Die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zur Veränderung des Gemeinnützigkeitsrechts haben in den Reihen der Union Kritik ausgelöst. Wirtschaftsstaatssekretär Thomas Bareiß (CDU) sieht das Vorhaben, reinen Männervereinen Steuervorteile zu streichen, als "Angriff auf das Ehrenamt, die Freiheit und das Vereinsleben". "Es kann doch nicht unser Ernst sein, dass wir einem Männergesangverein die Gemeinnützigkeit entziehen wollen", sagte Bareiß. "Wir sollten froh sein über jeden, der sich für das Gemeinwohl engagiert und sich in die Gesellschaft einbringt. Es wird Zeit, dass die Kandidatenkür der SPD ein Ende nimmt, die Ideen werden immer abstruser."
Scholz will Vereinen, die Frauen die Mitgliedschaft ohne triftigen Grund verwehren, die Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen finanziellen Vorteile entziehen. "Wir ändern gerade das Gemeinnützigkeitsrecht", sagte der SPD-Politiker der Bild am Sonntag. "Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnützig. Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen", begründete Scholz das Vorhaben. In Deutschland gebe es Hunderte Vereine wie Schützengilden oder Sportclubs, die ausschließlich Männer zulassen.
Kritik an den Plänen kam auch von der NRW-Landesgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Es sei zwar richtig, dass das Steuerrecht willkürliche Diskriminierungen nicht gutheißen könne, sagte der Chef der NRW-Landesgruppe und für Sportvereine zuständige Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings, der Rheinischen Post. Aber kirchliche Schützenbruderschaften dürften "im Rahmen ihrer religiösen Selbstbestimmung schon von Verfassung wegen frei über die Regeln zur Mitgliederaufnahme entscheiden, ohne dass der Staat dies sanktionieren darf", sagte er. "Steuerrecht kann sich da nicht über Verfassungsrecht hinwegsetzen."
NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) kritisierte in der Rheinischen Post, die Pläne griffen in traditionsreiche ehrenamtliche Strukturen ein, "vornehmlich dort, wo der gesellschaftliche Zusammenhalt besonders gut funktioniert. Ich gehe davon aus, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das verhindert."
Am Sonntag hatte auch die CSU ihren Widerstand gegen die Pläne zum Ausdruck gebracht. Generalsekretär Markus Blume sagte: "Vereine steuerlich zu benachteiligen, weil sie sich mit ihrem Angebot nur an Frauen oder nur an Männer wenden, ist grundfalsch." Er warf die Frage auf: "Hat Olaf Scholz schon mal etwas gehört von Männergesangsvereinen, dem Katholischen Frauenbund, Burschenvereinen oder Frauenselbsthilfegruppen? Es ist absurd, unsere Vereine nach Genderaspekten in Gut und Schlecht einzuteilen." Blume fügte hinzu: "Gleichberechtigung ist ein wichtiges Anliegen, dieser Vorstoß hilft dabei nicht."
Aberkennung der Gemeinnützigkeit führt zu Verlust von Steuervorteilen
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch ein Finanzamt verschafft einem Verein vor allem steuerliche Vorteile. So wird er von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit und muss auch keine Grundsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Kapitalverkehrssteuer zahlen. Diese Befreiung gilt insbesondere für Einnahmen wie Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erbschaften oder Zuschüsse. Außerdem wird ein gemeinnütziger Verein von bestimmten staatlichen Gebühren und Kosten befreit. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist auch die Voraussetzung dafür, dass der Verein Spenden bestätigen darf, was sich wiederum für die Spender steuermindernd auswirkt.
Paragraf 52 der Abgabenordnung definiert genau, welche Vereinszwecke als gemeinnützig anerkannt sind. Das reicht von der Förderung von Wissenschaft und Forschung über die Unterstützung von Tierschutz und Sport bis zum Engagement für Heimatpflege und Kultur.
Gemeinnütziger Verein muss Allgemeinheit fördern
Mit dem Thema hatte sich bereits 2017 der Bundesfinanzhof (BFH) befasst: Nach dessen Entscheidung war eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen hatte, nicht gemeinnützig. Die Loge habe keine zwingenden sachlichen Gründe für den Ausschluss von Frauen anführen können.
Der BFH stellte in seinem Urteil klar, dass die Gemeinnützigkeit eines Vereins unter anderem daran gemessen werden kann, ob er die Allgemeinheit fördere. Da zur Allgemeinheit sowohl Männer als auch Frauen gehörten, sei eine sachgrundlose Ungleichbehandlung der Geschlechter
gemeinnützigkeitsschädlich. Sowohl Männer als auch Frauen dürften ohne sachlichen Grund nicht von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Zudem hieß es, dass die Entscheidung sich auch auf andere Vereine auswirken könnte.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kamen seinerzeit zu dem Ergebnis, diese Entscheidung sei "in ihren tragenden Gründen auf Schützenvereine übertragbar". Zudem verwiesen sie darauf, dass es zwar geschlechterspezifische Unterschiede in Vereinen geben könne. Dies könne etwa bei einem Gesangsverein gegeben sein, wenn eine bestimmte Tonart nur bei einem Geschlecht gegeben ist. Allerdings wäre auch in diesem Fall der Ausschluss des anderen Geschlechts fraglich, da in solchen Fällen anderweitige Unterstützungen des Vereins durch andere Tätigkeiten denkbar seien.
Kommentare
Entfernt. Bitte diskutieren Sie das konkrete Artikelthema und äußern sich konstruktiv. Danke, die Redaktion/ja
Ich werde nie verstehen, weshalb die junge Generation so eine Angst hat, Unterschiede zu machen.
Wenn es darum geht dass Frauen explizit nicht erwünscht sind, finde ich das in Ordnung. Das hat keinen Platz mehr in unserer Gesellschaft.
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Danke, die Redaktion/mf
Das Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter ist nicht neu. Es wird nur je nach Generation unterschiedlich ausgelegt. Die heutige, gängige Interpretation ist aber nicht zwangsläufig die beste. Und zu einem wesentlichen Teil muss sich eine solche Interpretation eben auch an den konkreten Wünschen des Volkes orientieren. Nun darf man gespannt sein, wie viele Bürger bei einer Befragung für die Weiterexistenz ohne Nachteile von Frauen- und Männervereinen stimmen würden. Ich vermute irgendwas oberhalb 90%. Das kann man nicht einfach ignorieren, indem man das Prinzip der Gleichstellung dermaßen verabsolutiert.
Ich denke auch, dass es wichtig ist, durchaus auch geschlechtsspezifische Vereine zu haben, wenn sie einen triftigen Grund hat.
Mir würde ein Kulturgut verloren gehen, würde es keine reinen Männerchöre geben, die doch eben anders klingen als gemischte oder reine Frauenchöre.
Wenn es einen Selbsthilfe-Verein z.B. für Opfer sexueller Gewalt gegenüber Frauen gibt, wäre es unvernünftig, diesen die Gemeinnützigkeit zu entziehen, nur weil sie keine Männer aufnehmen.
Anders sehe ich es bei z.B. Schützenvereinen oder Sportvereinen, da sollten auch andersgeschlechtliche Mitglieder sein dürfen, da sehe ich keinen Grund des Ausschlusses. Auch wenn es um Frauenfußballmanschaft geht, können doch auch Männer Mitglied sein, um den Verein zu stützen.
Wenn man wirklich an einer Veränderung arbeiten möchte, dann sollte man nur ggf. das so anpassen, dass Vereine wichtige Gründe angeben müssen, auch in ihrer Satzung, warum hier nur bestimmte Geschlechter Zugang haben dürfen. Ein Pauschalverbot finde ich absurd.
Außerdem haben wir glaube ich gerade andere Sorgen, um die sich Politiker kümmern können, das Vereinsrecht steht da glaube ich eher ziemlich weit hinten auf der Liste.
""Wir ändern gerade das Gemeinnützigkeitsrecht", sagte der SPD-Politiker der Bild am Sonntag. "Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnützig. Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen", begründete Scholz das Vorhaben."
Gilt das dann auch für Vereine, die Männer und Jungs ausschließen? Bei uns gibt es beispielsweise einen reinen "Mädchen-Sport-Verein".
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf überzogene Polemik. Danke, die Redaktion/ja