Die sächsische Justiz hat in einem konkreten Fall keine Einwände gegen den Verkauf kleiner Galgen
mit den Namen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Außenminister
Sigmar Gabriel (SPD). Die Chemnitzer Staatsanwaltschaft stellte ein
entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen den Verkäufer ein, "da im
konkreten Fall kein Straftatbestand als erfüllt angesehen wird", hieß es
in einer Mitteilung der Behörde.
Die Staatsanwälte halten weder den Tatbestand der "öffentlichen Aufforderung zu Straftaten" noch eine Störung des "öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" für erfüllt. Dies setze voraus, dass der Beschuldigte die Tötung der beiden Politiker in Aussicht gestellt und vorgegeben hätte, dies läge in seinem Einflussbereich. Bei objektiver Betrachtung könne das Verhalten auch dahingehend verstanden werden, "den genannten Politikern symbolisch den politischen Tod zu wünschen".
"Da keine Straftat vorliegt, können die Miniaturgalgen
durch die Staatsanwaltschaft auch nicht beschlagnahmt oder deren
Verkauf unterbunden werden", hieß es weiter. Die Strafbarkeit sei "ausschließlich für den konkreten Fall verneint" und somit das Ergebnis
einer Einzelfallprüfung. Daher könne in ähnlichen oder gleichartigen
Fallkonstellationen durchaus ein strafrechtlich relevantes Verhalten
erfüllt sein. Die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Amts- und
Mandatsträgern werde auch zukünftig bei zu treffenden Entscheidungen
Berücksichtigung finden.
Ähnlicher Fall bereits vor zwei Jahren
Bereits im Frühjahr hatte die Staatsanwaltschaft Dresden einen ähnlichen Fall nicht weiter verfolgt. Dabei ging es gewissermaßen um das Original der jetzt zum Verkauf angebotenen Duplikate. Dessen Produzent hatte den Galgen 2015 auf einer Kundgebung der islam- und ausländerfeindlichen Pegida-Bewegung in die Höhe gehalten. Die Dresdner Staatsanwälte führten ähnliche Gründe für die Einstellung des Verfahrens an wie jetzt die Kollegen in Chemnitz.
Politiker zeigten sich über die Einstellung des Verfahrens erstaunt. Sachsens designierter Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) verwies auf Twitter zwar auf die Unabhängigkeit der Justiz, stellte zugleich aber klar: "Auch wenn die Staatsanwaltschaft keine Strafbarkeit sieht, halte ich es nicht nur für geschmacklos, Galgen mit Namen von Personen zu verkaufen. Diese Grenzüberschreitung vergiftet das Klima in unserem Land."
Die Grünen-Politikerin Renate Künast forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden auf, die Galgen-Entscheidung zu prüfen: "Staatsanwälte dürfen sich nicht durch abgrundtiefe Naivität zum Steigbügelhalter von Rechtsextremen machen lassen", sagte sie der Mitteldeutschen Zeitung.
Kommentare
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Und dann?
Hmmm....Satire darf alles?
Mir passt der Verkauf ehrlich gesagt nicht, aber das es zum verbieten nicht reicht kann ich zumindest verstehen.....
Und ich kann nicht verstehen, daß es zum Verbieten nicht reicht - ist das die Art politischer Auseinandersetzung, die wir wollen?
Ist das noch Satire? Wie gross wäre das Geheul, wenn ein Galgen mit Herrn Höcke verkauft würde. Da wäre die Staatsanwaltschaft in Dresden wohl sofort eingeschritten.
"Wie gross wäre das Geheul, wenn ein Galgen mit Herrn Höcke verkauft würde."
Ich bastle gerade einen Prototypen, lasse den als Gebrauchsmuster schützen und gehe dann in die Serienproduktion. Amazon ich komme.
Interessant fände ich zu sehen, wie ein Gericht über Kreuze mit Politikernamen urteilen würde.
Ich fände zunächst eine Gerichtsentscheidung über diese Galgen wesentlich interessanter. Denn diese Entscheidung eines Gerichts gibt es ja nicht, der Fall landet gar nicht dort, weil die sächsische Staatsanwaltschaft ihn zuvor eingestellt hat.