Führende Politiker der Union haben nach der Veröffentlichung des Mohammed-Schmähvideos und der folgenden Proteste mehr Respekt gegenüber religiösen Gemeinschaften eingefordert. So sprach sich Unionsfraktionschef Volker Kauder dagegen aus, unter Berufung auf die Meinungsfreiheit religiöse Symbole zu verunglimpfen .
"Meinungsfreiheit ist in einer Demokratie ein hohes Gut. Auch unter ihrem Schutz sollten Religionen und religiöse Symbole nicht verächtlich gemacht werden. Religion ist für viele Menschen Fundament ihres Lebens", sagte Kauder der Bild -Zeitung. Gleichwohl verurteile er die gewalttätigen Reaktionen von fanatischen Muslimen.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Johannes Singhammer ( CSU ), forderte gar eine Verschärfung des Paragrafen 166 des Strafgesetzbuchs. Demnach solle jede öffentliche Beschimpfung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses künftig strafbar sein. Das Kriterium einer Gefährdung des öffentlichen Friedens würde wegfallen.
FDP lehnt Gesetzesänderung ab
Singhammer sagte der Zeitung Die Welt , dafür könne ein bereits im Jahr 2000 von der Union eingebrachter Gesetzentwurf erneut vorgelegt werden. Dieser war damals am Widerstand der rot-grünen Bundesregierung gescheitert.
Die Bundesregierung reagierte allerdings skeptisch auf die Forderung nach Gesetzesverschärfungen. Außenminister Guido Westerwelle ( FDP ) sagte im ZDF, er halte es für nicht erforderlich, das Strafrecht zu ändern. Die deutschen Gesetze reichten aus. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte im Deutschlandfunk , dass er selbst nicht auf eine Gesetzesänderung dringt. "Ich fordere das nicht", sagte der Minister. "Diskutieren kann man grundsätzlich immer alles." Über die Einführung von Strafen wegen Beleidigung religiöser Gefühle sollte man in Ruhe nachdenken und unabhängig von dem umstrittenen Film. Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte strengere Vorschriften gegen Gotteslästerung bereits abgelehnt.
Friedrich sagte, er würde es begrüßen, wenn die Behörden die demonstrativ öffentliche Vorführung des Schmähfilms verbieten würden. Denn hierbei handele es sich nicht um Kunst, sondern eine politische Demonstration. Die Gerichte müssten klären, was schwerer wiege: die Meinungsfreiheit oder die Religionsfreiheit. Dabei sei zu berücksichtigen, welcher Aufruhr durch eine Filmvorführung im eigenen Land entstehe und welche außenpolitischen Interessen dadurch berührt seien.
Verbot des Films möglich?
Auf Grundlage der geltenden Rechtslage hält der Karlsruher Verfassungsrechtler Christian Kirchberg ein Aufführungsverbot des islamfeindlichen Schmähvideos in Deutschland für vom Grundgesetz gedeckt. "Eine Entscheidung muss auch von den Konsequenzen für den öffentlichen Frieden bei uns und den Auswirkungen in der muslimischen Welt beeinflusst werden, die sich aus der öffentlichen Aufführung ergeben", sagte Kirchberg. "Auf der Grundlage einer entsprechend untermauerten Gefahrenprognose würde ich es für verfassungsrechtlich vertretbar halten, die öffentliche Aufführung zu verbieten ."
Nach Kirchbergs Einschätzung ist der Film rein rechtlich "wohl ein Kunstwerk, auch wenn er qualitativ wohl eher als Machwerk einzustufen ist". Als solches könne er den uneingeschränkten Schutz der Kunstfreiheit in Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes beanspruchen. Zu klären sei die Frage: "Ist der Film eine Beschimpfung und Verächtlichmachung in einem so schweren Fall, dass der muslimische Glaube in den Schmutz gezogen wird?" Dabei müsse der uneingeschränkte Schutz der Religionsfreiheit in Artikel 4 des Grundgesetzes mitberücksichtigt werden. Es sei "der klassische Fall kollidierender Verfassungsgüter".
Zollitsch fordert Muslime
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch , forderte die Muslime zu einer Distanzierung von den gewaltsamen Protesten gegen das Video auf. "Der Islam muss sich von jeder Form des Fundamentalismus lossagen. Töten im Namen Gottes ist eine Sünde gegen Gott. Gott hat den Frieden gestiftet und nicht die Gewalt gewollt", sagte er der Bild -Zeitung.
Auch Zollitsch verurteilte zugleich den Schmähfilm. Zur Meinungsfreiheit gehöre auch die Achtung vor dem Bekenntnis von anderen. "Meinungsfreiheit bedeutet, die Freiheit des anderen zu respektieren. Dazu gehört auch der Schutz des religiösen Bekenntnisses. Zu häufig – auch bei uns in Deutschland – wird die Schmerzgrenze überschritten."
Kommentare
Ist Singhammer
nicht die Maßeinheit für klerikale Betonköpfigkeit?
Langsam wundert mich gar nix. mehr....
Ich kann wohl Menschen beleidigen, aber eine Sache, auch wenn sie als Religion daher kommt? Wie geht denn das?
Deutsche Sprache schwere Sprache.
Nein!
Respekt für Religionen? Beleidigung von Religion unter Strafe stellen?
Nein! Ich toleriere Religionen, aber ich respektiere sie nicht. Religion beleidigt meinen Intellekt.
"Religion beleidigt meinen Intellekt."
Ich würde gerne verstehen, was Sie damit meinen:
UNIONS Politiker fordern?
Sehr geehrter Herr Kauder,
Nur falls es Ihnen entgangen sein sollte wir leben in einem Staat in dem Staat und Kirche ( zumindest theoretisch) voneinander getrennt sind!
Aber das solche Forderungen ausgerechnet aus den sog. christlichen Parteien kommt entbehrt nicht einer gewissen Komik, da wir als Bürger doch in den letzten Jahren erleben durften wie genau Ihre Fraktionen es mit folgenden Leitsätzen nehmen:
1 Du sollt keine anderen Götter haben neben mir
2 Du sollst den Namen des Herrn nicht missbrauchen
3 Du sollst den Feiertag heiligen
4 Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren
5 Du sollst nicht töten
6 Du sollst nicht ehebrechen
7 Du sollst nicht stehlen
8 Du sollst nicht falsch Zeugnis reden ...
9 Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib
10 Du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut
schonmal gehört?
LG
Klaus
Meinung
Liege ich da recht das es In D noch die von AH eingefuehrte Kirchensteuer noch gibt?
Ich kann mich noch daran erinnern als ich in D lebte.
Kein Wunder das D ein hoch besteuertes Volk hat.
Ich würde sogar soweit gehen
und Respekt für alle Menschen, unsere Mitgeschöpfe und die gesamte Natur und Welt fordern.
Zu 4: Religionen zeigen keinen Respekt für Nichtgläubige!
Viele Nichtgläubige sind Agnostiker, weil sie die religiöse „Erkenntnis“ nicht nachvollziehen können. Die Existenz Gottes ist ihnen egal, weil sie seine Nichtexistenz nicht beweisen können. Man hält Gott lediglich für unwahrscheinlich!
Als Agnostiker werde ich jedoch immer wieder als Atheist beleidigt! Der Anti-Theist benötigt aber genauso wie der Theist die Existenz Gottes, gegen den er sich aussprechen kann. Der prominenteste Atheist ist der Teufel oder Luzifer, der in der Bibel mit über den Glauben Hiobs wettet. Andere Religionen haben ähnliche übernatürliche Wesen, die „das Böse“ darstellen. Deshalb reden Kirchenvertreter und Gläubige lieber von Atheisten!
Jeder Dritte Bundesbürger ist nicht gläubig. Die wenigsten wurden von Religionen so stark geschädigt, dass sie sich gegen Gott wenden. Das trifft vielleicht für einige missbrauchte Jesuitenschüler zu. Viel mehr Menschen glauben nicht, weil sie sich die Welt aufgrund ihrer Bildung auch ohne Religion erklären können. Als Atheisten werden sie jedoch verteufelt, verleumdet und als das Böse schlechthin beleidigt. Das ist eine maßlose RESPEKTLOSIGKEIT der Religionsanhänger.
Im Namen der Weltanschauung des Agnostizismus fordere ich, dass solche Beleidigungen strafrechtlich nach der verschärften Fassung des §166 StGB verfolgt werden. Auch sollen alle religiösen Schriften über übernatürliche Wesen indiziert werden, weil sie jugendgefährdend sind.