Bayern droht im Falle einer Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die bayerische Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern: "Wir stehen zum Schutz von Mutter und Kind. Ein Schwangerschaftsabbruch beendet Leben. Das scheint für die Bundesfamilienministerin überhaupt keine Rolle zu spielen."
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat kürzlich in einem Interview den Zeitungen der Funke Mediengruppe erneut auf eine Abschaffung des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch gedrängt. Es gehe um das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung und um das Recht von Frauen, über ihren Körper zu entscheiden. Für sie sei das Strafgesetzbuch "nicht der richtige Ort, das zu regeln". Die Ampel wolle das in dieser Legislaturperiode prüfen.
Scharf sagte nun, dies wäre "mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens unvereinbar und verfassungswidrig". Sie fügte hinzu: "Wird der Paragraf 218 gestrichen, setze ich mich mit ganzer Kraft dafür ein, dass das Bundesverfassungsgericht das neue Gesetz überprüft."
Laut Gesetz steht ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich unter Strafe. Aber wenn die Schwangere sich vorher beraten lässt und der Fötus nicht älter als zwölf Wochen ist, bleibt sie straffrei. Scharf sagte: "Ohne Not will die Bundesfamilienministerin den nächsten Pfeiler eines sorgsam austarierten Kompromisses einreißen, der seit Jahrzehnten gut funktioniert und für gesellschaftlichen Frieden sorgt."
Im Sommer vergangenen Jahres hat die Ampel bereits den Paragraf 219a, der ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche vorgab, aufgehoben. Die Union war dagegen.