Fast auf den Tag genau vor drei Jahren haben wir auf ZEIT ONLINE das Ergebnis einer langen Recherche veröffentlicht. Wir hatten mit Arbeitsmarkt- und Migrationsexperten aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft gesprochen, um eine Frage zu beantworten: Wie müssten die Grundlinien eines neuen Einwanderungsgesetzes aussehen?
Zur Erinnerung: Damals, im Sommer 2015, war die deutsche Gesellschaft in Aufruhr. Immer mehr Menschen kamen nach Deutschland, um Asyl zu beantragen. Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger engagierten sich ehrenamtlich, um Geflüchteten bei der Integration zu helfen. Gleichzeitig häuften sich die Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte. Die Flüchtlingspolitik dominiert seitdem die öffentliche Debatte, obwohl mittlerweile die Zahl der jährlichen Asylbewerberinnen und -bewerber wieder fast auf den Wert vor der Flüchtlingskrise gesunken ist.
In den Hintergrund geriet eine andere Herausforderung: Die Frage, wie sich eigentlich Einwanderung jenseits des Asylrechts besser regeln lässt. Die Antwort drängt nicht nur, weil die bisherigen Regelungen chaotisch sind, sondern auch, weil Deutschland auf diese Zuwanderer angewiesen ist, wenn bald die große Generation der Babyboomer in Rente geht.
Nun, nach drei Jahren, tut sich etwas. Das Arbeits- und das Innenministerium haben einen ersten Vorentwurf für ein Einwanderungsgesetz erarbeitet. Es geht endlich nicht mehr um das Ob, sondern um das konkrete Wie eines kommenden Einwanderungsgesetzes. Anlässlich dieser Debatte haben wir unsere Vorschläge von 2015 überarbeitet und erweitert.
1. Wer ein Jobangebot hat, darf immigrieren
Nach
den aktuellen gesetzlichen Regeln gibt es im Wesentlichen zwei Wege für
Arbeitsmigranten: Erstens als Hochqualifizierte, die eine EU Blue Card
bekommen. Dafür braucht man einen Arbeitsvertrag, einen Hochschulabschluss aus
Deutschland oder einen in Deutschland anerkannten oder gleichwertigen
ausländischen Abschluss und ein hohes Mindesteinkommen (52.000 Euro oder in Mangelberufen
40.560 Euro). Das schaffen sehr wenige. Die Einkommensgrenzen sind zu hoch, ein
Nachweis der Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse ist in der Praxis schwierig.
Der zweite Weg für qualifizierte Arbeitskräfte kann über eine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit erschwert werden, bei der untersucht wird, ob nicht ein deutscher oder ein EU-Bürger für die Stelle infrage kommt. Auch diesen Weg wählen nur wenige Arbeitsmigrantinnen, weil er für beide, Migrantinnen und Arbeitgeber, mit Unsicherheit und zu hohem Aufwand verbunden ist. Entscheidend sollte deshalb künftig allein sein, ob Einwanderinnen schon eine verbindliche Zusage für einen Arbeitsplatz haben. Die Vorrangprüfung und andere Mindesteinkommensnachweise würden ersatzlos entfallen. Der Arbeitsvertrag sieht ein tarifliches Mindesteinkommen oder ein vergleichbares branchenübliches Einkommen vor, um Lohndumping zu vermeiden.
2. Jugendliche dürfen auch ohne Job einwandern
In Deutschland gibt es einen ungedeckten Bedarf an geringqualifizierten Arbeitskräften. Dazu blieben im vergangenen Jahr in mehr als jedem dritten Betrieb Ausbildungsplätze unbesetzt. Es gibt hierzulande nicht genügend interessierte und passend qualifizierte Bewerber. Deutschland sollte deshalb Jugendliche ins Land lassen, die diese Ausbildungsstellen anstreben. Wenn die deutsche Industrie Fachleute mit ausländischen Wurzeln braucht und will, kann sie sie auch selbst ausbilden. Wer jung, interessiert und talentiert ist, aber noch keinen Job hat, sollte eine Talent-Card bekommen. Mit der kann der Jugendliche sich auf Ausbildungsstellen bewerben und Deutsch lernen. Der Vorschlag stammt in ähnlicher Form vom Bundesverband der Arbeitgeber. Die Jugendlichen sollten mit der Talent-Card ein für drei Jahre befristetes Aufenthaltsrecht bekommen. Bei einer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration ohne längere Phasen des Bezugs von Sozialleistungen kann dies danach in ein Daueraufenthaltsrecht umgewandelt werden.
3. Botschaften werden auch Arbeitsagenturen
Die Botschaften der EU oder Deutschlands im Ausland sollten erster Anlaufpunkt für alle sein, die in Deutschland leben und arbeiten wollen. Die Auslandsvertretungen brauchen dafür den Willen, die Ressourcen und die politische Unterstützung, um alle Interessierten schnell und umfassend über die Einwanderungsmöglichkeiten nach Deutschland zu informieren und ihnen bei den dafür nötigen Bewerbungen zu helfen. Wenn es in manchen Ländern ein halbes Jahr oder länger dauert, bis man überhaupt einen persönlichen Termin bei der deutschen Botschaft bekommt, wenn der öffentliche Auftritt Deutschlands im Ausland eher auf Abschreckung als auf Aufklärung ausgelegt ist, verbaut das wichtige legale Einwanderungsmöglichkeiten. Menschen werden dadurch in die Illegalität oder gar in die Hände von Schleppern getrieben.
4. Integrierte Asylbewerber in Deutschland dürfen Arbeitsvisa beantragen
Bisher gilt in Deutschland
mit wenigen Ausnahmen: Entweder ist ein Einwanderer Schutzbedürftiger oder eine
Verstärkung für den Arbeitsmarkt. Entweder Asyl oder Arbeitsmigration. Diese
Trennung widerspricht in einigen Fällen der Realität, in der Asylbewerber sehr wohl arbeiten
wollen, können oder es bereits tun. Deshalb werden bisher auch Menschen
abgeschoben, die zwar nicht schutzbedürftig im Sinne des Asylrechts
sind, aber sehr wohl im deutschen Arbeitsmarkt gebraucht würden. Der sogenannte
Spurwechsel vom Antrag auf Asyl zu einem Antrag für Einwanderung muss deshalb
durch das neue Einwanderungsgesetz möglich werden – ohne dass ein Asylsuchender
erst in das Land zurückkehren muss, aus dem er geflohen ist. Da es sich hierbei um Einzelfallentscheidungen handeln muss, sollten diese individuell von den zuständigen Behörden getroffen werden. Ein generelles Recht für einen Wechsel vom Asylbewerber zum Arbeitsmigranten soll es nicht geben, damit für Flüchtlinge keine falschen Anreize für eine gefährliche Flucht gesetzt werden.
Fast auf den Tag genau vor drei Jahren haben wir auf ZEIT ONLINE das Ergebnis einer langen Recherche veröffentlicht. Wir hatten mit Arbeitsmarkt- und Migrationsexperten aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft gesprochen, um eine Frage zu beantworten: Wie müssten die Grundlinien eines neuen Einwanderungsgesetzes aussehen?
Zur Erinnerung: Damals, im Sommer 2015, war die deutsche Gesellschaft in Aufruhr. Immer mehr Menschen kamen nach Deutschland, um Asyl zu beantragen. Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger engagierten sich ehrenamtlich, um Geflüchteten bei der Integration zu helfen. Gleichzeitig häuften sich die Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte. Die Flüchtlingspolitik dominiert seitdem die öffentliche Debatte, obwohl mittlerweile die Zahl der jährlichen Asylbewerberinnen und -bewerber wieder fast auf den Wert vor der Flüchtlingskrise gesunken ist.