Wenige Tage vor Beginn der Sondierungen von Union und SPD haben Politiker von CDU und CSU im Streit über den Familiennachzug für Flüchtlinge Gesprächsbereitschaft signalisiert. Nach dem stellvertretenden CDU-Vorsitzenden Armin Laschet zeigte sich der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in der Süddeutschen Zeitung offen für Härtefallregelungen. Das Thema dürfte einer der Knackpunkte in den Gesprächen zwischen Union und SPD über eine mögliche Regierungsbildung werden.
Herrmann bekräftigte das Ziel der Union, den Familiennachzug bei subsidiär geschützten Flüchtlingen über März 2018 hinaus auszusetzen. Mit der geltenden Regelung habe Deutschland nur eine Situation hergestellt, wie sie in den übrigen EU-Ländern ohnehin der Regelfall sei. Die künftige Bundesregierung müsse diesen Kurs beibehalten. "Stimmt dieser Rahmen, kann man über bestimmte Härtefälle sicherlich reden", sagte Herrmann. Dabei dürfe aber "die Obergrenze von 200.000 Zuwanderern jährlich nicht überschritten werden". Im Oktober hatten sich CDU und CSU auf eine Begrenzung der Zuwanderung auf diese Zahl geeinigt, sie aber ausdrücklich nicht Obergrenze genannt.
Auslöser der neuen Debatte war eine Äußerung von CDU-Vize Armin Laschet. In einem Interview mit dem ARD-Hauptstadtstudio forderte er seine Partei auf, der SPD bei der Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem subsidiärem Schutz entgegenzukommen. Er verwies auf den Fall eines 16-jährigen Flüchtlings mit sogenanntem subsidiären Schutz, dem ein Berliner Gericht den Nachzug seiner Eltern gestattet hatte. Neben solchen humanitären Härtefällen müsse auch der Familiennachzug für diejenigen Flüchtlinge möglich sein, die eine Wohnung und Arbeit in Deutschland hätten.
Im März endet die Aussetzung des Familiennachzugs. Für eine Verlängerung ist das Votum des Bundestages nötig. SPD und Union wollen ab dem 7. Januar über ein Regierungsbündnis auf Bundesebene verhandeln.
Kommentare
Dabei dürfe aber die Obergrenze von 200.000 Zuwanderern jährlich nicht überschritten werden.
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Die wird doch bereits mit EU Zuwanderern erreicht.
Mal schauen, wie Söder reagiert, denn jeder weiß, dass aus dem Ausnahmefall der Regelfall wird.
Man sollte lieber über Rückführungen sprechen. Syrien ist befriedeter al Afghanistan, und dorthin schiebt man ab.
Und nebenbei wurde Laschet in NRW gewählt, weil er das Thema härter angehen sollte als H.Kraft. er beweist vielen hier, dass man wohl doch den Sprung weiter nach rechts machen muss.
Dabei dürfe aber die Obergrenze von 200.000 Zuwanderern jährlich nicht überschritten werden.
Heißt also, damit ich das richtig verstehe.
- 200.000 Legale Zuwanderer dürfen ins Land, dazu kommen dann aber noch
- alle die per Familiennachzug kommen und
- Flüchtlinge des EU Türkei Deals und
- Menschen die es irgendwie über die Grenzen nach Deutschland schaffen.
also wird zusammen, mit denen die man eh nicht mehr los wird, die Zahl wieder
größer oder?
Stimmt, das haben Sie richtig verstanden.
Die CSU stellt verbale Forderungen auf, die den "rechten Rand" bei der Stange halten sollen.
Die Kanzlerin macht derweil Politik um die "linke Mitte" zu besetzen.
Und die Medien dreschen auf alles ein was den Status Quo gefährdet.
Die SPD kann sich noch nicht so richtig entscheiden ob sie schmollen sollen oder sich für die Karriere ihrer Spitzenleute verkaufen sollen. Aber da die Kanzlerin bereits alle sozialdemokratischen Themen besetzt hat, spielt das auch keine Rolle mehr.
Also alles beim Alten...wenn die Wähler das so schlucken.
In nicht allzu ferner Zukunft sind in Bayern Landtagswahlen, mal sehen was passiert.
Die Union verbiegt sich wieder in allen Richtungen, damit der künftige Koalitionspartner bloß nicht wieder abspringt. Bereits bei den Jamaika-Verhandlungen kam man den Grünen schon weit entgegen. Und nun will man der SPD möglichst viel geben, um die mögliche Koalition nicht zu gefährden. Die Machterhaltungsmaschine Merkel richtet sich auf weitere vier Jahre ein, weil man Neuwahlen so sehr fürchtet, wie der Teufel das Weihwasser.
Was sollen Neuwahlen denn ändern? Damit entsteht auch nicht auf wundersame Weise eine regierungsfähige Mehrheit. Und eine Mehrheit ohne die Union ist ebenfalls utopisch. Welche Parteien sollten dazu Ihrer Auffassung nach koalieren?
"Kurz vor den Sondierungen zeigt sich die Union bei dem strittigen Thema gesprächsbereit. Auch Bayerns CSU-Innenminister Herrmann spricht sich für Härtefallregelungen aus."
Die CSU tut erwartungsgemäß das, was sie in den letzten Jahren immer getan hat: Umfallen.
Die Alternative: Die CSU beharrt auf ihren Forderungen und die Ausnahmeregelung läuft im Frühjahr aus. Dann hat die CSU gar nichts erreicht.
"Die CSU tut erwartungsgemäß das, was sie in den letzten Jahren immer getan hat: Umfallen"
Bezüglich der 'Obergrenze' war das aber von Anfang an klar. Das ist nur eine populistische Forderung, um rechte Wähler zu halten, welche aber nicht mit unseren Gesetzen vereinbar ist.
Die Alternative wäre, Merkel ruft die Gewissensentscheidung im Bundestag aus und jeder stimmt so ab, wie er möchte. Dann wird sich klar eine parlamentarische Mehrheit für eine Verlängerung finden... Und NEIN, Gewissensentscheidungen im Bundestag gibt's nicht nur, um linke Projekte durchzuboxen...
Gesetze kann man ändern - verfassungskonform.
Merkel kann keine "Gewissensentscheidung ausrufen", das ist Nonsens.
"....zu halten, welche aber nicht mit unseren Gesetzen vereinbar ist."
Das ist das ewige gesabbel der Flüchtlingsbefürworter.
Genau so wie es haben ja nur 12% AFD gewählt so muss doch der Rest für mehr Flüchtlinge sein.
Das in keinen Land der EU die pro Flüchtlingsregelung sanfter gehandhabt wird als bei uns wird immer gerne vergessen. Halb Europa verschärft ihre Regelungen oder hatten sie nie so wie bei uns.
Gesetze kann man jederzeit ändern bzw. deren Auslegung oder Regelungen wie eben bei Überforderung danach handeln.
Bei Umfragen zu diesen Thema zeigt sich jedenfalls immer eine Mehrheit für eine stärkere Begrenzung da hilft auch die 12% bla bla nichts.
"Merkel kann keine "Gewissensentscheidung ausrufen", das ist Nonsens."
Es ist doch sowieso jeder Abgeordnete alleine an sein Gewissen gebunden.
"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Da es aber die - potentiell verfassungswidrigen - Konstrukte der Koalitionsdisziplin und der Fraktionsdisziplin gibt, kann deren Chefin praktisch durchaus Ausnahmen davon bestimmen, in denen sich dann jeder Abgeordnete ans Grundgesetz halten darf.
Halt so wie es beim Thema Ehe für Alle zuletzt geschehen ist...
Liebe/r Hermann_B,
wenn Sie sich mit dem Gesetzgebungsprozess in der Bundesrepublik beschäftigen, werden Sie feststellen, dass man Gesetze eben nicht jederzeit ändern kann.
Nicht ohne Grund ist der Prozess der Gesetzgebung komplex und neben dem Bundestag sind auch der Bundesrat und der BuPrä eingebunden. Darüber hinaus gibt es in diversen Ausschüssen mehrere Lesungen von Gesetzesinitiativen und zusätzlich das BVerfG, das Gesetze kassieren kann.
Falls Sie sich damit mal näher beschäftigen möchten, finden Sie hier eine sehr kurze Einführung - mit Schema:
http://www.bpb.de/nachschlag…
Ebenso wenig ist die Auslegung eines Gesetzes so fluide oder kurzfristig änderbar, wie Sie es zu suggerieren versuchen. Das lernen Sie spätestens, wenn Sie im Jurastudium die erste Klausur schreiben und sich darüber Gedanken machen müssen, wie wohl ja nach systematischer, historischer, grammatikalischer oder teleologischer Auslegung ein Gesetz zur Anwendung kommt.
http://www.juraindividuell.d…
Freundliche Grüße
Franziska Kelch
Abgeordnete dürfen sich nicht nur bei Ausnahmen von der Fraktionsdisziplin an das Grundgesetz halten, sondern tun es hoffentlich auch in regulären Abstimmungen. Es gibt eine Vielzahl von Themen, bei denen unterschiedliche Entscheidungen ohne Probleme mit dem Gewissen vereinbar sind. Wenn ein Abgeordneter Entscheidungen nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, ist er nicht nur frei, sich der Fraktionsdisziplin zu entziehen, sondern sollte das auch tunlichst machen. Dass so etwas parteiinterne Konsequenzen haben kann, steht auf einem anderen Blatt. Man kann einer Partei schlecht vorschreiben, welche Mitglieder sie bei Wahlen und im Parlament zu unterstützen hat.
Soweit die Theorie ...
Liebe Frau Kelch,
dann nennen Sie mir einen Punkt, der gegen die 200.000 Grenze verstößt so wie sie von der CSU gefordert wird.
Das Wort Überforderung kennen Sie?
Das wird viele Punkte die sie meinen Lahmlegen.
Asylzentren wie sie auch immer gefordert werden gibt es in vielen Ländern.
Auch schärfere Regeln in der ganzen EU.
Auch gibt es kein Land in dem ein Flüchtling gegen seinen Ablehnung klagen kann.
So würden viele Probleme erst gar nicht so aufkochen und Flüchtlinge falsche Versprechungen gemacht werden müssen.
Die Zahlen der Asylverfahren bzw. deren Anerkennung kennen Sie ja.
Auch die Duldungen wegen angeblicher Krankheit o.Ä. die schon oft in anderen Artikeln fragwürdig diskutiert wurde.
So lange man sich an gewisse Punkte bzw. Gesetze gehalten hätte, oder halten würde die jetzt und in der Krise lasch behandelt wurden wie z.b. Abweisung an der Grenze wegen Dublin3 oder Zurückweisung wegen Erstantrag, Rückführung wegen Ablehnung u.s.w hätten wir diese Problem nicht.
Das da einiges schief lief wurde schon von oberster Stelle angemahnt.
Oder man einigt sich endlich in der EU auf eine Linie den die ist sehr unterschiedlich bzw. nur bei uns so lasch.
Und zur Gesetzgebung, dass dies nicht einfach ist klar aber wie die Vergangenheit zeigt, sogar die jüngere, immer möglich.
Und wer immer noch glaubt, dass Asylgesetz in der heutigen Form ist für solche Krisen gemacht und Sattelfest oder bedarf keiner Änderung oder Verschärfung, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann
...und die Praxis? Wie wäre es mit ein wenig mehr Ausführlichkeit, damit ich verstehe, was Sie meinen?!?
Liebe/r Hermann_B,
Sie meinen, dass aufgrund von Überforderung der Gesetzgebungsprozess lahmgelegt wird oder wie darf ich Sie verstehen? Wie kommen Sie denn auf solche Ideen?
Darüber hinaus ist es auch in anderen Ländern für Flüchtlinge möglich Einspruch gegen einen abgelehnten Asylantrag einzulegen. Zusätzlich auch vor dem EuGH.
Sie behaupten hier immer wieder Dinge im Brustton der Überzeugung, die einfach nicht stimmen, eine grobe Unkenntnis über rechtsstaatliche Prozesse offenbaren oder bloße Spekulationen ohne Argumente darstellen. Wir wünschen uns hier aber konstruktive und sachliche Debatten.
Freundliche Grüße
Franziska Kelch
Dann lesen sie die Gesetze.
In denen ist der Punkt mit der Überforderung erläutert der auch hier schon vor langer Zeit diskutiert wurde. Über die Festlegung wann, ist eine andere Sache.
Zählen Sie die Länder auf in denen einen Klage mit Kostenübernahme des Staates möglich ist. Sie werden schnell fertig sein.
Das EuGH ist was anderes und wurde auch von mir nicht erwähnt.
Im übrigen wurde Deutschland sogar von der EU aufgefordert konsequenter Abzuschieben.
Aber nennen Sie mir die Punkte und überzeugen Sie mich bevor Sie auch nur wie sie sagen labbern .
Wer nicht ganz unbeleckt von den Realitäten des politischen Betriebs in Deutschland ist, weiß, dass im Zweifelsfall Gesetze auch "durchgepeitscht" werden.
Übrigens, wann wurde das Asylgesetzt verschärft....?
Gar nicht lange her das diesbezüglich Gesetze geändert wurden.
Ausweitung der sicheren Herkunftsländer u.s.w.
Das ging auch oder nicht.
Wer hat vor kurzen noch eine Überprüfung der Vorgehensweise der Regierung am Anfang der Flüchtlingskrise gefordert weil eventuell doch nicht alles Gesetzeskonform ablief?
Aber alles nur gesabbel nicht wahr.
Können Sie die Norm nennen, in der der Punkt der "Überfremdung" erläutert wird? Im Übrigen richtet sich vieles eben gerade nicht nach EU-Recht, sondern nach nationalem Recht, weswegen der Vergleich mit anderen Staaten hinkt. Das EU-Recht gibt vielfach nur Mindestanforderungen vor, über die die Mitgliedstaaten aber hinausgehen können.
Meinen Sie den Wissenschaftlichen Dienst? Liegt Ihnen das Gutachten vor? Falls ja, würde ich es sehr gerne lesen.
Darf ich fragen, ob Sie darin eine Stärke oder eine Schwäche des Rechtssystems sehen?
Wenn überhaupt, ist man doch nur noch extrem langsam handlungsfähig (= sich an neue Gegebenheiten anpassen). Was wir derzeit erleben, könnte man mit "Paralyse" (Lähmung) beschreiben. Das System blockiert sich auch in dringenden Fragen selbst.
Ich habe es schon ein paarmal geschrieben: das derzeitige Rechtssystem halte ich für aktuelle Herausforderungen für ein unbrauchbares veraltertes "Betriebssystem". Die Flüchtlingskrise zeigt diese Rechtskrise nur deutlich auf.
Was wir haben ist ein unendlich langsamer Rechtsstaat. Was wir brauchen ist ein zügig handlungsfähiger Rechtsstaat.
Lieber Hermann_B,
dass es in den letzten Jahren verschieden Novellen des Asylrechts gegeben hat, ist kein Beleg dafür, dass Gesetze mal eben so zu ändern sind. Es ist nur ein Beleg dafür, dass Gesetze verändert werden. Dass so etwas nicht einfach ist, sehen Sie z.B. an der Debatte und dem Aushandlungsprozess um das Asylpaket II. Da wurde nicht mal eben so etwas geändert.
Gegen den negativen Bescheid können Sie unter anderem klagen in: Schweden, Deutschland, Belgien, Frankreich, Dänemark, Österreich und anderen Ländern, die Sie auch noch hier aufgelistet finden:
http://www.asylumineurope.or…
Das ist nur Europa, außerhalb fällt mir spontan Kanada ein.
Sie schrieben etwas von Überforderung aufgrund derer dann Gesetze ausgesetzt werden oder das Asylrecht wegfällt? Ich frage, was Sie meinen und Sie sagen: Lesen Sie das Gesetz! Ich bin keine Befehlsempfängerin. Wenn Sie etwas in einer Debatte behaupten, ist es an Ihnen verständlich zu machen was Sie meinen bzw. Tatsachen zu belegen. Damit Ihr Gegenüber nachvollziehen kann was Sie meinen.
Freundliche Grüße
Franziska Kelch
Liebe/r Datenträger,
dass unser Rechtssystem bzw. der Gesetzgebungsprozess ziemlich komplex ist, halte ich für vorteilhaft. Denn so ist meiner Ansicht nach sichergestellt, dass nicht jede momentane Veränderung, jede kurzfristige Krise zu hektischem Aktivismus führt.
Ich glaube, wir reden hier eigentlich ohnehin über etwas anderes, nämlich über die Ressourcen, die unseren rechtsstaatlichen Instanzen zur Verfügung stehen um bereits bestehende Gesetze durchzusetzen: Richter, Staatsanwälte, Polizisten. Wir könnten z.B. mehr abgelehnte Asylbewerber abschieben, wenn die Ressourcen besser wären. Die Flüchtlingskrise bringt meiner Einschätzung nach nur etwas zum Vorschein, was schon lange ein Problem ist: Die massive Schrumpfung von Sicherheitsbehörden und lächerliche personelle Ausstattung von Gerichten.
Freundliche Grüße
Franziska Kelch
Lieber Datenträger,
als Nachtrag zu meiner Bemerkung, warum ich Alarmismus und Aktionismus im Hinblick auf Gesetzesänderungen für kontraproduktiv halte, dieser Artikel, den ich sehr gelungen finde.
Der Autor erläutert am Beispiel des Straftrechts, warum Gesetzesänderungen zur Beruhigung der Bevölkerung oder ähnlichem nicht eben sinnvoll sein müssen:
http://www.zeit.de/politik/d…
Beste Grüße
Franziska
Danke für die Antwort!
Aus Sicht eines "Projektleiters" käme man dann, wie immer, zu dem Punkt:
Prozesse vereinfachen und/oder Ressourcen erhöhen (Zeitperiode verlängern ist hier keine Lösung, da es Teil des Problems ist):
-> gibt es keine Ressourcenerhöhung, müssen die Prozesse vereinfacht werden
-> gibt es eine Ressourcenerhöhung, kann man versuchen mit den aktuellen Prozessen weiterzumachen.
Was aber nicht funktioniert: weder das eine noch das andere machen.
Meine Meinung: auch eine sofortige Ressourcenerhöhung wirkt erst nach einiger Zeit (ich behaupte mal, erst in 1 oder 2 Jahren - frühestens). Ändert man also sonst nichts, baut sich das Problem bis mindestens dahin weiter und weiter auf. Und genau danach sieht es mir derzeit aus.
Ja, da knirscht es natürlich auch ein einigen Stellen.
Ich halte die Diskussion für wichtig, aber nicht für wirklich zeitkritisch. Von daher bin auch ich hier gegen Aktionismus. Für den Laien kommt das immer ein wenig virtuell rüber, wenn darüber philosophiert wird, ob und wie der "... Versuch der Vorbereitung zur Vorbereitung einer staatsgefährdenden Handlung ..." rechtlich zu verarbeiten ist.
Ich denke, man verliert sich häufig im Detail und ordnet nicht nach Prioritäten: wenn es brennt, dann ist Löschen kein Aktionismus, sondern eben einfach nötig.
Nochmal aus der Sicht eines Laien: ich bin nicht überzeugt, dass gemacht wird, was nötig ist.
Gerne.
Mit dem müssen im Zusammenhang mit vereinfachen hätte ich lediglich Probleme. Denn was vereinfacht wird, das kann schnell auf Kosten derer gehen, die von Gesetzgebung betroffen sind.
Nehmen Sie als Beispiel die durchgeführten oder als Absicht besprochenen Gesetzesänderungen im Hinblick auf Datenschutz und die Überwachungsmöglichkeiten von Bürgern in der Bundesrepublik. Das Problem sehe ich hier ebenso wie bei einer steten Veränderung des Strafrechts. Sie rennen dem vermeintlichen Volkswillen hinterher ohne abschätzen zu können oder abschätzen zu wollen, was eine Prozessvereinfachung (um jetzt mal bei Ihrem Vokabular zu bleiben) langfristig bedeutet.
Ich würde daher sagen: Erst mal Ressourcen aufstocken und schauen wie es sich entwickelt.
Und das meine ich nicht nur im Bezug auf die Flüchtlingsthematik. Wir sehen das doch an verschiedenen Stellen. Versuchen Sie in Berlin mal ihre Angelegenheiten bei Ämter zu regeln und Termine zu bekommen...
Beste Grüße
Franziska Kelch
Ich stimme Ihnen zu, die Reform des Straftrechts ist vermutlich nicht irrsinnig.
Ich hatte den Artikel lediglich als eine Art Analogie gewählt, um zu illustrieren was ich für problematisch daran halte, wenn Gesetze als bloße Reaktion auf ein sehr temporär oder singulär auftretendes Problem verändert werden.
"Gesetze kann man jederzeit ändern bzw. deren Auslegung oder Regelungen wie eben bei Überforderung danach handeln."
Es GIBT aber keine "Überforderung", welche eine derart krasse Gesetzesänderung notwendig machen würde, diese existiert nur in den Köpfen all Derjenigen, die glauben, dass Paranoia und Fremdenfeindlichkeit die Grundlage politischer Entscheidungsfindung sein sollten.
"Bei Umfragen zu diesen Thema zeigt sich jedenfalls immer eine Mehrheit für eine stärkere Begrenzung da hilft auch die 12% bla bla nichts."
Und wenn die Mehrheit dereinst für die Wiedereinführung der Todessstrafe sein sollte, machen wir das dann auch?
"Abgeordnete dürfen sich nicht nur bei Ausnahmen von der Fraktionsdisziplin an das Grundgesetz halten, sondern tun es hoffentlich auch in regulären Abstimmungen."
Theorie und Praxis...
Wozu gibt es Ihrer Meinung nach "Probeanstimmungen", wenn es am Ende ja doch nur im das Gewissen des einzelnen Abgeordneten geht?
Die Probeabstimmungen sind im Gegenteil ein Indiz dafür, dass das Gewissendes einzelnen Abgeordneten maßgeblich ist. Zeigen sich bei den Probeabstimmungen Probleme, können diese ggf. vor einer Abstimmung im Parlament behoben werden bzw. es kann eine Aussprache erfolgen. Wäre das Abstimmungsverhalten sicher, bräuchte es die Probeabstimmungen nicht.
Im Übrigen: Ist Ihnen klar, dass Sie mit Ihrer Behauptung, es ginge nicht um das Gewissen der Abgeordneten, wenn die Abstimmung nicht explizit freigegeben wurde, jedem einzelnen Abgeordneten fehlende persönliche Integrität vorwerfen?
Zeigen sich bei den Probeabstimmungen Probleme, können diese ggf. vor einer Abstimmung im Parlament behoben werden bzw. es kann eine Aussprache erfolgen
Wie die (Nicht-)Wahl von Heide Simonis zeigte, sind Probeabstimmungen manchmal auch der Weg in die Falle.
"Die Probeabstimmungen sind im Gegenteil ein Indiz dafür, dass das Gewissendes einzelnen Abgeordneten maßgeblich ist. Zeigen sich bei den Probeabstimmungen Probleme, können diese ggf. vor einer Abstimmung im Parlament behoben werden bzw. es kann eine Aussprache erfolgen."
Wieder: Theorie und Praxis.
Ihre Argumentation würde nur Sinn machen, würde nach einer nicht wie gewünscht ausgehenden Probeabstimmung wirklich noch an den Gesetzen gefeilt.
Wie wir aber u.a. während der ESM Gesetzgebung gemerkt haben, wurden Abweichler sogar unter großen Druck gesetzt, was dann gegen Ihre Theorie spricht.
"Im Übrigen: Ist Ihnen klar, dass Sie mit Ihrer Behauptung, es ginge nicht um das Gewissen der Abgeordneten, wenn die Abstimmung nicht explizit freigegeben wurde, jedem einzelnen Abgeordneten fehlende persönliche Integrität vorwerfen?"
Leuten, die sich dauerhaft an Fraktions- oder Koalitionsdisziplin handeln, werfe ich natürlich fehlende Integrität vor. Was denn sonst?
„wenn Sie sich mit dem Gesetzgebungsprozess in der Bundesrepublik beschäftigen, werden Sie feststellen, dass man Gesetze eben nicht jederzeit ändern kann.“
Das Recht auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte wurde erst im August 2015 eingeführt. Es war stets umstritten und vor allem die SPD wollte es unbedingt haben. Wieso sollte das nicht jederzeit wieder zurückgenommen oder mindestens bis auf weiteres ausgesetzt werden können? Es besteht kein Grund und ist bei der weiterhin anhaltenden Zuwanderung nach Deutschland für mich nicht einsehbar, warum subsidiär Geschützte den nach der GFK anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt werden sollten. Für die ist Familiennachzug in der Tat (leider) nicht ablehnbar.
"dass es in den letzten Jahren verschieden Novellen des Asylrechts gegeben hat, ist kein Beleg dafür, dass Gesetze mal eben so zu ändern sind"
Das Gesetze mal eben so geändert werden hat auch keiner behauptet. Sie waren es aber, der es so darstellen wollte als ob es nicht gehen würde.
Das ist eben falsch.
Wenn es eine Situation für nötig macht ein Gesetz zu verschärfen oder deren Auslegung anzupassen, dann kann das unter Einhaltung der Vorgaben wie in der jüngeren Vergangenheit geschehen .
Das in den aufgeführten Staaten eine Klage möglich ist, ist kein Beleg dafür, dass Klagen im Umfang Deutschlands möglich sind.
Es werden Klagen selten zugelassen bzw. Erfolgsaussichten schlecht und die Kostenübernahme demnach nicht gegeben.
Außerdem haben fast alle ihre aufgeführten Staaten die Gesetzeslage in Bezug auf Flüchtlinge verschärft. Deutschland steht mit seiner Auslegung nahezu alleine.
Da können sie sich drehen und wenden wie sie wollen.
Und wegen der Überforderung....Asyl kennt keine Grenzen....der Satz ist schlichtweg falsch.
Das wissen sie auch ....
Mein Punkt den sie nicht lesen wollen zielt darauf, dass ein Staat bei Überforderung wenn z.b. das öffentliche Leben zum erliegen kommt oder Sicherheit gefährdet oder wie auch immer durch eine Art Notstand gewisse Gesetze aushebeln kann.
Das wissen sie auch.
Sie versuchen aber zu suggerieren, Deutschland müsse Mio. Menschen aufnehmen und könne nichts dagegen tun.