Wohl kaum. Auch der nun tobende Streit
um die politische Einmischung in die Geschäfte der Staatsanwaltschaft
verdeckt die wahren Probleme: Während die Justiz zwei Bloggern zu Leibe
rückt, hat sie bislang nichts unternommen gegen massenhafte Ausspähung
durch den amerikanischen Geheimdienst NSA. Vor allem aber existiert
immer noch dieser unselige Landesverratsparagraf.
Dieser Artikel stammt aus der ZEIT Nr. 32 vom 06.08.2015.
Natürlich ärgert
sich der Chef des Verfassungsschutzes über "Lecks" in den
Untersuchungsausschüssen. Der Umgang mit vertraulichen Dokumenten ist
sehr lax, und nicht hinter jeder Veröffentlichung steckt ein
Aufklärungsinteresse. Natürlich hat der Staat das Recht, seine
Geheimnisse zu schützen.
Aber warum zielt er dann nicht auf die
Quellen, die Durchstecher in den Behörden? Die Antwort: Über die
Journalisten hofft man auch der anonymen Informanten habhaft zu werden.
Bloß kriegt man Medienvertreter nicht schon wegen Veröffentlichung von
Dienstgeheimnissen dran, sondern erst bei der von Staatsgeheimnissen.
Landesverrat ist ein Verbrechen, das mit mindestens einem Jahr
Gefängnis bestraft wird. Er ist außerdem ein belasteter Begriff, dient
er doch überall in der Welt als Vorwand, um politische Gegner
auszuschalten. Auch im freiheitlichen Rechtsstaat bleibt dieser Paragraf
heikel. Denn schnell kommt der Verdacht auf, mit seiner Hilfe sollten
Journalisten eingeschüchtert und Enthüllungen verhindert werden. Zu
schmal ist der Grat zwischen berechtigtem Schutz von Staatsgeheimnissen
und der Beeinträchtigung der Pressefreiheit.
Seit der NSA-Affäre
ist es wichtiger denn je, dass Medien Licht in das finstere Treiben der
Geheimdienste bringen. Die Veröffentlichung geheimer Unterlagen kann
dabei durchaus helfen. Sie mit Strafe zu bedrohen ist falsch. Der
"publizistische Landesverrat" gehört abgeschafft.
Diesen Artikel finden Sie als Audiodatei im Premiumbereich unter www.zeit.de/audio
Wohl kaum. Auch der nun tobende Streit
um die politische Einmischung in die Geschäfte der Staatsanwaltschaft
verdeckt die wahren Probleme: Während die Justiz zwei Bloggern zu Leibe
rückt, hat sie bislang nichts unternommen gegen massenhafte Ausspähung
durch den amerikanischen Geheimdienst NSA. Vor allem aber existiert
immer noch dieser unselige Landesverratsparagraf.