Sobald dem Linke-Politiker Andrej Holm die Kündigung seines Lehrauftrags an der Humboldt-Universität zu Berlin vorliegt, will er dagegen klagen. Innerhalb der dafür vorgesehenen Frist von drei Wochen werde er sich an das Arbeitsgericht Berlin wenden. Das schrieb Holm auf seiner Webseite, nachdem die HU seine Kündigung öffentlicht gemacht hat. "Ziel der Klage wird sein festzustellen, dass die Kündigung rechtswidrig und damit unwirksam ist."
#Holm Pressemitteilung der HU zum Fall Holm pic.twitter.com/TvvGKmmc15
— Sven Goldmann (@SvenGoldmann) 18. Januar 2017
Erst Anfang der Woche war Holm als Staatssekretär für Wohnen zurückgetreten, seiner Entlassung war er damit zuvorgekommen. Hintergrund ist Holms frühere Arbeit für die Stasi. Der heute 46-Jährige hatte 2007 in einem Interview publik gemacht, dass er in der DDR Stasi-Offizier werden wollte und in der Wendezeit eine militärische Ausbildung bei Einheiten der Staatssicherheit absolviert hatte. Allerdings musste er einräumen, dazu falsche Angaben in einem Personalfragebogen der Humboldt-Universität im Jahr 2005 gemacht zu haben. In einer früheren Erklärung gab er bereits an, beim Ausfüllen des Personalbogens der Humboldt-Universität auch keine bewusste Falschaussage gemacht zu haben. Er habe sich vielmehr auf seine Erinnerung verlassen.
Die HU-Präsidentin Sabine Kunst sagte über Holms Entlassung, dass es ein Verlust für die Humboldt-Universität sei, da sie einen anerkannten Stadtsoziologen mit großem wissenschaftlichen Renommee verliere. Die Kündigung beruhe auch nicht ausdrücklich auf Holms kurzer Tätigkeit für die Stasi in der Wendezeit. Vielmehr habe er zu verschleiern versucht, dass er Offiziersschüler war. "Dies ist arbeitsrechtlich eine arglistige Täuschung", sagte Kunst. Das Arbeitsverhältnis ende am 30. Juni.
Kommentare
"In einer früheren Erklärung gab er bereits an, beim Ausfüllen des Personalbogens der Humboldt-Universität auch keine bewusste Falschaussage gemacht zu haben. Er habe sich vielmehr auf seine Erinnerung verlassen."
Juristisch absolut Wasserdicht! Viele ehemalige DDR Treuen haben so ihre Erinnergungslücken. Muss wohl am Asbest liegen.
Er wird aber sicherlich damit durchkommen wo jeder normale Arbeitnehmer scheitert da falsche Angaben gemacht hat bei seinem Vertrag.
Auch gern für Sie mal eine gegensätzliche Meinung dazu:
https://www.taz.de/Rechts...
"Sobald dem Linke-Politiker Andrej Holm..."
Holm war von der Linken aufgestellt worden ist aber parteilos
auch war in der letzten Woche die Rede von mehreren Gutachten die meinten, dass die Uni ihn nicht entlassen kann wegen des Fragebogens.
"Die HU-Präsidentin Sabine Kunst sagte über Holms Entlassung, dass es ein Verlust für die Humboldt-Universität sei, da sie einen anerkannten Stadtsoziologen mit großem wissenschaftlichen Renommee verliere."
Wenn die Uni so traurig ist ihn zu verlieren stellt sich die Frage wieso gekündigt wurde - Wegen falschen Angaben bei der Bewerbung KANN ein Arbeitgeber kündigen so die falschen Angaben einen Einfluss auf die Einstellung hatten - er muss aber nicht.
Wenn es sich um Angaben handelt die unerheblich waren oder um rechtswidrig erhobene Anageben kann nicht gekündigt werden.
Ich beantworte rechtswidrige Fragen auch eher nach Laune als wahrheitsgemäß - auch wenn eine bestehende Schwangerschaft bei Männern natürlich eher selten ist.
"Wenn die Uni so traurig ist ihn zu verlieren stellt sich die Frage wieso gekündigt wurde - Wegen falschen Angaben bei der Bewerbung KANN ein Arbeitgeber kündigen so die falschen Angaben einen Einfluss auf die Einstellung hatten - er muss aber nicht."
Sie verstehe jetzt schon die Auswirkung des Ganzen? Fuer denn Fall, dass ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen Falschangeben NICHT kuendigt (obwohl es vorher angekuendigt wurde a la "Falschangaben im Lebenslauf/Fragebogen fuehren zu fristloser Kuendigung"), haben alle anderen Arbeitnehmer automatisch das gleiche Recht, gerade wenn der Arbeitgeber sich auf die besonderen Leistungen des Arbeitnehmers bezieht. Dann muesste der Arbeitgeber naemlich bei anderen 'Schummlern' nachweisen, warum deren Leistung nur mittelmaessig war und nicht zum 'Kuendigungsschutz' gefuehert hat. Viel Spass am Arbeitsgericht...
Und irgendwann landet der Stasi-Holm dann im Dschungelcamp. Traurig wie sich manche Leute öffentlich sich so demontieren.
Er wird gerade demontiert.
Entweder sollte er sich auf Erinnerungslücken berufen (gängige Praxis in Untersuchungsausschüssen) oder einfach behaupten, er hätte die Frage falsch verstanden.