Die Bundesanwaltschaft hat die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe als Mittäterin wegen Mordes angeklagt. Zschäpe sei nicht nur Mitglied der terroristischen Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gewesen, sondern selbst als Mittäterin für die Morde an Einwanderern und einer Polizistin verantwortlich, sagte Generalbundesanwalt Harald Range. Die 37-Jährige ist die einzige Überlebende der Terrorgruppe. Ihre mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt töteten sich selbst.
Weitere Anklagepunkte gegen Zschäpe sind den Angaben zufolge schwere Brandstiftung und Mordversuch. Wegen der Morde sind neben Zschäpe auch vier mutmaßliche Unterstützer der sogenannten Zwickauer Terrorgruppe vor dem Oberlandesgericht München angeklagt, darunter der Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben. Er soll sich wie auch der Mitangeklagte Carsten S. wegen Beihilfe zum Mord verantworten.
Ebenfalls angeklagt wurde der mutmaßliche NSU-Unterstützer Andre E ., der Beihilfe zu einem Sprengstoffanschlag des NSU in Köln geleistet haben soll. Dem fünften Angeklagten Holger G. wird Unterstützung des NSU in drei Fällen zur Last gelegt.
Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichtes München wird auch Staatsschutzsenat genannt. Er ist mit fünf Berufsrichtern besetzt, den Vorsitz hat Manfred Götzl . Der Senat ist zuständig bei Anklagen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Offenbarung von Staatsgeheimnissen. Außerdem werden dort sämtliche Terrorprozesse in Bayern verhandelt.
Dem Gericht zufolge wird die Anklageschrift den Verteidigern in den nächsten Tagen zugestellt. Zugleich erhalten die Anwälte Gelegenheit, sich zu äußern.
Zschäpes Verteidiger empörte sich über die Informationspolitik der Bundesanwaltschaft. Es sei "skandalös und respektlos gegenüber der Mandantin und ihrer Verteidigung", dass der Generalbundesanwalt die Öffentlichkeit über den Inhalt der Anklageschrift informierte, die der Verteidigung nicht zugestellt wurde, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer der Nachrichtenagentur dpa.
Neun Einwanderer und eine Polizistin
Die Verteidigung müsse sich "seit Beginn des Ermittlungsverfahrens über die Medien über den Verfahrensstand informieren, da ihr wesentliche Informationen vorenthalten werden", kritisierte er.
Zschäpe und den anderen Angeklagten werden für bundesweit neun Morde zwischen 2000 und 2006 an ausländischen Kleinunternehmern verantwortlich gemacht, zudem für den Mord an einer Polizistin in Heilbronn , zwei Sprengstoffanschläge und zahlreiche Banküberfälle. Der NSU hatte von Polizei und Geheimdiensten unbehelligt agiert und war erst vor gut einem Jahr aufgeflogen.
Am 4. November 2011 hatten sich die beiden Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach einem Banküberfall in Eisenach erschossen. Zschäpe soll am selben Tag die Wohnung der Gruppe in Zwickau angezündet haben, am 8. November 2011 stellte sie sich der Polizei. Wenige Tage später wurde ein Bekennervideo bekannt.
Im Bundestag und mehreren Landtagen befassen sich Untersuchungsausschüsse mit dem Versagen der Sicherheitsbehörden , die den rechtsextremistischen Hintergrund der Morde nicht erkannten. Statt dessen ermittelte die Polizei jahrelang im Milieu der Organisierten Kriminalität.
Kommentare
Da bin ich mal gespannt
Medial und politisch haben ja bereits "Quasi-Verurteilungen" bzw. statt gefunden.
Nun bin ich mal gespannt, welche von allen Anschuldigungen wirklich gerichtlich durch Bweweise bestätigt werden.
So lange nichts wirklich bewiesen ist, gilt prinzipiell die Unschuldsvermutung.
Korrektur:
"..bzw. " bitte wegdenken
Sicherlich waren die Ermittlungen komplex, wenn man ...
aber bedenkt, welche Ermittlerresourcen zum Einsatz gekommen sind, hat sich die Bundesanwaltschaft schon recht viel Zeit gelassen. Es bleibt zu hoffen, dass die Anklage nun auch wirklich "hieb- und stichfest" ist. Wenn diese Anklage vor Gericht "zerpflückt werden" könnte, war dies für den Rechtsstaat blamabel und - viel schlimmer - geradezu eine Ermunterung für alle Rechtsextremisten und Rassisten in D.
Erfahrungsgemäß hat aber die bayerische Strafjustiz zumeist keine großen Schwierigkeite mit der notwendigen richterlichen Überzeugungsbildung und ist auch nicht gerade für eine unangemessene Milde gegenübe Angeklagten, außer es handelt sich um hohe Funktionäre einer in Bayern staatstragenden Partei, bekannt. Insofern könnte die Auswahl des OLG München durch die Bundesanwaltschaft (es wäre grds. jedes OLG (am Sitz der jeweiligen Landesregierung) in Frage gekommen, in dem einer der angeklagten Morde erfolgt ist) sich noch als "Glücksfall" erweisen. Ferner spricht für Bayern, dass die ersten und die meisten Einzeltaten dort erfolgten.
CHILLY
129a StGB
Da bin ich jetzt aber sehr gespannt, ob Herr Ströbele, Frau Jelpke u.a. jetzt auch eine Solidaritätsaktion "Freiheit für Zschäpe" anleiern, wird sie doch unter Bezug auf § 129a angeklagt.
Der wäre nun wirklich nicht notwendig
Die Kritik am 129a besteht ja gerade darin, dass er für Terroristen garnicht nötig ist. Hat jemand bei Terroraktionen mitgeholfen, liegt Beihilfe zu Mord, versuchtem Mord, unerlaubtem Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen, Raum oder wozu auch immer vor.
Der 129a eignet sich halt wunderbar um einen Verdacht (und damit die Rechtfertigung für Überwachung) gegen Leute zu konstruieren, die eben nicht der Beteiligung an konkreten Straftaten verdächtig sind, sondern bloß irgendwie "zum Umfeld" von Verdächtigen gehören.
Gegen Frau Zschäpe würde man auch so ermitteln können (wie Sie dem Artikel entnehmen können, soll sie an Mord beteiligt sein).
In Betracht
Bzgl. Mord könnte in Betracht kommen:
Täterschaft oder Teilnahme oder Beihilfe. Nach dem Motto, die war rechstradikal, deswegen braucht man nicht zu differenzieren, gehts nicht. Und das Gericht muss nicht überzeugt werden, sondern die tat oder der taqbeitrag muss bewisen werden. Und im Gegensatz zum amerikanischen Recht muss der Statsanwalt auch Entlastendes berücksichtigen.
Bandenverbrechen, terroristische Vereinigung und Mitgliedschaft bei einr solchen, werden wohl die anderen "Knackpunkte" sein. Und dan werden Erkenntnisse oder Nichterkenntnisse des Verfassungschutzes eine Rolle spielen. Das kann "spannend" werden.
Und auf eventuelle Urteilswünsche aus dem Ausland wie im Fall der getöteten Ägypterin sollte man möglicht nicht hören.
Strafgesetze für Terrorristen verschärfen !
Richtig die deutschen Gesetze müssen eingehalten werden !
aber auch richtig :die deutschen Gesetze müssen auch endlich mal - wieder - mit der realen Welt in Einklang gebracht werden !
Im Kampf gegen die Baader-Meinhof Bande ( Zeitungsjargon:RAF ) war der Staat erfreulich Entscheidungsstark.Aber damals gab es mit Schmidt auch noch einen "Mann" an der Spitze.Das könnte selbstverständlich auch eine "Frau" leisten !Aber keine von denen die jetzt in der Regierung und leider auch in der Opposition sind( die "Männer" eingeschlossen ) !
Schade , denn eine wehrhafte Demokratie braucht auch im Zivilleben keine Wehrdienstverweigerer !