Der ehemalige Arbeitsminister Norbert Blüm hat das Bundesverfassungsgericht und dessen Rechtsprechung zur gleichgeschlechtlichen Partnerschaft scharf kritisiert. Mit der Entscheidung, das Ehegattensplitting auch auf homosexuelle Paare anzuwenden,
hätten sich die Richter im Juni "kurzerhand über eine gefestigte, langjährige
Rechtsprechung hinweggesetzt". Das schreibt Blüm in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS).
Der Fall sei Ausdruck einer "hastenden gerichtlichen Assimilation an die launische Wechselhaftigkeit dessen, was gerade 'in' ist", die am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe häufig zu beobachten sei. Dabei handele es sich "teilweise um fundamentale Umdeutungen von elementaren Begriffen des Rechtsstaates".
Die Argumentation der Richter, ihre Entscheidung "verändere nicht den Schutz von Ehe und Familie, sondern gleiche lediglich diesen an andere Partnerschaftsmodelle an" bezeichnet Blüm als "rhetorischen Trick": "Genauso gut könnte jemand behaupten, er verändere den Schutz im Straßenverkehr nicht, wenn er ihn an Gewohnheiten des Straßenverkehrs anpasse, auch wenn diese unfallträchtiger sind."
Blüm schreibt in seinem Artikel für die FAS weiter: "Die Familie ist die Elementareinheit der Gesellschaft, die auf ihr Weiterleben angelegt ist. Diese Funktion vermögen gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht einzulösen. Kinder, ihr Kommen und Gedeihen, spielen offenbar beim Hohen Verfassungsgericht eine niedere Rolle."
Blüm bringt das Kinderargument
Tatsächlich gebe es Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, die beseitigt werden müssten. Doch "der Spielraum dieser Veränderung", so Blüm, "liegt unterhalb des Normzwecks der Ehe und Familie. Ausgerechnet dieser ist offenbar aus dem Blickfeld der höchsten Richter verschwunden." Nicht jede Form von Zweisamkeit sei "schon wertvoll, weil sie zustande kommt".
Ehe und Familie, die das Grundgesetz schützen solle, "sind jedenfalls einmalig und ein kostbares Kulturprodukt, das unserer Natur entspricht". Selbst das Bundesverfassungsgericht könne nicht verändern, "dass Kinder nicht gleichgeschlechtlichen Partnerschaften entspringen".
Die neue Regelung sieht vor, dass die Splittingvorteile für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften rückwirkend ab dem Jahr 2001 gelten. In der CDU wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kontrovers diskutiert – ebenso wie die Frage, ob homosexuelle Paare ein volles Adoptionsrecht erhalten sollen.
Kommentare
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Ein mutiger Mann
Er spricht endlich auch Argumente und Gedanken aus, die viele ebenso haben, aber sich nicht ( mehr) trauen zu sagen, weil sie dann als ewig gestrig (und was es sonst noch für Aburteilungen gibt) ertragen müssen.
Welche Argumente?
Oder glauben sie echt das auch nur ein heterosexuelles Paar mehr Kinder bekommt, wenn homosexuelle Paare das Ehegattensplitting nicht erhalten.
Was heute so als Argument durchgeht macht mich echt fassungslos.
Welche Diskussion wird jetzt wieder losgetreten ...
... aber ich beteilige mich schon als ein 1958 geborener Mensch:
"Die Familie ist die Elementareinheit der Gesellschaft, die auf ihr Weiterleben angelegt ist. Diese Funktion vermögen gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht einzulösen."
Da ist schon was Wahres dran. Woher sollen denn im Moment die Kinder für gleichgeschlechtliche Partnerschaften sonst herkommen? Vielleicht ändert sich das ja in naher Zukunft durch Zeugung im Reagenzglas und Clanen etc.
Sehr unbedarft
Vielleicht haben Sie ja wirklich überhaupt keine Ahnung, um was es geht. Dann helfe ich mal, damit Sie sich beruhigen können: Niemand fordert, dass nur noch Gleichgeschlechtliche heiraten dürfen. Und ein weiterer Hinweis, der vielleicht hilft, den engen Horizont ein wenig zu erweitern: Auch infertile Paare bekommen keine Kinder, heiraten aber mitunter und dürfen adoptieren.
Und noch eins, vielleicht schockierend: Im Tierreich ist Homosexualität gang und gäbe. Bei Giraffen ist sogar der überwiegende Teil der Sexualität gleichgeschlechtlich - und trotz aller Bemühungen des Homo "sapiens" sind sie noch nicht ausgestorben.