Seit März ist die Regierung von Union und FDP in Zugzwang: Damals hatte das Bundesverfassungsgericht die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Seitdem dürfen Telefon- und Internetverbindungsdaten nicht mehr ohne Anlass für sechs Monate gespeichert werden. Nun muss die schwarz-gelbe Koalition eine Neuregelung finden – und streitet seit Monaten darüber, wie diese aussehen soll. Auch nach dem jüngsten Kompromissvorschlag des CDU-Innenministers Thomas de Maizière bleibt das Justizressort hart.

"Das Bundesjustizministerium verfolgt einen völlig anderen Ansatz als das Innenministerium", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Max Stadler (FDP). "Wir fordern die Abkehr von einer anlasslosen flächendeckenden Speicherung." Er warf de Maizière vor, er wolle "nach wie vor ohne konkreten Anlass die Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger über Monate speichern".

Der Innenminister hatte gesagt, er sei bei der Mindestspeicherfrist für Telefon- und Internetverbindungsdaten ebenso kompromissbereit wie beim Umfang der Datenspeicherung und möglichen Zugriffshürden für die Strafverfolger. Der innenpolitische Experte der FDP-Bundestagsfraktion, Hartfrid Wolff, kündigte an, diese Vorschläge gründlich zu prüfen.

Bislang lehnt die zuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine Speicherung von Verbindungsdaten ohne konkreten Verdacht ab. Sie befürwortet ein sogenanntes "Quick-Freeze-Verfahren", bei dem Daten erst bei einem konkreten Anlass gespeichert und verwendet werden dürfen.

"Statt einer umfassenden pauschalen Überwachung aller Telekommunikationsbewegungen wollen wir den Strafverfolgungsbehörden eine Nutzung von Verbindungsdaten nur bei konkreten Verdachtsmomenten in engen grundrechtsschonenden Grenzen ermöglichen", sagte Stadler dazu. Derzeit würden entsprechende Vorschläge ausgearbeitet. "Wichtig ist, dass wir eine anlassbezogene Speicherung hinbekommen, um von der allgemeinen Speicherung aller Daten wegzukommen", sagte auch der FDP-Rechtsexperte Wolff.

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann warf Leutheusser-Schnarrenberger Untätigkeit vor. "Obwohl die Terrorbedrohung wächst, weigert sich die Bundesjustizministerin seit Monaten hartnäckig, die Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen", sagte der CDU-Politiker. Zwar verbiete die Verfassung unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte der Bürger, doch "wer den Sicherheitsbehörden notwendige Befugnisse verwehrt und Gefahren ignoriert, der handelt ebenfalls verfassungswidrig".

Scharfe Kritik an Schünemann übten wiederum Grüne und Linke. Grünen-Chefin Claudia Roth sagte, die Vorwürfe des CDU-Politikers an Leutheusser-Schnarrenberger seien "eine bemerkenswerte politische Entgleisung gegenüber dem eigenen Koalitionspartner". Die Innen-Expertin der Linken, Petra Pau, sagte, Schünemann sei selbst ein "Verfassungsrisiko". Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung stelle alle Bürger unter Generalverdacht.