Im Ringen um ein Ende der langwierigen Ermittlungen gegen Exbundespräsident Christian Wulff haben sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Montag noch nicht auf ein Ergebnis geeinigt. Bei dem knapp einstündigen Gespräch ging es in Hannover um das Angebot der Ermittler, die seit Februar 2012 gegen Wulff und den Filmproduzenten David Groenewold laufenden Korruptionsermittlungen gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Über konkrete Inhalte wollte die Staatsanwaltschaft nichts sagen.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet, die Staatsanwaltschaft habe ihre Position bekräftigt und ihr Angebot wiederholt. Sollte Wulff ablehnen, wolle sie Anklage erheben, erklärte die Behörde der Zeitung zufolge. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft wollte dazu keinen Kommentar abgeben und verwies auf eine baldige Stellungnahme. Es wird erwartet, dass dies bereits am Dienstag der Fall sein könnte.
Kern des Ermittlungsverfahrens, das zum Rücktritt Wulffs als Bundespräsident führte, sind seine Beziehungen zu vermögenden Freunden in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident. Groenewold soll 2008 einen Hotelaufenthalt des Ehepaars Wulff beim Münchner Oktoberfest teilweise bezahlt haben – es geht um 754 Euro. Kurz darauf soll sich Wulff bei Siemens-Chef Peter Löscher für ein Filmprojekt Groenewolds eingesetzt haben.
Wulff und Groenewold lehnen Zahlungen bisher ab
Bereits am Vormittag hatte Wulffs Anwalt Gernot Lehr vor zu großen Erwartungen gewarnt. Das Gespräch werde voraussichtlich noch zu keinen Entscheidungen führen, sagte Lehr. Über das Ergebnis der Unterredung, an der zwei Wulff-Anwälte teilnahmen, müsse ohnehin erst intern beraten werden, bevor eine Entscheidung möglich sei, sagte Lehr. "Wann dies im Laufe der nächsten Tage sein wird, steht noch nicht fest."
Die Staatsanwalt hatte in einem Schreiben vom 22. März angeboten: "Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung könnte durch eine Übernahme strafrechtlicher Verantwortung durch die Beschuldigten in Form der Zahlung von Geldauflagen in Höhe von 20.000 Euro (Wulff) bzw. 30.000 Euro (Groenewold) beseitigt werden."
Vor der Gesprächsrunde in den Räumen der Staatsanwaltschaft lagen die Positionen beider Seiten weit auseinander. Nach Medienberichten soll die Wulff-Seite den Ermittlern in der Vorwoche einen neuen Entlastungszeugen genannt haben, verbunden mit der Forderung nach einer vorbehaltlosen Einstellung der Ermittlungen.
Nach dpa-Informationen lehnen Wulff und Groenewold die Zahlung bislang ab. Die Verteidiger stören sich unter anderem an der Höhe der vorgeschlagenen Geldauflage und an der mit ihr verknüpften Übernahme strafrechtlicher Verantwortung. Dies käme – obwohl beide damit nicht vorbestraft wären – einem Schuldeingeständnis gleich, heißt es.
Kommentare
Im NDR Rundfunk wurde heute berichtet,
dass der Film kein Projekt von Groenewold war. Was stimmt den nun?
Ich hoffe, dass es zum Prozess kommt und die Staatsanwälte sich blamieren.
Was mich wundert ist,
warum derartige Angebote der Staatsanwaltschaft, nicht den Straftatbestand der Nötigung erfüllen: "Wenn Sie nicht zahlen, sorgen wir nach Kräften dafür, dass Sie in den Knast wandern."
Derartige Angebote
sind gesetzlich gedeckt über § 153a StPO. Dieser soll die Staatsanwaltschaften und Gerichte von Kleinstdelikten entlasten. Gerichte und Staatsanwaltschaften haben sich ohnehin in viel zu vielen Verfahren um viel zu diffuse Rechtslagen kümmern.
Mal ehrlich: wäre es nicht der Ex-Buprä sondern irgend ein Hinterbänkler, da wäre der Fall schon lange vom Tisch, mit geringerer Einstellungssumme.
Ich glaube, die Staatsanwaltschaft hat sich vom öffentlichen Rummel in dieser Sache blenden lassen. Auch wenn ein Buprä als "moralische Vorzeigefigur" eine besondere Verantwortung trägt, 20.000 € für 700 € scheint mir doch unverhältnismäßig hoch, auch wenn er zwischenzeitlich ein ordentliches Ruhekissen hat. Wulffs Versagen als moralische Instanz hat er mit dem "erzwungenen" Rücktritt bezahlt und gut is!
Wenn es sich tatsächlich nur noch um eine Rechnungssumme von 700 € handelt, dann möge die Staatsanwaltschaft nun anklagen. Ich möchte aber nicht der Richter dieses Verfahrens sein. Denn der kann bei all den "Schimpfern und Rechtsgelehrten" im Lande auch wieder nur zur Projektionsfläche gefühlter Ungerechtigkeiten und zum Inbegriff einer "verkommenen" Justiz werden.
Was mich wundert, ist
warum derartige Angebote der Staatsanwaltschaft, nicht den Straftatbestand der Nötigung erfüllen: "Wenn Sie nicht zahlen, sorgen wir nach Kräften dafür, dass Sie in den Knast wandern."
ohne Ergebnis
"Die Staatsanwalt hatte in einem Schreiben vom 22. März angeboten: "Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung könnte durch eine Übernahme strafrechtlicher Verantwortung durch die Beschuldigten in Form der Zahlung von Geldauflagen in Höhe von 20.000 Euro (Wulff) bzw. 30.000 Euro (Groenewold) beseitigt werden.""
Öffentliches Interesse?
Das öffentliche Interesse, in der Berichterstattung Verleumdungen zu unterlassen, führt wohl leider nicht zu Konsequenzen bei Redaktionen.