Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat geurteilt, dass Ungarn mit einer weiteren Asylregel gegen EU-Recht verstößt. Die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, sei übermäßig erschwert worden, entschieden die Richter in Luxemburg. Wegen seiner Flüchtlingspolitik wurde Ungarn schon häufiger von der EU-Kommission gerügt. Das Gericht hatte in früheren Urteilen bereits wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems gekippt.

Gegenstand der aktuellen Entscheidung ist ein Gesetz, das Ungarn 2020 im Zuge der Corona-Pandemie erließ. Demnach mussten bestimmte Drittstaatsangehörige und Staatenlose für einen Asylantrag ein Vorverfahren durchlaufen. Die Betroffenen sollten in den ungarischen Botschaften in Belgrad oder Kiew persönlich eine Absichtserklärung für den Antrag auf Asyl abgeben. Anschließend konnten die ungarischen Behörden entscheiden, ob sie den Schutzsuchenden die Einreise nach Ungarn genehmigen, um dort einen Antrag auf Asyl zu stellen. 

Die EU-Kommission sah in dieser Regelung einen Verstoß gegen das EU-Recht und verklagte Ungarn. Der EuGH gab der EU-Kommission nun recht: Mit der Regelung werde den Betroffenen das Recht vorenthalten, in Ungarn um Asyl anzusuchen. Eine vorherige Absichtserklärung sei im EU-Recht nicht vorgesehen und gewähre keinen effektiven und schnellen Zugang zum Asylverfahren. Die Maßnahme eigne sich auch nicht, um die Corona-Pandemie einzudämmen, so die Richter.