Am 24. September 2017 haben die wahlberechtigten Deutschen über die Zusammensetzung des Bundestags abgestimmt. Wir beantworten hier die Fragen rund um die Bundestagswahl, nach denen in Deutschland am häufigsten gegoogelt wird:
Wie wird der Bundestag gewählt?
Das Prinzip der Bundestagswahl nennt sich personalisiertes Verhältniswahlrecht. Dabei hat jeder Wähler zwei Stimmen: Die Erststimme geht – personalisiert – an einen Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis. Das kann ein Kandidat einer Partei sein, aber auch ein parteiunabhängiger Bewerber. Die Zweitstimme geht an die Landesliste einer Partei. Sie entscheidet über das Mehrheitsverhältnis im Bundestag.
Wähler können ihre Stimmen kumulieren, also beide Stimmen der gleichen Partei geben, oder panaschieren, also beispielsweise mit ihrer Erststimme den Kandidaten einer Partei wählen und mit der Zweitstimme die Landesliste einer anderen Partei.
Wer wählt den Bundeskanzler?
Der Bundeskanzler wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern vom Bundestag. Die Wahl findet zu Beginn der neuen Legislaturperiode statt. Hat ein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht, also mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereint, wird er vom Bundespräsidenten ernannt. Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, gibt es eine Frist von 14 Tagen. In der Zeit können beliebig viele Wahlvorgänge durchgeführt werden. Erst nach Ablauf der zwei Wochen reicht eine relative Mehrheit für die Ernennung des neuen Bundeskanzlers.
Warum gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme?
Mit der Erststimme links auf dem Wahlzettel wird ein Abgeordneter aus dem eigenen Wahlkreis gewählt. Derjenige mit den meisten Stimmen (einfache Mehrheit) in seinem Wahlkreis erhält ein Direktmandat und zieht als Abgeordneter in den Bundestag. Deswegen spricht man von einem personalisierten Verhältniswahlrecht. Durch die Erststimme wird garantiert, dass jeder Wahlkreis und damit auch jede Region vertreten ist.
Insgesamt gibt es in Deutschland 299 Wahlkreise und somit 299 Abgeordnete, die direkt in den Bundestag einziehen. Dadurch wird die erste Hälfte der 598 Sitze im Bundestag gewählt.
Die zweite Hälfte der Sitze wird über das Verhältnis der Zweitstimmen vergeben. Mit der Zweitstimme wählen die Bürger die Landesliste einer Partei. Auf der festgelegten Liste sind die Kandidaten vermerkt, die für diese Partei in den Bundestag einziehen sollen. Die Anzahl der Stimmen entscheidet darüber, wie viele Parlamentssitze eine Partei im Bundestag bekommt. Bei der Auszählung wird die Summe der Zweitstimmen einer Partei durch alle abgegebenen Zweitstimmen geteilt, um so die prozentuale Verteilung der Sitze im Bundestag zu errechnen. Hat eine Partei 30 Prozent der Zweitstimmen erhalten, stehen ihr 30 Prozent der Parlamentssitze zu.
Die Zweitstimme ist die wichtigere von beiden, da sie über das Kräfteverhältnis der einzelnen Parteien und somit über die Zusammensetzung des Bundestags entscheidet.
Was sind Überhangmandate und Ausgleichsmandate?
Im Fall, dass eine Partei mehr Direktmandate erhalten hat, als ihr durch die Zahl der Zweitstimmen zustehen, entstehen Überhangmandate. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Wahlkreissieger einen Platz im Bundestag bekommt. Das bedeutet auch, dass sich die Zahl der Sitze im Bundestag erhöhen kann. Seit der letzten Bundestagswahl werden Überhangmandate durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien ausgeglichen, damit das Kräfteverhältnis im Bundestag weiter gegeben ist.
Was bedeutet die Fünf-Prozent-Klausel?
Nur die Parteien, die mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, werden bei der Sitzvergabe im Bundestag berücksichtigt. Falls jedoch mehr als drei Abgeordnete Direktmandate über die Erststimmen bekommen, wird ihr Anteil der Zweitstimmen doch errechnet und auf die Sitze im Bundestag verteilt (Grundmandatsklausel).
Was passiert mit ungültigen Stimmen?
Auf dem Wahlzettel gibt es kein Feld, um sich zu enthalten. Setzt der Wähler mehr als zwei Kreuze oder streicht den Wahlzettel durch, wird er ungültig. Ungültige und nicht abgegebene Stimmen werden nicht berücksichtigt.
Wie oft wird gewählt?
Alle vier Jahre wird ein neuer Bundestag gewählt. Bestimmt wird der Wahltermin durch den Bundespräsidenten. Meist bekommt er einen Vorschlag vom amtierenden Bundeskanzler.
Kommentare
"... Obergrenze zur Aufnahme von Flüchtlingen ..."
Sehr geehrte Redaktion,
in diesem Artikel kommt der Begriff "Flüchtlinge" in Zusammenhang mit der Obergrenzen-Debatte vor. Mich beschäftigt die Frage, warum (auch) in der ZEIT alle Zuwanderer als Flüchtlinge bezeichnet werden.
In der Quelle https://www.uno-fluechtli... heisst es:
"Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling als Person, die "… aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, ..."
Die meisten mit Schlauchbooten über das Mittelmeer gekommenen Migranten sind danach keine Flüchtlinge.
Die meisten Migranten, die sich in Deutschland aufhalten, sind keine Flüchtlinge.
Ist es nicht irreführend, wenn in diesem Artikel von "Obergrenzen für Flüchtlinge" die rede ist, obwohl es um Zuwanderer geht - und eine Ablehnung von (lt. UN bz. Genfer Konvention) wirklichen Flüchtlingen überhaupt nicht von der CSU (und AfD) gefordert wird?
Orwell lässt grüßen...
Nicht nur die Grünen wollen Cannabis legalisieren. Das will die FDP auch:
Sucht- und Drogenpolitik: Legalisierung ist überfällig | FDP
https://www.fdp.de/sucht-...
Cannabis-Verbot ist offensichtlich gescheitert
https://www.fdp.de/gesund...
Da es rechnerisch auf Schwarz-Gelb-Grün hinauslaufen wird, besteht eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass sich etwas bewegen wird. Aber ich bin pessimistisch. Mutti wird es zum Wohle der Pharma-, Alkohol- und Tabakmafia schon verhindern.
abgeordnetenwatch.de | Liste veröffentlicht: Diese Lobbyisten haben Zugang zum Bundestag
https://www.abgeordnetenw...
Über 4 Mio. Euro an Großspenden seit Jahresbeginn
https://www.abgeordnetenw...
Mittlerweile hat Mutti ja schon klar "Nein" gesagt:
Merkel gegen Cannabis-Legalisierung
"Bundeskanzlerin Angela Merkel will im Falle eines Sieges bei der Bundestagswahl von einer Cannabis-Legalisierung absehen. "
http://www.bild.de/bildli...
Mutti möchte also weiterhin morgens um sechs den Familien die Türen von Sondereinsatzkommandos eintreten lassen, um die drei Pflänzchen des Sohnemannes zu beschlagnahmen.
Also ist die CDU für die ca. 4 Millionen Kiffer in Deutschland etwa so unwählbar, wie die NPD für Homosexuelle.
Die Briefwahl klingt hier so kompliziert, dass mich das abschrecken würde, wäre ich Erstwähler und am Wahlwochenende nicht zu Hause. Ich weiß nicht, wie das anderswo ist, aber zumindest bei uns gibt es im Rathaus ein Briefwahllokal. Dahin geht man einfach genau wie ins normale Wahllokal mit der Wahlbenachrichtigung, bekommt dann dort den Wahlzettel und kann dann auch direkt dort wählen.
Achso, eine Ausweis muss man auch noch mitbringen...
In der Stadt Bonn war es heute (20.09.2017) nicht möglich Briefwahl zu beantragen. Erklärung: mehr Anträge als erwartet und zu wenig Personal. Obwohl man mir in der Wahlbenachrichtigung den 22.09.17 bis 18h als Frist genannt hat. Aber wehe ich überziehe meine Parkzeit um 15 Minuten, da ist die Stadt Bonn immer sofort zur Stelle.
Sie können auch zu den normalen Öffnungszeiten einfach vorbei gehen und vor Ort, im Rathaus, Briefwahl durchführen. Briefwahl heißt ja nur, man wählt vorher, der Wahlzettel kommt in einen Briefumschlag bis zum Wahltag und wird dann geöffnet und mit den Stimmen aus dem Wahllokal ausgezählt. Briefwahl heißt nicht, dass der Brief auch über den Postweg transportiert werden muss.