Einige EU-Gesetze sind nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar. Das polnische Verfassungsgericht hat geurteilt, dass die Gesetze im Widerspruch zur Verfassung des Landes stünden. Dies betreffe Bestimmungen der EU-Verträge und europäische Gerichtsurteile, teilte das Verfassungsgericht mit. Zwei Richter wichen von der Mehrheitsmeinung des Gremiums ab.
Die EU-Mitgliedschaft des Landes und die Unterzeichnung der EU-Verträge bedeuteten nicht, dass den EU-Gerichten die oberste rechtliche Autorität übertragen werde und Polen seine Souveränität an die EU abtrete. Das Urteil wurde immer wieder vertagt. Ihm gingen monatelange Verfahren voraus, in denen Vertreter der polnischen Regierung, des Präsidenten und des Parlaments argumentierten, dass die polnische Verfassung über dem EU-Recht stehe. Urteile des Europäischen Gerichtshofs stünden mitunter im Widerspruch zur polnischen Rechtsordnung.
Die EU-Kommission reagierte besorgt auf das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts. Brüssel werde "alle Mittel" ausschöpfen, damit das EU-Recht in Polen gewahrt bleibe, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Das Prinzip, wonach EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht habe, sowie der bindende Charakter von Entscheidungen der EU-Justiz seien zentral für den Staatenbund. Polens nationalkonservativer Justizminister Zbigniew Ziobro nannte das Urteil hingegen "historisch". Das Gericht habe die "verfassungsrechtlichen Grenzen der europäischen Integration und die zulässige Einmischung der EU in polnische Belange" festgelegt.
Auch Polens Regierungssprecher Piotr Müller begrüßte den Richterspruch. Der Vorrang des Verfassungsrechts vor anderen Rechtsquellen ergebe sich wörtlich aus der polnischen Verfassung, schrieb er auf Twitter. Polen werde gemäß den in der polnischen Verfassung festgelegten Grundsätzen die geltenden Normen des EU-Rechts respektieren, "soweit sie in den in den EU-Verträgen ausdrücklich und klar vorgesehenen Bereichen festgelegt wurden". "Eine transparente und klare Aufteilung dieser Zuständigkeiten ist die Grundlage für die Souveränität der Mitgliedstaaten und das gute Funktionieren der EU", sagte Müller.
Umstrittene Justizreform
Regierungschef Mateusz Morawiecki hat das polnische Verfassungsgericht gebeten, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2. März 2021 zu überprüfen. In dem Urteil hatten die obersten EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer Acht zu lassen, selbst wenn es sich um Verfassungsrecht handelt. Laut EuGH könnte das Verfahren zur Besetzung des obersten Gerichts in Polen gegen EU-Recht verstoßen. Dies würde bedeuten, dass der EuGH Polen zwingen könnte, Teile der umstrittenen Justizreform der nationalkonservativen PiS-Regierung aufzuheben.
Die EU-Kommission hat wegen der Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Unter anderem hat die Brüsseler Behörde auch Zweifel an der Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts, welches nun den Vorrang des nationalen Rechts über EU-Recht festgestellt hat. Vorsitzende ist Julia Przyłębska, enge Vertraute von PiS-Chef Jarosław Kaczyński.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
"Die Organe der EU handeln außerhalb der Grenzen der Kompetenz, die ihnen von Polen zuerkannt wird", sagte Przyłębska bei der Urteilsverkündung. Ähnlich hatten in der Vergangenheit Regierungsvertreter argumentiert, wenn es darum ging, EuGH-Entscheidungen nicht zu befolgen.
Polens Regierung kam auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelegen, das sie in ihrem Sinne deutet. Die Karlsruher Richter hatten im Mai 2020 milliardenschwere Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank beanstandet – und sich damit zum ersten Mal gegen ein EuGH-Urteil gestellt.
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht nie den grundsätzlichen Vorrang von EU-Recht infrage gestellt. Karlsruhe behält sich lediglich in bestimmten, sehr seltenen Fällen die Letztkontrolle vor.
Einige EU-Gesetze sind nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar. Das polnische Verfassungsgericht hat geurteilt, dass die Gesetze im Widerspruch zur Verfassung des Landes stünden. Dies betreffe Bestimmungen der EU-Verträge und europäische Gerichtsurteile, teilte das Verfassungsgericht mit. Zwei Richter wichen von der Mehrheitsmeinung des Gremiums ab.
Die EU-Mitgliedschaft des Landes und die Unterzeichnung der EU-Verträge bedeuteten nicht, dass den EU-Gerichten die oberste rechtliche Autorität übertragen werde und Polen seine Souveränität an die EU abtrete. Das Urteil wurde immer wieder vertagt. Ihm gingen monatelange Verfahren voraus, in denen Vertreter der polnischen Regierung, des Präsidenten und des Parlaments argumentierten, dass die polnische Verfassung über dem EU-Recht stehe. Urteile des Europäischen Gerichtshofs stünden mitunter im Widerspruch zur polnischen Rechtsordnung.