Der Verfassungsschutz muss einem Zeitungsbericht zufolge alle Erkenntnisse über den Chef der Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi, aus seinen Dateien und Akten tilgen. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz sei in einem abschließenden sogenannten Anerkenntnisurteil des Verwaltungsgerichts Köln aufgegeben worden, alle gespeicherten Daten über Gysi zu löschen. Das berichtete die Leipziger Volkszeitung unter Berufung auf das Urteil. Zudem sei die Personenakte des Klägers zu vernichten.
Gregor Gysi wertete das Urteil als persönlichen Sieg. "Der Verfassungsschutz hat auf ganzer Linie verloren", sagte er der Zeitung. Zugleich forderte er: "Der Verfassungsschutz muss die Beobachtung der Linken im Bund und in allen Ländern endlich komplett einstellen, diese Kontrolle, Beobachtung, Überwachung gegen eine demokratische Partei ist der Bundesrepublik mehr als unwürdig."
Die Linkspartei wehrt sich seit Jahren gegen die Überwachung von Politikern aus ihren Reihen durch den deutschen Inlandsgeheimdienst. Im Oktober vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht die Überwachung des Linkenpolitikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz verboten.
Offen im Fall Gysi ist noch das Ergebnis der Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft. Diese prüft Vorwürfe eines pensionierten Richters und der früheren Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld, nach denen der frühere DDR-Jurist Gysi mit der Stasi zusammengearbeitet haben soll. Dagegen hatte Gysi an Eides statt versichert, "zu keinem Zeitpunkt über Mandanten oder sonst jemanden wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet zu haben". Dieses Verfahren ziehe sich nach Auskunft der Staatsanwaltschaft möglicherweise noch über Wochen hin.
Der Verfassungsschutz muss einem Zeitungsbericht zufolge alle Erkenntnisse über den Chef der Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi, aus seinen Dateien und Akten tilgen. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz sei in einem abschließenden sogenannten Anerkenntnisurteil des Verwaltungsgerichts Köln aufgegeben worden, alle gespeicherten Daten über Gysi zu löschen. Das berichtete die Leipziger Volkszeitung unter Berufung auf das Urteil. Zudem sei die Personenakte des Klägers zu vernichten.
Gregor Gysi wertete das Urteil als persönlichen Sieg. "Der Verfassungsschutz hat auf ganzer Linie verloren", sagte er der Zeitung. Zugleich forderte er: "Der Verfassungsschutz muss die Beobachtung der Linken im Bund und in allen Ländern endlich komplett einstellen, diese Kontrolle, Beobachtung, Überwachung gegen eine demokratische Partei ist der Bundesrepublik mehr als unwürdig."