Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Beobachtung von Mitgliedern der Linken im Bundestag eingestellt. Künftig seien Bundestagsabgeordnete "aus Gründen der Beobachtungspriorisierung und mit Blick auf ihren besonderen Status" generell von der Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst ausgenommen, heißt es in einem Schreiben von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) an Linke-Fraktionschef Gregor Gysi.
Dies gelte für Linke-Abgeordnete "selbst dann, wenn es sich bei ihnen um Funktionäre der beobachteten offen extremistischen Zusammenschlüsse handelt". Diese Zusammenschlüsse selbst – in der Linkspartei ist das zum Beispiel die Kommunistische Plattform – werden den Angaben zufolge weiter vom Verfassungsschutz beobachtet. Anfang vergangenen Jahres hatte es noch geheißen, Bundestagsabgeordnete aus extremistischen Organisationen der Linken könnten weiterhin beobachtet werden.
Das Bundesinnenministerium behält sich nach Angaben des Sprechers des Bundesinnenministeriums, Stefan Paris, bei neuen Erkenntnissen vor, die Wiederaufnahme der Beobachtung von Abgeordneten zu prüfen. "Diese käme insbesondere dann in Betracht, wenn Abgeordnete direkte Bezüge ins gewaltbereite extremistische Milieu aufweisen."
Der Beschluss ist Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von
Anfang Oktober 2013. Das Gericht hatte die Beobachtung des Linken-Politikers Bodo Ramelow
beanstandet. Ramelow sei keiner antidemokratischen Bestrebung verdächtig und
seine Beobachtung deshalb ein unverhältnismäßiger Eingriff in das freie Mandat
des Politikers, urteilten die Karlsruher Richter. Nach dem
Urteil dürfen
nur noch Parlamentarier beobachtet werden, die ihr Mandat zum aktiven und
aggressiven Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
missbrauchen. Ramelow saß bis 2009 im
Bundestag und ist seither Linken-Fraktionschef im Thüringer Landtag.
Der Linken-Politiker begrüßte die Entscheidung ebenfalls. "Dann hat mein langer Kampf endlich die richtige Wirkung gezeigt", sagte er der Mitteldeutschen Zeitung. "Es war anstrengend genug, dem Verfassungsschutz in Köln klar zu machen, dass der Kalte Krieg vorbei ist. Und es wäre sowieso nur noch peinlich, wenn die größte Oppositionsfraktion im Bundestag mit geheimdienstlichen Mitteln drangsaliert würde." Gregor Gysi sagte, die Entscheidung sei "Ausdruck einer gestiegenen Akzeptanz" für die Linkspartei und ihre Mitglieder. "Das macht uns gleichberechtigter." Die weitere Beobachtung von Parteiströmungen bezeichnete er als "albern, völlig daneben und grundgesetzwidrig".
Die Linkspartei ist mit 64 Abgeordneten inzwischen größte Oppositionspartei des Bundestages.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Beobachtung von Mitgliedern der Linken im Bundestag eingestellt. Künftig seien Bundestagsabgeordnete "aus Gründen der Beobachtungspriorisierung und mit Blick auf ihren besonderen Status" generell von der Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst ausgenommen, heißt es in einem Schreiben von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) an Linke-Fraktionschef Gregor Gysi.
Dies gelte für Linke-Abgeordnete "selbst dann, wenn es sich bei ihnen um Funktionäre der beobachteten offen extremistischen Zusammenschlüsse handelt". Diese Zusammenschlüsse selbst – in der Linkspartei ist das zum Beispiel die Kommunistische Plattform – werden den Angaben zufolge weiter vom Verfassungsschutz beobachtet. Anfang vergangenen Jahres hatte es noch geheißen, Bundestagsabgeordnete aus extremistischen Organisationen der Linken könnten weiterhin beobachtet werden.