Pille danach nur auf Rezept – Seite 1

Die Debatte um die Pille danach wird leider mit viel Schaum vor dem Mund geführt. Der Hashtag #wiesmarties hat es zu Berühmtheit auf Twitter gebracht. Manche der Diskussionsteilnehmerinnen sehen ihr Selbstbestimmungsrecht als Frau bedroht, andere äußern, dass der "Abtreibungspille" Einhalt geboten werden müsse. Die aufgeheizte Debatte bringt uns, glaube ich, nicht weiter. Es gibt gute Gründe, die Verschreibungspflicht für die Pille danach beizubehalten. Sie ist und bleibt ein Medikament mit Nebenwirkungen, das nicht bedenkenlos eingenommen werden sollte.

Studien zeigen, dass fast jede fünfte Frau nach der Einnahme kurzfristig mit Kopfschmerzen zu kämpfen hat und mehr als jede zehnte Frau unter Unterbauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen leidet. Ebenso kann die Einnahme zu Zyklusverschiebungen, Menstruationsstörungen und zu einer Verschiebung der Follikelreifung im nächsten Zyklus führen. Darüber hinaus können, das hat auch die Sachverständigen-Anhörung des Bundestages im letzten Jahr deutlich gemacht, die gesundheitlichen Folgen der Einnahme bis hin zur Thrombose in Einzelfällen noch gefährlicher sein.

Die Pille danach hat somit ernsthafte Nebenwirkungen, weshalb vor der Einnahme ein Beratungsgespräch mit einem Arzt stattfinden soll. An dieser Stelle verstehe ich übrigens auch viele der Kritiker nicht: Dass es die Antibabypille nur auf Rezept gibt, ist selbstverständlich. Bei der Pille danach jedoch, die eine viel höhere Dosierung von Hormonen enthält, ist der Ruf nach der Aufhebung der Rezeptpflicht laut.

Keine Information über neuere Produkte

Die diskutierte Freigabe von Levonorgestrel (um diesen Wirkstoff geht es konkret in der Debatte) hätte für die Patientinnen aber noch einen weiteren Nachteil: Denn längst gibt es mit Ulipristalacetat ein besseres und neueres Präparat. Dieser Wirkstoff gilt bereits seit drei Jahren weltweit als das Standardpräparat. Über ihn würden die Frauen aber gar nicht informiert. Zumindest wäre Ulipristalacetat für die Patientinnen in den Apotheken nicht so einfach zugänglich.

Denn über eine Freigabe aus der Rezeptpflicht dieses neuen Präparats kann nur die EU-Kommission entscheiden, nicht die Bundesregierung. Folge wäre die fatale Situation, dass die Pille danach mit den höheren Nebenwirkungen und der geringeren Wirksamkeit einfach in der Apotheke erhältlich wäre, das bessere Präparat als Alternative aber gar nicht mehr in Betracht gezogen würde.

Welchen Wert messen Kritiker eigentlich dem Gespräch zwischen Arzt und Patientin bei? Das mit der Rezeptpflicht verbundene Beratungsgespräch gibt dem Arzt die Gelegenheit, über Nebenwirkungen aufzuklären. Ebenso kann sich der Arzt ein allgemeines Bild über den Gesundheitszustand der Patientin machen, um individuelle Gesundheitsrisiken, die aus der Einnahme der Pille danach erwachsen können, abzuschätzen. 

Beratung ist unabdingbar

Neue Studien zeigen, dass die Wirksamkeit der Pille danach auch mit dem Körpergewicht der Patientin zusammenhängt. Die Patientin wiederum kann bei Unklarheiten Fragen stellen. Für mich ist auf jeden Fall klar: Nur durch das Beratungsgespräch bleibt die gesundheitliche Vorsorge und die Intimsphäre der Patientinnen ausreichend gewahrt. Denn beim Apothekennotschalter scheint mir die eher nicht gegeben.

Darüber hinaus werden von den Kritikern Praktikabilitätsgründe angeführt, die vermeintlich für die Abschaffung der Rezeptpflicht sprechen. Zum Beispiel würde die Rezeptpflicht wegen der verpflichtenden Arzttermins dazu führen, dass Frauen die Pille danach später einnehmen würden als es ohne Rezept möglich sei – und das, obwohl die Wirksamkeit innerhalb der ersten 24 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr am höchsten sei. 

Der Vergleich mit anderen Ländern trifft nicht

Natürlich stimmt es, dass die Pille danach frühestmöglich nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden muss. Fakt ist, dass in Deutschland im europäischen Vergleich eine überdurchschnittlich hohe Ärzte- wie auch Apothekerdichte besteht. Kurze Wege sowohl zum Apotheker, als auch zum Arzt sind somit möglich. Neben den ärztlichen Notdiensten für Wochenenden, Feiertage und die Nächte gibt es zudem die Notfallambulanzen der Krankenhäuser.

Nachteil für junge Frauen

Versicherte haben bis zum vollendeten 20. Lebensjahr dann Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, wenn sie ärztlich verordnet werden. Sollte die Pille danach rezeptfrei werden, würden die Krankenkassen die Kosten von etwa 20 bis 35 Euro nicht mehr übernehmen. Dies erschwert den Zugang zur Pille danach deutlich.

Befürworter einer Freigabe verweisen darauf, dass die Pille danach in 79 Länder rezeptfrei in der Apotheke zu kaufen ist. Ebenso habe die World Health Organization (WHO) bereits 2004 die Rezeptfreiheit der Pille danach gefordert. Die WHO allerdings gibt eine Stellungnahme für alle Länder ab. Also auch für solche, in denen die Arztdichte bei Weitem nicht so hoch ist wie bei uns, oder für Länder mit einem völlig anderen Gesundheitssystem. 

Aufklärung ist entscheidend

Zudem zeigen Studien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dass eine gute Sexualaufklärung der entscheidende Schlüssel zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften ist. Nur noch acht Prozent der Jugendlichen verhüten beim ersten Mal nicht. Nur eine sehr geringe Zahl von Betroffenen, zwei bis drei Prozent, schätzt die Bundeszentrale, benutzt die Pille danach mehrfach. Das heißt, für die allermeisten ist es eine einmalige und erstmalige Situation, die Pille danach zu brauchen. Gerade da ist eine ärztliche Beratung sinnvoll.

Wer sich den Schaum vom Mund wischt und sich auf die Argumente einlässt, wird zumindest anerkennen müssen, dass wir bisher mit der Rezeptpflicht ganz gut gefahren sind und niemand befürchten musste, vom schnellen Zugang zur Pille danach ausgeschlossen wurde. Das ist gut so. Im Zweifel geht es um die Sicherheit der Patientin. Und die ist mit der Rezeptpflicht am besten gewährleistet.