzeichnete der Gouverneur Brian Kemp vergangene Woche ein Gesetz, das Schwangerschaftsabbrüche generell unter Strafe stellt, sobald der Herzschlag des Fötus nachweisbar ist. Das ist bei vielen Schwangerschaften bereits nach sechs Wochen der Fall – zu einem Zeitpunkt, bei dem viele Frauen die Schwangerschaft noch nicht einmal bemerkt haben.
Ob diese beiden Gesetze wie geplant 2020 in Kraft treten können, ist allerdings fraglich. Denn sie stehen möglicherweise im Konflikt mit einem Grundsatzurteil des Supreme Court von 1973. Damals erlaubten die Richter im Fall Roe vs. Wade den Schwangerschaftsabbruch bis zu dem
Zeitpunkt, an dem der Fötus lebensfähig ist. Der Eingriff sei durch das
Recht auf Privatsphäre gedeckt, argumentierten die Verfassungshüter. Seitdem ist der Oberste Gerichtshof, auch in Zeiten konservativer
Mehrheiten, nicht von seiner Entscheidung abgerückt.
"Eigentlich geht es um Roe vs. Wade"
Doch genau das wollen Abtreibungsgegner in den USA jetzt erzwingen. Mit den restriktiven Gesetzen auf Landesebene wollen sie erreichen, dass sich der Supreme Court wieder mit dem Thema Schwangerschaftsabbrüche beschäftigen muss – und dass er sein Grundsatzurteil anpasst. Sie setzen dabei auch auf die neuen Mehrheitsverhältnisse im Obersten Gerichtshof, seit US-Präsident Donald Trump die beiden konservativen Richter Neil Gorsuch und Brett Kavanaugh für lebenslange Amtszeiten nominierte. "Bei diesem Gesetz geht es eigentlich um Roe vs. Wade", sagte die republikanische Landesabgeordnete Terri Collins selbst, die das Gesetz in den Kongress von Alabama einbrachte. Die Abtreibungsgegner möchten juristisch die Auffassung verankern lassen, dass Föten in frühen Entwicklungsstadien bereits Persönlichkeitsrechte besitzen.
Zahlreiche republikanisch regierte Bundesstaaten haben in den vergangenen Jahren Bestimmungen zur Beschränkung von Schwangerschaftsabbrüchen beschlossen, allein 400 einzelne Entscheidungen waren es von 2011 bis Ende 2017, laut einer Studie des Guttmacher-Instituts. Dazu kommt, dass es in vielen Teilen der USA praktisch unmöglich ist, den
Eingriff fachmännisch vornehmen zu lassen. In sechs Bundesstaaten
existiert beispielsweise nur jeweils ein einziges Krankenhaus, in dem Ärzte Schwangerschaftsabbrüche
durchführen.
Auf Landesebene sind die Demokraten zu schwach
Dass Abtreibungsgegner vor allem auf Landesebene Erfolge verbuchen, dürfte daran liegen, dass es konservativen Kräften in Politik und Gesellschaft jahrzehntelang kaum gelungen ist, die Rechtsetzung auf Bundesebene zu ändern. Da die beim Thema Abtreibung liberal eingestellten Demokraten im US-Repräsentantenhaus über eine Mehrheit verfügen, dürfte es auf Bundesebene in naher Zukunft auch keine Verschärfungen der Abtreibungsgesetze durch den US-Kongress geben.
Auf Landesebene hingegen sind die Demokraten geschwächt. Während der Amtszeit des demokratischen Präsidenten Barack Obama verloren die Demokraten knapp 1.000 von etwa 7.400 Sitzen in Landesparlamenten. In der Hauptstadt Washington verfolgte Obama zwar eine vom liberalen Küstenbürgertum bejubelte progressive Agenda. Aber währenddessen verfestigte sich vor allem in den südlichen Bundesstaaten eine konservative Haltung in den Köpfen und in den Parlamenten.
Kommentare
Wenn das ungeborene Kind ein Mensch ist, dann darf man es auch nicht töten. So wie man auch geborene Kinder nicht töten darf, wenn es beispielsweise bei einer Vergewaltigung gezeugt wurde.
Ob es ein Mensch ist? Dazu gibt es legitimerweise unterschiedliche Auffassungen, die sich weder beweisen noch widerlegen lassen. Es ist eine Frage der persönlichen Werte. Der eigenen Weltanschauung.
"Ob es ein Mensch ist? Dazu gibt es legitimerweise unterschiedliche Auffassungen, die sich weder beweisen noch widerlegen lassen. "
Naja, es gibt keinen Beweis für ein menschsein, da das Konzept des mensch-sein an biologischen Faktoren aktuell nicht möglich ist. Daher sollte man nicht davon ausgehen, dass es sich um Menschen handelt. Wird aber, wie man in Georgia und Alabama sieht, getan.
"Es ist eine Frage der persönlichen Werte. Der eigenen Weltanschauung."
Und aus genau diesem Grund sollte es auch eine individuelle und persönliche Entscheidung bleiben.
"So wie man auch geborene Kinder nicht töten darf, wenn es beispielsweise bei einer Vergewaltigung gezeugt wurde."
Die Mutter soll also nicht nur das Trauma der Vergewaltigung ertragen, sondern auch noch neun Monate Übelkeit, Rückenschmerzen, massive körperliche Einschränkungen, hormonelle Umstellungen und dann zum Abschluss noch die Schmerzen der Geburt. Die Rechte der Mutter sind in dem Fall natürlich egal, die kann man zugunsten eines Embryos gerne opfern. Abgesehen davon - was, wenn die Mutter dann fortwährend trinkt und raucht? Aus Protest, weil sie dieses Kind nicht will und es auch nicht umsorgen will in ihrem Körper, dem es unter Zwang eingepflanzt wurde. Wem nützt das Ganze dann am Ende?
"Naja, es gibt keinen Beweis für ein menschsein, da das Konzept des mensch-sein an biologischen Faktoren aktuell nicht möglich ist."
Ernsthaft?
Wenn beide Elternteile Menschen sind, wird auch das Kind nach allen mir bekannten Mechanismen ein Mensch sein. Das ist kein Raum für persönliche Werten oder Weltanschauung. Auch nicht für individuelle und persönliche Entscheidungen.
Es gab immer wieder Zeiten, in denen Menschen das Menschsein abgesprochen wurde. Diese sind hoffentlich vorbei und kommen nicht wieder.
Sind Sie scheinheilig. Es werden von den gleichen fanatischen Klerikern, die mit derartigen Gesetzen, Frauen in ihre festgelegten Rollen gefangen halten wollen viel mehr geborene Kinder von Bomben zerfetzt. Die gleichen klerikalen Politiker stimmen Kriegen zu und das Recht auf ein Waffe. Menschenleben geht denen am Hintern vorbei. Es geht nur darum, Frauen zu zügeln.
Da Sie nie die 'Fußstapfen' von Dritten einschätzen können, hat sich auch keiner anzumaßen, abtreibende Frauen zu verurteilen. Wie Sie bereits selbst richtig festgestellt haben, es ist eine Frage der persönlichen Werte und die von bibelschwingenden wahnsinnigen Politikern.
Ihre Position ignoriert den zweifelsfrei vorhandenen Menschen um den Embryo oder Fötus herum. Die schwangere Frau.
Diese geht nicht mit einem Messer in der Hand an einen Baum an dem Embryonen und Föten zu Menschen heranwachsen um diesem das Leben zu nehmen. Sie beendet eine Inanspruchnahme ihres eigenen Körpers durch den Embryo oder Fötus. Dieser kann das Kappen dieser Verbindung nach heutigem Stand nicht überlegen (wenn künstliche Gebärmütter zur Verfügung stehen können wir das Thema neu besprechen).
In KEINER anderen Situation verlangt die deutsche oder US Rechtsordnung den eigenen Körper für Leben oder Gesundheit eines anderen aufzuopfern. Es gibt keine Pflicht zur Blut-, keine zur Knochenmarks und keine zur Nierenspende. Ein Arzt der jemandem zwangsweise Blut oder Knochemark entnehmen würde, um damit ein zweifellos vorhandenes menschliches Leben in Gestalt seines Patienten zu retten würde einem Berufsverbot und einer Gefängnisstrafe entgegen sehen.
Eine Schwangerschaft verändert den Körper einer Frau erheblich und nachhaltig. Während der Schwangerschaft muss sie mehr oder weniger große Einschränkungen und Beschwerden hinnehmen. Eine Geburt ist nach wie vor lebensgefährlich (wenn sich die Gefahr auch heute nur noch selten verwirklicht) und kann zu erheblichen Verletzungen führen zu denen man zum Teil für den Rest des Lebens etwas hat. Vom Traumata einer komplett ungewollten und vom Staat erzwungenen Geburt abgesehen.
Teil 2 folgt.
Sie sind doch ein Verfechter der Annahme, dass Gender sozial konstruiert ist.
Was anderes ist es hier? Man hat auf Basis von Expertenmeinungen entschlossen, dass Leben zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Wenn diese Definition allerdings sozialen Überlegungen folgt und damit auch falsch sein kann, da wie Sie sagen, eine Feststellung aufgrund biologischer Tatsachen nicht möglich ist, kann man zu keinem anderen Schluss gelangen, dass man nicht weiss, wann Leben Leben ist.
Damit sind Abtreibungen abzulehnen, da man schlicht nicht weiss was man tut.
Ich hätte für die sog. "Lebensschützer" ja mehr Verständnis, wenn sie zur Abwechslung mal den Hauch eines Verständnisses dafür zeigen würden, was sie von Frauen verlangen. Das ist jedoch nie der Fall. Vielmehr wird dieses lästige Gefäß um die Leibesfrucht herum regelmäßig komplett ausgeblendet. Und da sind wir doch bei des Pudels Kern. Wie George Carlin so zutreffend sagte: You're not pro life. You're anti women.
Es ist auf jedenfall ein menschlicher Organismus. Für die moralische Frage, ob Abtreibungen durchgeführt werden sollen oder nicht, ist das Menschsein nicht unbedingt entscheidend (da es auch andere Ansätze außer des Menschseins gibt).
Aber die rechtliche Frage sollte etwas anders gesehen werden als die moralische.
Angenommen man empfindet Abtreibungen als unmoralisch. Dann stellt sich noch immer die Frage, ob ein gesetzliches Verbot zu weniger Abtreibungen führen wird oder nicht. Wenn eine Frau ein Kind unbedingt nicht gebären will und kein Arzt legal eine Abtreibung anbietet, dann stellt sich die Frage, ob die Frau dann das Kind tatsächlich gebärt odert es irgendwie anders (d.h. nicht unter medizinischer Betreuung) abtreibt, was sowohl neben dem Leben des Kindes auch das Leben der Frau gefährdet.
Deswegen sollte erstmal die empirische Frage geklärt werden, d.h. ob ein Unter-Strafe-Stellen von Abtreibungen auch zu weniger Abtreibungen führen wird. Falls jemand dazu eine Studie hat, kann er sie ja hier posten.
"Wem nützt das Ganze dann am Ende?"
Ihre Einwände sind berechtigt, nützen würde es vor allem der Pharmaindustrie, da als Schutz vor solch einem Szenario Verhütungsmittel wie etwa Kondome praxisfern sind.
Allerdings ist das Thema auch komplizierter: käme ein Abtreibungsverbot mit einer solchen Ausnahmeregelung für Vergewaltigungen, liegt es nahe zu behaupten, dass man vergewaltigt wurde um abtreiben zu können. Ich sehe nicht, wie festgestellt werden kann, dass eine solche behauptete Vergewaltigung auch tatsächlich stattfand (sofern man als Opfer nicht unmittelbar nach einer solchen Tat eine ärztliche Untersuchung durchführen lässt, was als Indikator für eine tatsächlich stattgefundene Vergewaltigung eine unfaire Regelung gegenüber denjenigen wäre, die nach einer Vergewaltigung dazu schlicht nicht in der Lage sind).
Mit anderen Worten: ein solches Abtreibungsverbot wäre nicht sehr effektiv, vielleicht nicht viel mehr als Symbolpolitik, schlimmer aber noch: würde es nur ehrliche Menschen bestrafen.
"Sind Sie scheinheilig. Es werden von den gleichen fanatischen Klerikern, die mit derartigen Gesetzen, Frauen in ihre festgelegten Rollen gefangen halten wollen viel mehr geborene Kinder von Bomben zerfetzt."
Mann kann es noch zuspitzen: Die meisten sogennante "Pro-Lifers" in America sind gleichzeitig pro-Waffen und sogar mitglieder der NRA (Nationale Waffenverein). Solche tendenzen sind auch meistens in Konservative gegende zu erkennen, und dazu gehört auch unterstuzung für Krieg, den Todesstrafe, und eine strenge Justiz: Das sind auch die Themen, die von Politiker immer wieder als Wahlthemen ausgenutzt werden.
"Ich hätte für die sog. "Lebensschützer" ja mehr Verständnis, wenn sie zur Abwechslung mal den Hauch eines Verständnisses dafür zeigen würden, was sie von Frauen verlangen."
Das könnte daran liegen, dass Sie (wie mir scheint) einfach selbst definieren, wer sog. "Lebensschützer" ist und schließen dabei von allen negativen Ausreißern auf die Allgemeinheit oder aber konstruieren einfach eine bösartige Definition von sog. "Lebensschützern".
Wer gehört den alles zu den verständnislosen sog. "Lebensschützern"?
Der überwältigende Teil der Menschen, mit denen ich persönlich über das Thema diskutiert habe, haben großes Verständnis für Zwickmühle zwischen Frau und Kind....halten Abbrüche für erstmal "schlecht", finden es aber gut, dass es die Möglichkeit gibt für sehr junge Mütter, Vergewaltigungsopfer oder bei gesundheitlichen Risiken.
Der Teil an Menschen, die ich als Verständnis und Empathie-los erachte sind (neben den wenigen wirklich radikalen Abtreibungsgegnern) die sog. "Frauenschützer", die kein Verständnis für die ethischen und moralischen Bedenken von Leuten mit evtl. anderer Meinung haben und ihnen sofort "Frauenhass" oder sonstwas vorwerfen (wie z.B. George Carlin).
mMn gibt es bei diesem Thema eine kleine Zahl an Leuten die man wirklich abfällig sog. Lebenschützer nennen kann, eine riesige Gruppe an neutralen Personen mit mehr oder weniger großen Bedenken und eine mittelkleine Gruppe an "Pro-Abtreibung", die versuchen die neutrale Gruppe irgendwie mit der 1. zu mischen und so alle Bedenken als Frauenhass "bloßstellen".
Anmerkung: Mein Kommentar bezieht sich eher auf die Debatte in D.
In den USA kenn ich mich nicht aus....jedoch ist dieses Gesetz (Alabama) natürlich realitätsfern.
"Wenn beide Elternteile Menschen sind, wird auch das Kind nach allen mir bekannten Mechanismen ein Mensch sein."
Nur wenn diese Mechanismen auch alle fehlerfrei von statten gehen.
"Es gab immer wieder Zeiten, in denen Menschen das Menschsein abgesprochen wurde. Diese sind hoffentlich vorbei und kommen nicht wieder."
Ja, anhand von biologischen Merkmalen, der Religionszugehörigkeit und was weiß ich nicht für Faktoren, die immer wieder gewählt wurden. Nur wenn man das Mensch sein, wie in Georgia, am herzschlag festmacht, dann darf auch kein Komapatient mit Herzschlag von Maschinen genommen werden. Theoretisch muss man nur den herzschlag aufrecht erhalten und jmd gilt als Mensch. Bedeutet das auch, dass ab SSW 6 Kindergeld beantragt werden kann? Oder eine Lebensversicherung aufgenommen werden kann, welche im Falle einer Fehlgeburt viel Geld abwirft? Dürfen schwangere Migranten in der 7. Woche nicht mehr abgeschoben werden? All diese Dinge müssten gelten, wenn man das Mensch sein am herzschlag festmacht. Und natürlich noch mehr
BVerfGE 88,203 äußert sich zum Menschsein von Ungeborenen und Weltanschauung ist für einen weltanschaulich-neutralen Staat irrelevant: "Jedenfalls in der so bestimmten Zeit der Schwangerschaft handelt es sich bei dem Ungeborenen um individuelles, in seiner genetischen Identität und damit in seiner Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit bereits festgelegtes, nicht mehr teilbares Leben, das im Prozeß des Wachsens und Sich-Entfaltens sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt. Wie immer die verschiedenen Phasen des vorgeburtlichen Lebensprozesses unter biologischen, philosophischen, auch theologischen Gesichtspunkten gedeutet werden mögen und in der Geschichte beurteilt worden sind, es handelt sich jedenfalls um unabdingbare Stufen der Entwicklung eines individuellen Menschseins. Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu.
...
Dieses Lebensrecht, das nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet wird, sondern dem Ungeborenen schon aufgrund seiner Existenz zusteht, ist das elementare und unveräußerliche Recht, das von der Würde des Menschen ausgeht; es gilt unabhängig von bestimmten religiösen oder philosophischen Überzeugungen, über die der Rechtsordnung eines religiös-weltanschaulich neutralen Staates kein Urteil zusteht."
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Danke, die Redaktion/ee
Sie vermengen hier mal wieder Dinge miteinander, die gar nichts miteinander zu tun haben: die Definition, wann der/ das Nasciturus ein Mensch ist und Fragen der Eutanasie.
Das ist die altbekannte dogmatische Trickserei der "Lebensschützer".
Natürlich gibt es einen großen Raum für persönliche Wertungen und Weltanschauungen und ich denke, dass die betroffenen Frauen sich diesen Raum nicht von Ihnen wegnehmen lassen. Und das wird so bleiben - egal, welche Gesetze momentan gerade gelten.
"dann darf auch kein Komapatient mit Herzschlag von Maschinen genommen werden."
Darf man auch nicht!....nur wenn der Patient das im Voraus geregelt hat....(entweder "letzer Wille" oder Patientenverfügung.)
Gehen Sie mal in das nächste Krankenhaus und ziehen Sie bei einem Komapatienten den Stecker.....es ist ja nicht mal Sterbehilfe erlaubt (in D).
Früher gab es doch die “Engelmacher“. Da wurde, mit deren Hilfe, illegal abgetrieben, mit Drahtkleiderbügeln etc. Da riskierten die Frauen schwere Verletzungen, schwere Blutungen und den Tod.
Ist das wirklich besser, als eine Abtreibung bei geschulten Ärzten?
Ich mein, wer das Kind absolut nicht will wird alles versuchen es los zu werden.
Natürlich muss sich beides die Waage halten, doch ein absolutes Verbot ist nicht sinnvoll, wie man, mit Blick in die Vergangenheit, sieht.
"Interessanterweise interessieren sich die meisten der Abtreibungsgegner in den USA nur so lange für Menschenleben solange es im Mutterleib ist. Danach ist es ihnen egal. Gefahr durch Schusswaffen zu sterben hoch? Egal. Todesstrafe? Ja bitte. Also pure Heuchelei."
Tut mir leid, aber ich kann dieses "Argument" nicht mehr hören....weil es einfach nur mies ist.
Mit der Begründung kann man alles mögliche legitimieren.
-Wieso sollte man vom aussterben bedrohte Vögel nicht schießen dürfen? Fliegen doch eh in ein Windrad!
-Fangquote für Fische? Der nächste Tanker sinkt doch eh bald!
-Vandalismus? Erdbeben!
-Körperverletzung? Autounfall!
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Danke, die Redaktion/ee
Sie vergessen die untrennbare Einheit mit dem Menschenkörper der Mutter. Von diesem ist allein ist abhängig, ob aus einem Fötus überhaupt ein fertig ausgebildeter Mensch _wird_.
In der Diskussion um Abtreibung wird leider oft der zweite Schritt vor dem ersten gemacht.
Die Menschenrechte gelten von Geburt an für Menschen. Nicht vorher.
Aus eben o.g. Gründen: Ein ungeborenes Kind ist kein fertiger Mensch. Keine autonome Person, deren Persönlichkeitsrechte vertreten werden können, sondern: ein allein nicht lebensfähiger, unvollständiger Organismus.
Es ist unmöglich, diesen Organismus vor der Geburt, also vor der Lösung vom ernährenden Mutterkörper, in die Obhut irgendeines anderen (zweiten Menschen/Staates) zu geben oder darauf gar Anspruch zu erheben.
Der Fötus gehört niemandem. Außer ein paar Monate lang vielleicht _zum_ Körper der Mutter.
Bis zur Geburt. Vorausgesetzt, die Mutter verkraftet es als Mensch - mit eigenen Menschenrechten und zu schützendem eigenen Leben -, einen unfertigen Organismus in sich bis zu Ende zu ernähren, wachsen zu lassen und dann gefahrlos von ihrem Körper zu lösen / zu gebären.
Es ist ein Unding, unnatürlich und unlogisch, bis dahin im Menschenkörper eines anderen "mitmischen" zu wollen.
"Darf man auch nicht!....nur wenn der Patient das im Voraus geregelt hat....(entweder "letzer Wille" oder Patientenverfügung.)"
Ohne Regelung werden Familienangehörige dazu beauftragt, das zu entscheiden. Ergo ein Fall, in dem es keiner dürfte, die Familie dennoch das Recht bekommt.
"Gehen Sie mal in das nächste Krankenhaus und ziehen Sie bei einem Komapatienten den Stecker.....es ist ja nicht mal Sterbehilfe erlaubt (in D)."
Ja ach nee, das ist glaube keinem hier fremd.
Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Das ist Ihre Auffassung und um die Diskussion gleich gar nicht erst aufkommen zu lassen, greifen Sie zu "altbekannte dogmatische Trickserei der "Lebensschützer". ", die mir weder geläufig ist, noch teile ich sie.
Ich will schon gar nicht jemandem, auch nicht Frauen und ganz bestimmt nicht betroffenen Frauen irgendwas wegnehmen.
Mir geht es allein um die Frage, ob Menschsein anhand von persönlichen Moralvorstellungen oder Weltanschauungen definiert werden kann. Und da bin ich dezidiert anderer Meinung.
Welches Lebewesen zu Menschen gerechnet wird, ist für mich eindeutig und ausschließlich biologisch definiert.
Welcher Umgang mit Menschen durch andere Menschen zulässig ist, das wiederum hängt von Weltanschauungen und persönlichen Moralvorstellungen ab. Das geht von: "jedes menschliche Leben ist schützenswert" bis "alle an die Wand".
In den USA ist die Debatte bei weitem aufgeheizter und resultiert unter anderem immer mal wieder in Attentate auf Ärzte. Und da ist ihre "Radikale auf beiden Seiten" Theorie halt nicht anwendbar.
Aber auch bei den sog. "Neutralen" die Abtreibungen bei Inzest und Lebensgefahr in Ordnung aber sonst strafwürdig finden sehe ich eine Nichtachtung der Frau. Wohlgemerkt: nicht die, die es persönlich unethisch finden. Das ist jedem unbenommen. Die, die nur in Extremfällen eine Ausnahme vom Strafrecht gelten lassen wollen, die sind nun ganz sicher nicht neutral oder "in der Mitte".
Auch eine erzwungene Geburt bei einer bloßen Verhütungspanne grenzt an Folter. Eine gesetzliche Unterscheidung zwischen bloßer "Gesundheitsgefahr" und "Lebensgefahr" für die Schwangere führt dazu dass (wie bis vor kurzem in Irland) Ärzte zusehen mussten, wie es ihrer Patientin immer schlechter geht, wie z.B. Bakterien den Uterus, der bald mit scharfen Instrumenten bearbeitet werden muss, immer weiter in eine enzündete Masse mit der Konsistenz weicher Butter verwandeln bevor sie dann endlich eine ohnehin zum Scheitern verurteilte Schwangerschaft beenden durften. Unappetitlich? Das ist die Realität von "dieser Grund ist gerade noch vertretbar" Regelungen im Strafrecht.
Eine schwangere Frau darf über ihren Körper entscheiden oder sie darf es nicht. Da gibt es keinen Mittelweg. Eine zeitliche Grenze ist sinnvoll und zumutbar. Eine inhaltliche (nach Gründen) ein unzumutbarer staatlicher Übergriff.
Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Nein, ich finde auch dass wenn eine Abtreibung vorgenommen wird, es vorzuziehen ist, diese so durchzuführen, dass nicht auch noch das Leben der Frau risikiert wird.
Meine Frage war aber, ob wenn man Abtreibungen generell unter Strafe stellt, die Anzahl an Abtreibungen auch tatsächlich abnimmt.
"Tut mir leid, aber ich kann dieses "Argument" nicht mehr hören....weil es einfach nur mies ist."
Wieso? Ein Staat welcher die Todesstrafe durchführt aber was vom Schutz von Leben faselt ist halt hochgradig heuchlerisch.
Und ihre Beispiele vergleichen aktives Handeln mit Unfällen oder Naturkatastrophen. Nicht sonderlich passend.
"Wenn beide Elternteile Menschen sind, wird auch das Kind nach allen mir bekannten Mechanismen ein Mensch sein. Das ist kein Raum für persönliche Werten oder Weltanschauung. Auch nicht für individuelle und persönliche Entscheidungen."
Dass es sich zum Zeitpunkt der Geburt um einen Menschen handelt, darüber werden wir nicht diskutieren brauchen.
Dass es sich bei Spermien noch nicht um einen Menschen handelt, darin werden wir sicher ebenso übereinstimmen.
Die frage, die auf juristischer, gesellschaftlicher, ethischer, moralischer Sicht heute immer noch für hitzige Diskussionen sorgt:
Ab welchem Moment kann/darf man berechtigterweise von Leben oder einem Menschen sprechen?
Wie sehen Sie das?
Gerne dürfen Sie das anhand von Schwangerschaftswochen oder bestimmten Entwicklungsstadien erläutern, begründen, festmachen.
" Eine zeitliche Grenze ist sinnvoll und zumutbar. Eine inhaltliche (nach Gründen) ein unzumutbarer staatlicher Übergriff."
Die inhaltlichen Gründe ziehen aber erst wenn es darum geht die zeitlichen Grenzen zu "ignorieren" (Wie gesagt ich spreche von D - in den USA weiß ich nicht gut genug bescheid und da ist es ja von BS zu BS anders).
"Die, die nur in Extremfällen eine Ausnahme vom Strafrecht gelten lassen wollen, die sind nun ganz sicher nicht neutral oder "in der Mitte"."
Das ist genau die Definition von "neutral" oder "in der Mitte".
Eine Mischung aus moralischen bedenken was das Leben des Kindes und der Mutter angeht.
Und natürlich sollte mal den Punkt "Verantwortung" nicht vergessen.
Eine "erzwungene" Geburt wg. einer Verhütungspanne ist eine Konsequenz, mit der man (mMn) bei relativ normalen Umständen einfach leben muss, wenn man Sex haben möchte....ganz sicher ist es aber keine Folter oder sagen Sie auch, dass das Zahlen von Unterhalt wegen einer Verhütungspanne an Folter grenzt?
Ich habe vollstes Verständnis für jeden der aus medizinischen, kriminologischen oder alters- Gründen (~u25) abtreibt und halte es auch für ethisch und moralisch "sauber". Wer jedoch mit (~ü25) abtreibt drückt sich meiner Sicht einfach seiner Verantwortung und macht es sich zu einfach (zum Leidwesen des zukünftigen Menschen).
Ich sehe es genau umgekehrt.
Jemand der gegen die Todesstrafe ist, aber für Abtreibung ist, verhält sich widersprüchlich.
Ich bin Befürworter der Tidesstafe und spreche mich gegen Abteeibungen aus und mache den Unterschied an der Autonomie des Menschen fest.
Diejenigen, die zum Tode verurteilt werden, sind durch ihre eigenen, selbst gewählten Taten in diese Lage geraten, während ungeborenen Kindern diese Möglichkeit abgesprochen wird.
Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
"Wieso? Ein Staat welcher die Todesstrafe durchführt aber was vom Schutz von Leben faselt ist halt hochgradig heuchlerisch."
Ich halte genauso wenig wie Sie (Annahme) von der Todesstrafe....aber es ist eine Strafe für ein (Kapital-)Verbrechen. Diese drakonische Strafe ist schwer als Argument für die Einführung der "Todesstrafe für das unwillkommene Existieren" zu führen. Bei aller Liebe :D
"Und ihre Beispiele vergleichen aktives Handeln mit Unfällen oder Naturkatastrophen. Nicht sonderlich passend."
Wieso?
Aktives Handeln: Vogel schießen / Abbruch
Unfall / Naturkatastrophe : Aussterben von Vogelarten / Amoklauf an der späteren Schule (als Beispiel)
Ich finde es doch sehr passend.
Meinen Sie damit auch die Erlaubnis für Abtreibungen im 6. oder vielleicht 8. Monat?
Ich bin generell für das Recht auf Abtreibung und gegen die Todesstrafe, aber der Vergleich passt überhaupt nicht. Bei dem einen (Abtreibung) geht es um ungeborenes und vor allem unschuldiges Leben und (was gerne vergessen wird) auch um den Körper der Mutter. Bei dem anderen (Todesstrafe) geht es um Strafrecht. Zum Tode wird man verurteilt, weil einem eine Straftat vorgeworfen wird, die das Gericht als bewiesen ansieht. Man ist vor den Augen des Gerichtes eben alles andere als unschuldig. Die Tatsache, das es immer wieder zu Justizirrtümern kommen wird, ist dann letztendlich ein Grund, warum ich gegen die Todesstrafe bin. Wenn jemand unschuldig einsitzt, kann man ihn wieder freilassen. Wenn er einmal hingerichtet wurde, geht das nicht mehr. Ändert aber alles nichts ander Tatsache, das das eine mit dem anderen mal gar nichts zu tun hat.
"Diejenigen, die zum Tode verurteilt werden, sind durch ihre eigenen, selbst gewählten Taten in diese Lage geraten, während ungeborenen Kindern diese Möglichkeit abgesprochen wird."
Alle?
"Ich bin Befürworter der Tidesstafe und spreche mich gegen Abteeibungen aus und mache den Unterschied an der Autonomie des Menschen fest. "
Warum befürworten Sie die Todesstrafe?
"Ich halte genauso wenig wie Sie (Annahme) von der Todesstrafe....aber es ist eine Strafe für ein (Kapital-)Verbrechen. Diese drakonische Strafe ist schwer als Argument für die Einführung der "Todesstrafe für das unwillkommene Existieren" zu führen. Bei aller Liebe :D"
Die Todesstrafe ist bringt alle Nachteile einer Inahftierung und mehr, hat aber keinen einzigen Vorteil. Daher befürworte ich diese nicht. Zumal auch der Aspekt der Rehabilitierung hierbei massiv weg fällt.
Eine Abtreibung ist keine Todesstrafe.
"Bei dem anderen (Todesstrafe) geht es um Strafrecht. Zum Tode wird man verurteilt, weil einem eine Straftat vorgeworfen wird, die das Gericht als bewiesen ansieht. Man ist vor den Augen des Gerichtes eben alles andere als unschuldig."
Wenn man pro-life ist, dann heißt das nicht pro-life, außer jemand ist einer Straftat schuldig. Sondern dann bedeutet das, dass man für das menschliche Leben ist, egal was dieses verbrochen hat.
"Die Tatsache, das es immer wieder zu Justizirrtümern kommen wird, ist dann letztendlich ein Grund, warum ich gegen die Todesstrafe bin. "
Nur deshalb? Oder gibt es noch weitere Gründe? Bspw dass man die Aussicht auf Rehabilitierung gänzlich ausmerzt und somit den Verbrecher als auch der Gesllschaft wichtige Erkenntnisse verwährt.
"Ich sehe es genau umgekehrt."
Wieso das? Jemand der pro-life und für die Todesstrafe ist, verhält sich widersprüchlich.
"Jemand der gegen die Todesstrafe ist, aber für Abtreibung ist, verhält sich widersprüchlich. "
Warum ist hier ein Widerspruch? Sie wissen doch gar nicht, warum ich gegen die Todesstrafe und warum ich pro-choice bin? Und genau das ist eben der Knackpunkt. Ich bin nicht pro-abortion sondern pro-choice. Jede Frau sollte individuell entscheiden dürfen.
Ich bin der Meinung, eine Abtreibung wirkt sich nur auf eine einzige Person aus. Die Frau, die abtreibt. Oder glauben Sie, dass dem nicht so ist?
""Die, die nur in Extremfällen eine Ausnahme vom Strafrecht gelten lassen wollen, die sind nun ganz sicher nicht neutral oder "in der Mitte"."
Das ist genau die Definition von "neutral" oder "in der Mitte".
Eine Mischung aus moralischen bedenken was das Leben des Kindes und der Mutter angeht."
Moral ist nicht gleich Strafrecht. Ihre (oder irgendjemandes) persönliche Moral anderen per Strafrecht überzubraten ist keine neutrale Mitte. Es ist ziemlich genau das Gegenteil.
" Eine "erzwungene" Geburt wg. einer Verhütungspanne ist eine Konsequenz, mit der man (mMn) bei relativ normalen Umständen einfach leben muss, wenn man Sex haben möchte....ganz sicher ist es aber keine Folter oder sagen Sie auch, dass das Zahlen von Unterhalt wegen einer Verhütungspanne an Folter grenzt?"
Wenn sie jemanden aus Fahrlässigkeit körperlich schädigen müssen sie Schadensersatz leisten, ggf. eine lebenslange Rente. Was sie nicht müssen, ist sich vom Sanitäter auf den Boden zwingen lassen und ihr Vergehen mit einer zwangsweisen Blutspende abbüßen.
Nein, ich sehe ein Kind nicht als "angemessene Strafe" für eine Panne. Ja, ich hätte eine erzwungene Geburt als Folter gesehen und mich dieser durch Flucht ins vernünftigere Ausland entzogen.
Jetzt bin ich gewollt schwanger und stelle fest, die Tragweite des Zustands nicht über- sonder unterschätzt zu haben. Ein Zwang hierzu wäre für mich schlimmer als eine Vergewaltigung.
"Ändert aber alles nichts ander Tatsache, das das eine mit dem anderen mal gar nichts zu tun hat."
Achso und auch Sie sollten lesen was ich schreibe. Ich habe nicht Abtreibungen mit der Todesstrafe gleichgesetzt, weshalb ihre Argumentation, Embryonen seien unschuldig, zum Tode verurteilte Straftäter hingegen nicht, völlig ins Leere läuft und mit meinem Argument mal so gar nichts zu tun hat.
Wenn der Staat aber meint, das menschliche Leben ist schützenswert, dieses Recht aber willkürlich aussetzt, bspw bei der Todesstrafe, dann ist das wie ich schrieb Heuchelei.
Somit war ihre Aussage:
"Ich bin generell für das Recht auf Abtreibung und gegen die Todesstrafe, aber der Vergleich passt überhaupt nicht."
Völlig sinnfrei, da ich nie einen Vergleich gezogen habe.
Nein. Ein Abtreibungsverbot verhindert keine einzige Abtreibung.
Die Erlaubnis oder das Verbot einer Abtreibung haben einzig und allein Einfluss auf die Umstände, unter denen Abtreibungen durchgeführt werden. Ein Blick in die Vergangenheit unseres Landes zeigt dies deutlich.
"Und natürlich sollte mal den Punkt "Verantwortung" nicht vergessen.
Eine "erzwungene" Geburt wg. einer Verhütungspanne ist eine Konsequenz, mit der man (mMn) bei relativ normalen Umständen einfach leben muss, wenn man Sex haben möchte....ganz sicher ist es aber keine Folter..."
Ein derartig frauenverachtender Kommentar lässt mich einigermaßen sprachlos vor meiner Tastatur sitzen.
Eine erzwungene Schwangerschaft und Geburt KEINE Folter? BITTE? Was soll das denn sonst sein?!
"Ich habe vollstes Verständnis für jeden der aus medizinischen, kriminologischen oder alters- Gründen (~u25) abtreibt und halte es auch für ethisch und moralisch "sauber". Wer jedoch mit (~ü25) abtreibt drückt sich meiner Sicht einfach seiner Verantwortung und macht es sich zu einfach (zum Leidwesen des zukünftigen Menschen)."
Nochmal: es ist zwischen privater Moral und Strafrecht zu unterscheiden. Wer erlaubt es ihnen denn sich in jemandes Körper einzumischen, zu fordern, dass dieser für jedenfalls 9 Monate "aufgeopfert", als großes Finale erheblich verletzt und permanent verändert wird?
Genau das war mein Ausgangspunkt: wenn denn bitte mal EIN HAUCH von Verständnis dafür da wäre was man hier verlangt um sein persönliches moralisches Mütchen zu kühlen. Aber nein: u25 passt, ü25 Pech gehabt! So einfach kann man es sich machen.
Wer eine Schwangerschaft abbricht weil er gerade kein Kind will und oder an seiner Fähigkeit zweifelt es gut aufzuziehen trifft eine verantwortliche Entscheidung. Sprechen sie mal mit Menschen, die sich ihr Leben lang anhören mussten, dass man sie eigentlich nicht gewollt hat und sie das Leben ihrer Mutter/ihres Vaters/ihrer Eltern "versaut" hätten. Das ist eine Entscheidung "zum Leidwesen" der Kinder.
"Eine Abtreibung ist keine Todesstrafe."
Hat aber die selbe Konsequenz.....
"Ich bin der Meinung, eine Abtreibung wirkt sich nur auf eine einzige Person aus. Die Frau, die abtreibt. Oder glauben Sie, dass dem nicht so ist?"
Da übersehen Sie aber so einiges.....eine Abtreibung betrifft auch:
-offensichtlich das entstehende Kind.
-den Kindsvater
-uU die Familien von Mutter und Vater
Weil Sie in beiden Fällen ein Leben nehmen, im Vergleich zu einer Todesstrafe ist die Gesellschaft allerdings nur der ausführende Part, sozusagen der Henker.
Die Verantwortung für den Tod des Verurteilten hat einzig das Individdum zu treffen, das aufgrund seiner Taten diese Strafe auf sich geladen hat.
Im Fall einer Abtreibung ist diese Möglichkeit nicht gegeben. Ganz im Gegenteil entscheidet doch eine externe Person über das Schicksal des ungeborenen Kindes.
"Moral ist nicht gleich Strafrecht. Ihre (oder irgendjemandes) persönliche Moral anderen per Strafrecht überzubraten ist keine neutrale Mitte. Es ist ziemlich genau das Gegenteil."
Strafrecht basiert aber immer auf Moral!....Das Strafrecht kam nicht vom lieben Gott auf die Welt wie die jungfräuliche Geburt. Es wurde anhand von Moral und Ethik erschaffen.
Bei einer Aufhebung des Verbots von Abtreibungen würden Sie (exemplarisch) Ihre Moral vor die meine Stelle.
Wenn Sie jedoch wie ich für die Beibehaltung des aktuellen Kompromisses (in D) der verschiedenen Moralvorstellungen sind, dürfen Sie sich mit mir an den "neutrale-Mitte-Tisch" setzen und wir können unser Vesper teilen :D
Wenn Sie jedoch im "vernüftigeren Ausland" eine Abtreibung in bsplw. 6 Monat durchführen bzw. dies für moralisch unbedenklich halten, bekommen Sie von meiner Käse-Speck-Seele nix ab.....
Außerdem würde mich tatsächlich interessieren wie Sie zur "Foltermethode" Unterhaltpflicht stehen? Moralisch oder unmoralisch?
Todesstrafe und Abtreibungen sollten getrennt betrachtet werden. Eine scheinbare Paradoxie in diesen beiden Themen ist keine Argument für Abtreibungen.
Die Debatte bleibt schwierig weil sowohl das Wohl der Frau als auch das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes abgewogen werden müssen.
Ob das Kind danach staatlich unterstützt wird, ist erst einmal zweitrangig, denn hier geht um das grundlegende Recht zu leben. Und Leben sind nicht nur lebenswert, wenn man wohlbehütet auswächst. Auch aus schlechten Verhältnissen kommend sollte das Leben an sich heilig bleiben.
Gleichzeitig ist das Wohl der angehenden Mutter abzuwägen, weshalb man sich immer wieder versuchen muss, auf einen Kompromiss zu einigen.
Zu früh ist für die angehende Mutter unsinnig - zu spät muss man sich dann fragen, ob man das mit dem eigenen Gewissen noch vereinbaren kann.
"Hat aber die selbe Konsequenz....."
Nein. Bei einem ttet man etwas, was schon lebt. Beim anderen nicht.
"Da übersehen Sie aber so einiges.....eine Abtreibung betrifft auch:
-offensichtlich das entstehende Kind."
Was keinerlei Bewusstsein hat, noch nie gelebt hat und effektiv nur die nicht-existenz kennt.
"-den Kindsvater"
Der nur mit einem vaterschaftstest eindeutig bestimmbar wäre, also erst nach einer eventuellen Geburt. Den aktuellen Partner als Kindesvater zu bestimmen zeigt nur, dass das Argument auf einem Glauben basiert.
"-uU die Familien von Mutter und Vater"
Inwiefern das? Weil die weder Oma, Opa, Onkel noch Tante werden? Darauf hat kein Mensch ein Recht.
Homosexualität beeinflusst auch die Familie, bspw indem die Eltern eines einzigen homosexuellen Sohns sehr wahrscheinlich kein leiblichen Enkel bekommen. Soll wegen diesem "Einfluss" nun Homosexualität verboten werden oder was? :D
"Die Verantwortung für den Tod des Verurteilten hat einzig das Individdum zu treffen, das aufgrund seiner Taten diese Strafe auf sich geladen hat."
Diese ist aber extrem ortsabhängig. In dem einen Staat kopp ab, in dem anderen nicht. Wie kann man da von individueller Verantwortung sprechen?
"Im Fall einer Abtreibung ist diese Möglichkeit nicht gegeben. Ganz im Gegenteil entscheidet doch eine externe Person über das Schicksal des ungeborenen Kindes."
Im Fale der Todesstrafe entscheidet auch eine externe Person, wo eine andere externe Person woanders vermutlich anders entschieden hätte.
Alles Scheinargumente.
"Strafrecht basiert aber immer auf Moral!...."
Nein, das moderne Strafrecht schützt Rechtsgüter und wägt diese gegeneinander ab. Es verordnet eben keine Moral. Das ist einer der wesentlichen Unterschied z.B. zu Theokratien.
"Bei einer Aufhebung des Verbots von Abtreibungen würden Sie (exemplarisch) Ihre Moral vor die meine Stelle."
In einem Rechtsstaat ist das Verbot als Eingriff in das Freiheitsrecht zu begründen. Für ein Strafgesetz müssen zwingende Gründe vorliegen. Sehe ich bei frühen Abtreibungen nicht.
"Wenn Sie jedoch wie ich für die Beibehaltung des aktuellen Kompromisses (in D) [...] können unser Vesper teilen :D"
Ich wäre für eine komplette Streichung der Abtreibung innerhalb der ersten 3 Monate aus dem Strafgesetz. In der Praxis wenig Unterschied.
"Wenn Sie jedoch im "vernüftigeren Ausland" eine Abtreibung in bsplw. 6 Monat durchführen bzw. dies für moralisch unbedenklich halten, bekommen Sie von meiner Käse-Speck-Seele nix ab....."
Ich wäre ungewollt schwanger auch mit 29 Jahren (_natürlich_ so früh als möglich) in die Niederlande gefahren und hätte ihnen gesagt, ihre Meinung aus meinem Uterus zu nehmen... Buttercroissant? :-)
"Außerdem würde mich tatsächlich interessieren wie Sie zur "Foltermethode" Unterhaltpflicht stehen?"
Steht oben. Auch ich bin evt. Kindern oder von mir fahrlässig Geschädigten zum Unterhalt verpflichtet. Meine Geldbörse ist nicht mein Körper.
"Todesstrafe und Abtreibungen sollten getrennt betrachtet werden. Eine scheinbare Paradoxie in diesen beiden Themen ist keine Argument für Abtreibungen."
Zum einen mache ich dies, zum anderen argumentiere ich nicht für Abtreibung, sondern gegen das Verbot.
"Die Debatte bleibt schwierig weil sowohl das Wohl der Frau als auch das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes abgewogen werden müssen. Ob das Kind danach staatlich unterstützt wird, ist erst einmal zweitrangig, denn hier geht um das grundlegende Recht zu leben."
Und genau deshalb erwähne ich die Todesstrafe. Wenn das Recht auf Leben existieren würde, würde der Staat nicht aktiv dieses Recht durch die Todesstrafe verletzen. Verstehen Sie? Daran ist nichts paradox, hanebüchen oder verquer.
Die Heuchler sollten lieber mal dafür sorgen,dass die hohe Säuglingssterblichkeit besonders unter den Schwarzen zurückgeht und Mütter nicht dazu zwingen unmittelbar nach der Niederkunft wieder körperlich schwer zu arbeiten ,um sich und das Baby halbwegs über die Runden zu bringen.Es gab darüber mal eine Dokumentation auf Aljazeera english.
Der Unterschied zwischen ungeborenem Leben und geborenem Leben ist Ihnen anscheinend mehr als unklar.
Sie bezeichnen die schwangere Frau, durch deren Bereitstellung vielfältiger körperlicher Ressourcen aus einer befruchteten Eizelle erst irgendwann im Laufe der Schwangerschaft ein eigenständiger Mensch entsteht, ernsthaft als "externe" Person?
Externe Personen sind alle Anderen, aber gerade NICHT die Schwangere.
Deshalb gehe ich nach meiner Definition mit Ihnen d'accord, dass externe Personen in der Tat nicht über das Schicksal einer Schwangerschaft entscheiden dürfen. Nur die einzige INTERNE Person, die FRAU!
Ich habe nie behauptet, dass diejenigen was mitzureden hätte....die Behauptung es würde sie nicht betreffend ist aber kurzsichtig.
"Homosexualität beeinflusst auch die Familie, bspw indem die Eltern eines einzigen homosexuellen Sohns sehr wahrscheinlich kein leiblichen Enkel bekommen. Soll wegen diesem "Einfluss" nun Homosexualität verboten werden oder was? :D"
Sehen Sie...es betrifft eben nicht nur den homesexuellen Sohn....sondern die ganze Familie.....natürlich will ich deswegen Homosexualität nicht verbieten.....wie kommen sie nur darauf?!
Verständnisfrage:
Wenn es sich beim ungeborenen Kind bis kurz vor der Geburt um den Körper der Mutter handelt, kurz nach der Geburt aber zu 50% aus Genen des Vaters besteht, scheint der Mensch erst durch das Luftholen zu entstehen.
Habe ich Sie da richtig verstanden?
"Sehen Sie...es betrifft eben nicht nur den homesexuellen Sohn....sondern die ganze Familie.....natürlich will ich deswegen Homosexualität nicht verbieten.....wie kommen sie nur darauf?!"
Falsch. Es betrifft NUR den homosexuellen Sohn. Die Eltern fühlen sich gerne betroffen weil sie gerne das Opfer spielen und so tun, als würde dies ihr Leben in irgendeiner Art und Weise beeinflussen. Dem ist aber nicht so.
"Ich habe nie behauptet, dass diejenigen was mitzureden hätte....die Behauptung es würde sie nicht betreffend ist aber kurzsichtig."
Und was ist daran kurzsichtig? Nennen Sie mir mal ein Recht des werdenden Vaters oder der Familie, was bei der Abtreibung verletzt wird. Nennen Sie mir nur einen Aspekt bei dem diese Personen betroffen sind, welcher auch wirklich immer gilt und nicht weil die Eltern trauern dass es kein Enkel gibt oder ähnliches, was nur darauf basiert dass Menschen denken ihnen stünde etwas zu. Das Problem ist, dass zu viele Menschen schon betroffen von etwas sind, nur weil es nicht ihrem Weltbild entspricht. So wie Gegner der gleichgeschlechtlichen Ehe behaupten, diese würde die Heiligkeit der Ehe beflecken. Was aber nichts mit der gleichgeschlechtlichen Ehe zu tun hat sondern dem fragilen Ego derer, deren eigene Heiligkeit der Ehe abhängig von anderen ist.
+++Eine jüngst veröffentlichte Studie belegt den langjährigen Rückgang der Abtreibungen in den USA. Die Zahl der Abtreibungen sank (bis 2011) um 13 Prozent auf 1,1 Millionen.+++
1,1 Millionen nach einem Rückgang. Eine unglaubliche Zahl.
> Das war die Zahl für 2011.
Stellen Sie sich vor, man hätte diese 1,1 Millionen Kinder nicht abgetrieben, weil jemand rettend eingegriffen hätte und diese 1,1 Millionen Kinder wären auf einem großen Platz versammelt, würden die Hand auf die Brust legen und die Nationalhymne der Amerikaner singen.
Und dann würde sie der Präsident zum Erfolg ihres Überlebens beglückwünschen und den Retter mit einer Ehrenmedaille auszeichnen.
Das Fatale bei dieser Szene wäre wahrscheinlich der große Anteil von Abtreibungsbefürwortern innerhalb dieser 1,1 Millionen Überlebender.
Wenn man das so betrachtet, dann kämpfen diejenigen, die Abtreibungen durchführen am radikalsten gegen die nachwachsenden Abtreibungsbefürworter.
Es ist eine verrückte Welt, in der wir leben.
Das ist ein legitimer Hinweis. In den entwickelten Rechtsstaaten des Westens wäre ein striktes Abtreibungsverbot (also Bestrafung als Mord bzw. Beihilfe zum Mord) - so man es denn wollte - auch durchsetzbar.
Die entscheidende Frage ist, ob man es will.
"Ab welchem Moment kann/darf man berechtigterweise von Leben oder einem Menschen sprechen?"
Ich würde sagen: ab dem Moment des erfolgreichen Verschmelzens (heißt das so?), spätestens ab der ersten (erfolgreichen) Teilung handelt es sich bereits um Leben, menschliches Leben.
Für hitzige Diskussionen sorgt doch gar nicht die Definition von menschlichem Leben oder Menschsein. Die Diskussion wird heftig darum geführt, was mit menschlichem Leben gemacht werden darf. Mit dürfen meine ich straffrei, mit dem Segen des Gesetzgebers.
Wer dem menschlichen Leben bis zur (setzen Sie hier eine beliebige Zahl bis 40 ein) Schwangerschaftswoche das Menschsein abspricht und mit dieser Begründung Schwangerschaftsabbrüche erlaubt, tut dies meiner Ansicht nach nur, um sich das Gewissen zu erleichtern. Ein gut bekannter Mechanismus.
Wer hingegen unter Verweis auf das Menschsein Schwangerschaftsabbrüche unter allen Umständen verbieten will, nutzt die Moralkeule, und blendet scheinbar vollkommen aus, dass es nicht nur um ein werdendes Kind geht sondern immer auch um die Frau, in deren Gebärmutter dieses Kind heranwächst.
Es gilt mAn daher, einen Kompromiss zu finden, der einerseits das ungeborene Leben grundsätzlich schützt, andererseits eine Notlage der Schwangeren nicht ignoriert.
nein: "Mensch" mit Grundrechten ist nur der geborene Mensch. Föten gehören der Gattung Mensch an, nicht mehr aber auch nicht weniger.
es wird - wenn die Geburt gut verläuft - ein Mensch werden. Eicheln sind auch noch keine Bäume.
Die Rechtssprechung auch unseres Staates wurzelt in weltanschaulichen Überzeugungen, die nicht mathematisch als richtig bewiesen werden können und sich über Zeit auch wandeln.
Auch der berühmte Artikel 1 des GG („die Würde des Menschen ist unantastbar“) ist nicht wurzellos. Dieser Satz ist ohne den Glauben an die Existenz einer außerhalb der Menschen liegenden Instanz (vulgo: Gott), die dem Menschen eine besondere Würde verleiht, nicht denkbar.
nein, "das Leben" beginnt ganz früh. Aber dennoch handelt es noch nicht um einen geborenen Menschen!
Aber trotz dieser - im übrigen überholten Sicht - gesteht diese BVerfGE der Frau eine achtbare Gewissensentscheidung (nach Beratung) zu. Was soll's also.
Die logische Konsequenz Ihrer Ausführungen wäre die Freigabe der Abtreibung bis zum Zeitpunkt der Geburt, was ja auch teilweise (Jusos) politisch vertreten wird.
Hier wie auch in Ihrem KOmmentar #1.59 missverstehen Sie mich (absichtlich?).
Betroffenheit hat sich mit dem Verletzen von irgendeinem Recht zu tun.....
Niemand verletzt irgend ein Recht einer Person, wenn er dessen Partner tötet.....Als Witwe(r) ist derjenige aber alle mal davon betroffen.
Oder etwas philosophischer: Wieso geben sich auf Beerdigungen immer so viele Leute "betroffen" obwohl doch nur der Tote betroffen ist?!?
Es sind fast immer mehrere Leute von irgendwas betroffen.....was das Thema Abtreibung ja so schwer macht.....es ist eben nicht nur die Frau betroffen. Sondern im wesentlichen (wenn Sie mit der emotionalen Betroffenheit so ein Problem haben) die Mutter *(Körperliche Unversehrtheit) und Kind *(Lebensrecht).
Würde die breite Masse unserer Gesellschaft so wie Sie denken, würden wir gar nicht über Abtreibungen im moralischen Kontext diskutieren.....Sie wären von Anfang bis Ende (der Schwangerschaft bzw. der Menschheitsgeschichte) entweder erlaubt (es betrifft nur die Mutter) oder verboten (es betrifft nur das Kind).
Zumal beim Thema Abtreibung genau genommen das Recht des Vaters auf geschlechtsspezifische Gleichbehandlung verletzt wird.
"darauf basiert dass Menschen denken ihnen stünde etwas zu."
Gegenfrage: Wieso denken abtreibende Frauen, ihnen stünde ein Leben ohne Kind zu, wenn sie doch schwanger geworden sind?
Sehr wahrscheinlich schon. Werden Abtreibungen generell unter Strafe gestellt (was in Deutschland übrigens der Fall ist) und es keine Möglichkeit gibt, diese straffrei durchführen zu lassen (was in Deutschland möglich ist), wird mutmaßlich die Anzahl an Abbrüchen abnehmen.
Illegal durchgeführte Abbrüche
- sind schwieriger zu bekommen
- sind sicher teurer
- bergen ein hohes gesundheitliches Risiko für die Schwangere
- ziehen das Risiko einer Strafverfolgung und Bestrafung nach sich.
Das ist nicht einfach zu beantworten. Persönlich würde ich jeden Zeitpunkt, bevor das embryonale Nervensystem vollständig angelegt ist, vorziehen.
Die Kompromisslösung bis zur 12. Woche in Deutschland finde ich annehmbar. (Die strafrechtliche Bewertung allerdings nicht, auch den "Beratungsstellen"-Pflichtbesuch sehe ich als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.)
Die Frage wäre für mich, warum ein früherer Abbruch, z.B. bis zur 12. Woche, nicht vorgenommen werden konnte. Hat ein Vergewaltigungsopfer die Schwangerschaft verdrängt oder bis dahin keinen Zugang zu medizinischer Versorgung? Hat ein Teenager die Schwangerschaft aus Scham vor dem Umfeld lange verheimlicht? Es kann durchaus unglückliche Umstände geben, die zu diesem Extremfall führen.
Ich würde es dann vom Einzelfall und den Gründen abhängig machen.
Ein Blick in andere Länder zeigt:
- In Schweden sind nach der 22. Woche "starke Gründe" erforderlich und müssen genehmigt werden.
- In Großbritannien hängt es zu diesen Zeitpunkten davon ab, ob die Fortsetzung der Schwangerschaft das größere (soziale, psychische, körperliche) Risiko ist als ihre Beendigung.
Im Zweifel würde ich wohl immer das Leid der schon unter uns weilenden Menschen vermindern wollen und nicht vermehren - und deshalb zugunsten der Frau entscheiden.
Eine Abtreibung macht vermutlich keiner aus Spaß. Ich sehe es als Recht auf einen medizinischen Noteingriff (um welche Not es sich auch handelt, ob psychosozial oder physisch bedingt).
Selbst wenn es so wäre, was folgt aus dieser/Ihrer Erkenntnis?
«Diese ist aber extrem ortsabhängig. In dem einen Staat kopp ab, in dem anderen nicht. Wie kann man da von individueller Verantwortung sprechen?»
Jeder Staat hat gültige Gesetze nach denen er bestraft. Sollte sich der Deliquent dazu entscheiden, diese zu missachten, ist er für die Konsequenzen verantwortlich.
«Alles Scheinargumente.»
Im Falle der Todesstrafe trägt der Deliquent die Verantwortung. Er hat sich also wenn Sie so wollen, selbst das Leben genommen .
Die Frau entscheidet aber nicht über ihr Leben, oder?
Sondern das ihres ungeborenen Kindes, Also ein anderes Individuum.
Also sind nur geborene Menschen Menschen?
Ich stimme Ihnen insofern zu, dass das Vorhandensein eines Kinds auch den Vater betrifft. Würde ich selbst z.B. absolut ungewollt Vater werden, würde ich das wahrscheinlich als Drama meines Lebens empfinden. Oder wünschen, für Frauen, denen man "absichtliche Pannen" nachweisen kann, gäbe es strafrechtliche Konsequenzen.
Da das Entstehen eines fertigen Kinds nur leider so ungleich verteilt ist und zu 100% zu Lasten der Frau, ihres Körpers, ihrer Psyche geht, muss bei ihr - im Zweifelsfall unabhängig vom Vater - auch das alleinige Entscheidungsgewicht liegen, ob sie dazu in der Lage ist. Sie blutet dafür mit Leib und Leben.
Ich kann weder das Recht einfordern, Vater zu sein oder aus ungewollter Vaterschaft "auszutreten", noch andere ungewollt zur Mutter machen.
Menschliche Fortpflanzung ist da einfach unpraktisch. Sie schert sich nicht um Gerechtigkeit und ist immer für irgendeinen der Beteiligten übergriffig.
Umso wichtiger finde ich daher aufrichtige Kommunikation und Empathie für alle in einer solchen Situation. Mit Moral kommt man nicht weit.
Könnten Sie bitte etwas elaborierter ausführen, was genau an dieser Sicht überholt ist?
Dass ein Mensch allein aufgrund seines Menschseins eine Würde habe ist ein rein menschliches Konstrukt. Das ist schon allein daran erkennbar, dass diese dem Menschen innewohnende Würde eine ziemlich neu entdeckte und kodifizierte ist.
Das war bei weitem nicht immer so und ist auch heute noch immer nicht überall so.
Richtigerweise müsste es übrigens heißen: antastbar. Denn das, antastbar, ist diese Würde. Es ist der Staat, der die Unantastbarkeit garantiert und -leider- viel zu oft, auch in Person seiner Erfüllungsgehilfen, dabei versagt. Der Beispiele gibt es unzählige. Immer dort, wo Macht ins Spiel kommt.
Die Frau entscheidet zu allererst grundsätzlich darüber, ob sie bereit ist ihre Ressourcen zum Bau eines anderen zur Verfügung zu stellen.
Fällt die Entscheidung positiv aus, wird nach 9 Monaten Bauzeit ein eigenständiger Mensch.
Fällt die Entscheidung negativ aus, stirbt die befruchtete Eizelle ab.
Ohne den intern bereit gestellten Ressourcen der Frau ist der befruchteten Eizelle ein kurzes Leben beschieden, die Antwort ist also, dass ja, im Falle einer Abtreibung das Leben des Embryos beendet wird.
Die Frau muss das Recht haben über ihre eigenen Ressourcen frei zu verfügen. Nichts anderes tun Sie auch, indem Sie beispielsweise frei darüber entscheiden ob und wann Sie Blut, Organe oder Knochenmark spenden.
„Wenn das ungeborene Kind ein Mensch ist, dann darf man es auch nicht töten. So wie man auch geborene Kinder nicht töten darf, wenn es beispielsweise bei einer Vergewaltigung gezeugt wurde.“
Wenn es wirklich um das ungeborene Kind ginge, dann müsste die Abtreibungsgegner für Verhütungsmittel als Alternative eintreten. Da sie das aber nicht tun, bleibt nur eine Schlussfolgerung übrig: Sie wollen die Frauen kontrollieren und ihnen vorschreiben, wie sie zu leben haben.
Das Kindeswohl scheint diesen Heuchlern völlig wurscht zu sein.
"Es gilt mAn daher, einen Kompromiss zu finden, der einerseits das ungeborene Leben grundsätzlich schützt, andererseits eine Notlage der Schwangeren nicht ignoriert."
Ein Kompromis ist hier unmöglich. Entweder man verbietet es gänzlich oder man erlaubt es mit Fristen/ohne Fristen, wobei die Fristen ja gar keinen Unterschied machen wenn man ab der Verschmelzung von menschlichem Leben spricht.
"Die Diskussion wird heftig darum geführt, was mit menschlichem Leben gemacht werden darf. Mit dürfen meine ich straffrei, mit dem Segen des Gesetzgebers. "
Und mit dem Segen des Gesetzgebers wird Krieg geführt, es werden Abfälle in Afrika und Asien abgeladen. Afrikanische Farmen werden geerntet, der Großteil wird zur Viehfütterung in Europa genutzt, die Hungersnot in Afrika wächst dadurch. Es werden Waffen an terroristische oder fundamentaistische Regime geschickt, alles für Geld/Öl/politischen Einfluss. Die Gesetzgeber, die den tausendfachen Tod lebendiger Menschen tolerieren, machen bei nem Embryo so n Fass auf. Das ist die riesige Heuchelei daran. Daher ist das Argument, es ginge nur darum, schon hanebüchen da es eben nicht darum geht was man mit dem Segen des Gesetzgebers machen darf.
"Niemand verletzt irgend ein Recht einer Person, wenn er dessen Partner tötet.....Als Witwe(r) ist derjenige aber alle mal davon betroffen."
Doch, man verletzt das Recht auf körperliche Versehrtheit wenn man jemanden umbringt. Und wenn man jemanden umbringt, betrifft dies den Partner direkt, da man ja eine Partnerschaft oder Ehe einging. In meinem Beispiel existierte so was aber in keinster Weise. Ihr Vergleich passt nicht.
"Wieso geben sich auf Beerdigungen immer so viele Leute "betroffen" obwohl doch nur der Tote betroffen ist?!? "
Lol. Ganz einfach. Der Tod eines ehemals lebendigen Menschen, mit dem man gemeinsame Erinnerungen hat, betrifft natürlich direkt. Woher kommen diese sinnlosen Vergleiche?
"Sondern im wesentlichen (wenn Sie mit der emotionalen Betroffenheit so ein Problem haben) die Mutter *(Körperliche Unversehrtheit) und Kind *(Lebensrecht)."
Ja, das Recht körperlicher Unversehrtheit wird im Falle der Mutter verletzt, im Falle des Kindes kommt es auf die aktuell Rechtssprechung an, ab wann dieses Lebensrecht gilt.
"Sie wären von Anfang bis Ende (der Schwangerschaft bzw. der Menschheitsgeschichte) entweder erlaubt (es betrifft nur die Mutter) oder verboten (es betrifft nur das Kind). "
Nein, denn es betrifft beide. Die Frage ist, wessen Betroffenheit stärker wiegt.
"Zumal beim Thema Abtreibung genau genommen das Recht des Vaters auf geschlechtsspezifische Gleichbehandlung verletzt wird. "
Inwiefern wird dies verletzt?
"Gegenfrage: Wieso denken abtreibende Frauen, ihnen stünde ein Leben ohne Kind zu, wenn sie doch schwanger geworden sind?"
Weil Frauen, so wie auch Männer und jeder Mensch, frei über ihren Körper entscheiden sollen.
Und ja, es it ja auch der Körper des Kindes. Welcher aber ohne die Mutter nicht lebensfähig wäre. Solche Fälle gibt es auch außerhalb von Schwangerschaften, bspw bei Organspenden. Hier darf aber jeder Spender frei über seinen Körper entscheiden, auch wenn bei der Ablehnung der Spende der Empfänger sterben würde.
"Die Frage wäre für mich, warum ein früherer Abbruch, z.B. bis zur 12. Woche, nicht vorgenommen werden konnte."
Die Frage stellte ich mir früher auch. Dann habe ich mich mal damit beschäftigt, wie denn die Arztlage in Deutschland aussieht. Frauenärzte sind rar, aber jeder zweite Mensch muss versorgt werden. Termine werden teilweise mit mehreren Monaten Vorlauf vergeben, sodass man keine Chance hat, die Schwangerschaft vorher diagnostizieren zu lassen.
Wäre die ärztliche Situation besser, denke ich würde die Frist von 12 Wochen auch deutlich weniger Probleme mit sich bringen. Deshalb vertrete ich auch die Meinung, dass jeder Allgemeinmediziner auch Frauenarzt sein sollte, bzw grundlegende Untersuchungen wie Routineuntersuchungen, Schwangerschaftsdiagnostik usw durchführen. Nur für spezielle Fälle, wie bspw dem Wunsch nach Abtreibung oder einer Erkrankung der Geschlechtsorgane, muss dieser nicht ausgebildet sein.
"Im Falle der Todesstrafe trägt der Deliquent die Verantwortung. Er hat sich also wenn Sie so wollen, selbst das Leben genommen ."
ein, das ist nicht korrekt. Der Staat nimmt diesem das Leben. Er hat eine Straftat begangen, die mit der Todesstrafe bestraft wurde, aber dem Täter die Verantwortung dafür zu geben ist falsch, wenn kein kausaler Zusammenhang besteht. Denn diese Strafgesetze sind von der jeweiligen Gesellschaft, also dem Bundesstaat, festgelegt.
Gegenfrage: Wenn jemand in Saudi Arabien Urlaub macht, seinen gleichgeschlechtlichen Partner küsst und dann dafür umgebracht wird, ist dieser auch für seinen eigenen Tod verantwortlich?
Ja, im Mittelalter gab es ein ähnliches Bild. Der weibliche Körper als “Blumentopf“ für den Samen des Mannes.
Die Frau hat doch die Möglichkeit über ihre Ressourcen frei zu entscheiden. Sie muss keinen Sex haben, oder kann sich schützen. Ob ein Rücktrittsrecht von den eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen von menschlichem Leben geben soll, halte ich für nicht diskutierbar.
Schutz von Kindern durch deren Vermeidung? Das scheint mir nicht zu Ende gedacht.
"Ein Kompromis ist hier unmöglich. Entweder man verbietet es gänzlich oder man erlaubt es mit Fristen/ohne Fristen, wobei die Fristen ja gar keinen Unterschied machen wenn man ab der Verschmelzung von menschlichem Leben spricht."
Zumindest in Deutschland und auch in vielen anderen Ländern ist dieser Kompromiss gefunden worden. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland ohne Ausnahme grundsätzlich strafbar. Er darf dennoch innerhalb eines Regelwerks straffrei durchgeführt werden.
"Die Frage stellte ich mir früher auch. Dann habe ich mich mal damit beschäftigt, wie denn die Arztlage in Deutschland aussieht. Frauenärzte sind rar, aber jeder zweite Mensch muss versorgt werden. Termine werden teilweise mit mehreren Monaten Vorlauf vergeben, sodass man keine Chance hat, die Schwangerschaft vorher diagnostizieren zu lassen."
Die Versorgungslage mit Ärzten in Deutschland mag nicht in allen Gegenden gleich gut sein, dass es wegen Terminschwierigkeiten nicht rechtzeitig möglich sein soll, den Prozess zum straffreien Abbruch zu starten und zu durchlaufen, dafür hätte ich gerne einen Beleg.
Wer nur über das Leben des Embryos sinniert, über-simplifiziert die Lage: Kein Embryo lebt ohne die Mutter.
Gestern auf CNN hat ein Republikaner das Gesetz in Alabama verteidigt und es geschafft im kompletten Beitrag über das Leben des Embryos, über Vergewaltiger, über Straftäter und sogar über die Todesstrafe (erlaubt weil Sünder versus Embryo=sündenfrei) kein einziges Mal das Wort "Frau" oder "Mutter" in den Mund zu nehmen …
https://www.faz.net/aktuell/…
30% aller Frauen warten mehr als 4 Wochen auf einen Frauenarzttermin. Jetzt rechnen Sie mal drauf, wenn man erstmal das Wegbleiben der nächsten Periode abwartet. Also nochmal 4 Wochen. Macht 8.
Es ist nicht unmöglich aber aufgrund der langen Wartezeiten ist es unfassbar und unnötigerweise erschwert.
Bitte was? Nein, da haben Sie mich entweder komplett falsch verstanden oder versuchen mir was in den Mund zu legen. Ich schrieb das es AUCH um den Körper der Mutter geht. Denn da wächst das Kind nun einmal. Man kann bis zur Geburt nicht beide getrennt betrachten, weil Mutter und Kind vor der Geburt eben eine Einheit bilden. Oder wollen Sie das etwa abstreiten?
Selbst bei einer normal verlaufenden Schangerschaft hat diese immense Auswirkungen auf den Körper der Frau.
Zu der Frage "Wann kann man bei einer Schwangerschaft von menschlichem Leben sprechen" habe ich mich gar nicht geäußert. Und das übrigens aus gutem Grund.
""Niemand verletzt irgend ein Recht einer Person, wenn er dessen Partner tötet.....Als Witwe(r) ist derjenige aber alle mal davon betroffen."
Doch, man verletzt das Recht auf körperliche Versehrtheit wenn man jemanden umbringt."
Oh das habe ich ganz vergessen.....*kopfschüttel*
Wo verletzt das töten von A ein Rechtsgut von B? Nirgends....was nix an der Betroffenheit von B ändert. Haben Sie es jetzt verstanden? Wobei ich ja garnicht von Recht bzw. Rechtsgütern angefangen habe.....müssig....
Daher passt mein Vergleich zwischen einer Witwe und einem Vater dessen Kind gegen seinen Willen abgetrieben wurde eben doch.
Denn auch wenn Sie sich weigern es anzuerkennen, betrifft einen auch der Tot eines noch nicht "lebendigen Menschen" (auf die Diskussion ab wann man einen Embryo Menschen nennt hab ich grad keine Lust).
Da brauchen Sie nur trauernde "Eltern" fragen deren "Zellhaufen" in der 12 Woche abgegangen sind.....
"Woher kommen diese sinnlosen Vergleiche?" Nur weil Sie den Sinn nicht erkennen, heißt dies nicht, dass es keinen gibt ;=)
"Ja, das Recht körperlicher Unversehrtheit wird im Falle der Mutter verletzt, im Falle des Kindes kommt es auf die aktuell Rechtssprechung an, ab wann dieses Lebensrecht gilt."
Exakt! Sie haben es erfasst....es betrifft Mutter UND Kind. Das Lebensrecht gilt ab Befruchtung der Eizelle wird aber aufgrund des Rechtsgutskonflikts unter bestimmten Voraussetzungen hinter das Recht auf körperliche Selbstbestimmung der Mutter angestellt....Seite1
Seite 2
Daraus folgt aber nicht, dass es das Kind nicht "betreffen" würde....
""Sie wären von Anfang bis Ende (der Schwangerschaft bzw. der Menschheitsgeschichte) entweder erlaubt (es betrifft nur die Mutter) oder verboten (es betrifft nur das Kind). "
Nein, denn es betrifft beide. Die Frage ist, wessen Betroffenheit stärker wiegt."
Ich werde den Gedanken nicht los, Sie wollen mich nur ärgern....das ist genau das was ich die ganze Zeit sage......Kampf gegen Windmühlen xD
""Zumal beim Thema Abtreibung genau genommen das Recht des Vaters auf geschlechtsspezifische Gleichbehandlung verletzt wird. "
Inwiefern wird dies verletzt?"
Einfach gesagt: Die Mutter kann bis zur 12 Woche entscheiden ob Sie die Konsequenzen der Schwangerschaft trägt oder nicht, während der Vater dieser Entscheidung, egal ob sie für oder gegen das Kind ausfällt mitzutragen hat....bevor jetzt jemand nen Hals bekommt weil ich "Zwangsabtreibungen" fordern würde, stelle ich klar: Das tue ich nicht....aber man könnte das Unterhaltsrecht ändern, wenn man wirklich an Gleichberechtigung interessiert ist.....
Ich hatte schon geschrieben, dass die Versorgung mit Ärzten nicht in ganz Deutschland gleich und gleich gut ist. Dafür wollte ich keinen Beleg von Ihnen.
Mich interessieren Belege dafür, dass es deswegen -als alleiniger Ursache- zu nicht mehr innerhalb der Fristen durchführbaren Schwangerschaftsabbrüchen kommt. So jedenfalls habe ich Ihre Darstellung der Situation in #1.85 verstanden.
„Schutz von Kindern durch deren Vermeidung? Das scheint mir nicht zu Ende gedacht.“
Können Sie das auch begründen?
Falls Sie sich zu einer Begründung durchringen können, dann erklären Sie mir bitte, wieso Abtreibungsgegner z. B. gegen sexuelle Aufklärung von Teenagern sind. Mit dieser Maßnahme könnten ungewollte Schwangerschaften von Teenagern verhindert werden. Aber stattdessen predigen die Abtreibungsgegner Enthaltsamkeit, was meine These bestätigt, dass es ihnen gar nicht um den Schutz ungeborenen Lebens geht, sondern um Kontrolle von Frauen.
Wären Sie so freundlich und würden entweder Abtreibungsgegner mal klar definieren oder wenigstens in Anführungszeichen setzen mir irgendeinem Adjektiv davor....z.B. "unreflektierte Abtreibungsgegner" (da sollte dann kein Artikel davor stehen).
Den Abtreibungsgegner (also Leute die Abtreibung für grundsätzlich erstmal verwerflich finden - die Gruppe der Leute die Abtreibungen komplett verbieten wollen ist winzig und hat nix melden) sind keineswegs gegen die Aufklärung von Teenagern.
Wobei man auch mal ehrlich sagen sollte, dass die Themen mit denen gerne pro Abtreibung argumentiert wird (Minderjährige und Vergewaltigungsopfer) ja nun nur einen sehr kleinen Teil ausmachen und es "Abtreibungsgegnern" garnicht um diese Sonderfälle geht.
Dieses Land ist am Ende. Freiheit? Nur für weiße Männer. Es macht mich mehr als wütend, dass diese Menschen und ihre 'Politik' noch immer so viel Einfluss auf den Rest der Welt haben, oder zumindest Europa.
Ich persönlich empfinde diese Nachricht, als eine gute Nachricht.
Insbesondere in Zeiten vielfältiger Verhütungsmöglichkeiten, gibt es keinen Grund, Abtreibung als einen weiteren zu verstehen.
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf überzogene Polemik. Danke, die Redaktion/ch
Entfernt. Bitte formulieren Sie Kritik sachlich und differenziert. Danke, die Redaktion/ch