Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG), das dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nachgeordnet ist, hat den Vertrag zwischen der EU und Marokko über Fischereirechte vor der Küste der Westsahara für nichtig erklärt. Die EU habe bei dem Vertrag, der auch Agrargüter umfasst, nicht die Zustimmung des sahrauischen Volkes gehabt, entschied das Gericht. Dessen international anerkannte Vertreterin sei die Befreiungsfront Polisario.
Die Westsahara war bis 1975 spanische Kolonie gewesen und wurde nach Abzug der Spanier zum Großteil von Marokko annektiert, was von den meisten Staaten aber nicht anerkannt wird. Die Polisario kämpft um die Unabhängigkeit des Gebietes. Bereits in den Jahren 2016 und 2018 hatte der EuGH entschieden, dass ein Agrarabkommen der EU mit Marokko und ein Fischereiabkommen die Westsahara nicht einbeziehen dürften. Als Reaktion vereinbarte die EU mit Marokko Änderungen, die die Polisario vor Gericht angriff.
Das EuG teilte nun mit, die Westsahara sei kein Teil Marokkos. Deshalb hätten die Verträge zwischen der EU und Marokko für die Westsahara keine Gültigkeit. Der Polisario-Vertreter bei der EU, Oubi Bachir, sprach von einem großen Sieg. Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell und Marokkos Außenminister Nasser Bourita sagten, sie wollten sicherstellen, dass das rechtliche Rahmenwerk erhalten bleibe, das die Stabilität und Fortdauer der Handelsbeziehungen garantiere.
"Die EU macht sich mitschuldig"
Auch die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßte das Urteil. "Die Westsahara ist nicht einfach ein Teil Marokkos, über den die Regierung in Rabat frei verfügen kann", sagte GfbV-Referentin Nadja Grossenbacher. "Durch die Importe von Produkten aus der Westsahara unter marokkanischer Flagge macht sich die EU mitschuldig an der fortdauernden Verletzung des Völkerrechts." Der einzig gangbare Weg wäre nun, das seit Jahrzehnten angestrebte Referendum der Sahrauis über ihr Territorium zu realisieren.
Am meisten betreffen dürfte das Urteil Marokko und Spanien. Der Vertrag sieht vor, dass Marokko vier Jahre lang 128 Schiffen aus elf EU-Staaten Fischfang vor der westafrikanischen Küste erlaubt und dafür pro Jahr 52 Millionen Euro erhält. 92 dieser Schiffe kommen aus Spanien.
Sevim Dağdelen, Obfrau der Linksfraktion im Auswärtigen Ausschuss des Bundestags, sieht in dem Urteil "eine schwere Klatsche" für die EU und die Bundesregierung, der sie vorwarf, einen "wirtschaftlichen Konsolidierungskurs gegenüber der Besatzungsmacht Marokko" zu verfolgen. "Die Bundesregierung muss jetzt auf eine schnellstmögliche rechtskonforme Änderung der Verträge drängen", sagte Dağdelen.
Strafverfahren gegen Polisario-Chef wird wieder aufgenommen
Das spanische Strafverfahren gegen den Chef der Polisario, Brahim Ghali, muss derweil wieder aufgenommen werden. Der Untersuchungsrichter, der die Einstellung am 29. Juli verfügt hatte, habe einen Rechtsfehler begangen, teilte der Nationale Gerichtshof in Madrid am Mittwoch mit. Für die Ghali vorgeworfenen Taten sehe das spanische Strafrecht derart hohe Strafen vor, dass über die Einstellung nicht wie geschehen in einem abgekürzten Verfahren hätte entschieden werden dürfen.
Das Verfahren gegen den 72-Jährigen ging auf eine Anzeige der Menschenrechtsorganisation Asadeh aus Westsahara von 2008 zurück, die der Regierung Marokkos nahesteht. Die Menschenrechtler hatten Ghali vorgeworfen, für Völkermord, Terrorismus und Folter in den Jahren 1975 bis 1990 verantwortlich zu sein. Der Untersuchungsrichter hatte betont, diese Vorwürfe seien nicht hinreichend belegt und die möglichen Taten verjährt. Zudem habe es den Straftatbestand des Völkermordes damals im spanischen Strafrecht noch nicht gegeben. Nach dem Rückwirkungsverbot darf niemand für ein Verhalten bestraft werden, das erst anschließend strafbar wurde.
Von Mitte April bis Anfang Juni war Ghali für eine Corona-Behandlung in Spanien, hatte aber dann wieder ausreisen können, was zu Spannungen zwischen Marokko und Spanien führte. Der spanische Verkehrsminister sprach damals von einer "humanitären Aktion", die durchgeführt worden sei.