Das ungarische Gesetz, das den Umgang mit aus dem Ausland finanzierten Nichtregierungsorganisationen regelt, verstößt gegen EU-Recht. Das haben die Richter des Europäischen Gerichtshofs entschieden (Rechtssache C-78/18).
Das Gesetz wurde 2017 von der Regierungsmehrheit des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orbán verabschiedet. Es sieht vor, dass sich NGOs, die Spenden aus dem Ausland erhalten, ab einem bestimmten Schwellenwert bei den ungarischen Behörden registrieren lassen müssen. Die Informationen werden online veröffentlicht. Zudem müssen die NGOs auf ihrer Webseite und in anderen Veröffentlichungen angeben, sie seien eine "aus dem Ausland unterstützte Organisation".
Um unter das NGO-Gesetz zu fallen, muss eine Organisation mehr als 7,2 Millionen Forint (etwa 20.500 Euro) im Jahr aus dem Ausland erhalten. Zudem müssen sie bei der Registrierung die Anzahl der Spender angeben, deren Unterstützung 500.000 Forint (etwa 1.500 Euro) übersteigt.
Die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft für die Einhaltung von EU-Recht zuständig ist, leitete wegen des Gesetzes ein Verfahren gegen Ungarn ein. Als die Regierung in Budapest nicht einlenkte, klagte die Behörde vor dem EuGH. Das Gesetz verstoße unter anderem gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs, argumentierte die Behörde. Ebenso verletze es das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten. Ein EuGH-Gutachter stützte die Bedenken der EU-Kommission Anfang des Jahres. Und auch die Richter schlossen sich den Bedenken in ihrem Urteil an: Die Regeln seien diskriminierend und schränkten die betroffenen Organisationen, aber auch die Spender, ungerechtfertigt ein, heißt es unter anderem in der Urteilsbegründung.
Angriff auf unabhängige Organisationen
Kritiker sagen, das Gesetz sei auf US-Investor und Großspender George Soros zugeschnitten. Orbán
führt seit Jahren Kampagnen gegen den aus Ungarn stammenden
Holocaust-Überlebenden. Dabei hetzt er auch mit antisemitischen
Stereotypen.
Die Civil Liberties Union for Europe, eine Menschenrechtsorganisation für bürgerliche Freiheiten in der EU, wertete das Urteil als großen Erfolg. Es zeige, dass das ungarische Gesetz nur darauf angelegt sei, die öffentliche Debatte und öffentliche Kritik abzuwürgen, indem die Reputation und die Finanzen unabhängiger Organisationen angegriffen würden, sagte Linda Ravo.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International wertete das Urteil des EuGH als großen Erfolg: "Die heutige bahnbrechende Entscheidung sendet eine sehr klare Botschaft an die ungarische Regierung, dass sie jeden Versuch der Stigmatisierung und Diskreditierung kritischer zivilgesellschaftlicher Organisationen unterbinden muss", hieß es in einer Mitteilung. Das ungarische Verfassungsgericht müsse das "repressive Gesetz" jetzt aufheben.
Der Konflikt um das NGO-Gesetz ist nicht der einzige Streit zwischen der EU und Ungarn. Die EU-Kommission klagte in den vergangenen Jahren mehrfach vor dem höchsten EU-Gericht gegen das Land. Häufig ging es um die ungarische Asyl- und Migrationspolitik. Zuletzt befand der EuGH Mitte Mai, die ungarischen Transitlager für Asylbewerber verstießen gegen EU-Recht.