Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass das Bayerische Integrationsgesetz in Teilen gegen die Bayerische Verfassung verstößt. Diese Entscheidung gab Gerichtspräsident Peter Küspert in München bekannt. Die obersten bayerischen Richter gaben damit Klagen der Grünen- und der SPD-Landtagsfraktion teilweise statt.
Die CSU hatte das hochumstrittene Gesetz 2016 im Landtag durchgesetzt, damals noch mit ihrer absoluten Mehrheit. Es sieht unter anderem vor, dass Migrantinnen und Migranten, die sich dem Erlernen der deutschen Sprache verweigern, mit Sanktionen rechnen müssen. Wer die deutsche Rechts- und Werteordnung missachtet, muss an einem "Grundkurs" darüber teilnehmen. Ansonsten droht eine Geldstrafe. Außerdem sollen Medien mithelfen, "Leitkultur" zu vermitteln.
Besonders den umstrittenen Begriff der "Leitkultur" hatten die beiden Oppositionsfraktionen vor Gericht bemängelt. CSU und Staatsregierung sprachen in dem Kontext dagegen von einem "Orientierungsrahmen" für Zuwanderer und Behörden.
Im Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs heißt es nun, dass es die Rundfunkfreiheit und das Recht der freien Meinungsäußerung einschränke, wenn eine gesetzliche Verpflichtung herrsche, "die in der Präambel des Bayerischen Integrationsgesetzes definierte 'Leitkultur' in Rundfunk- und Telemedienangeboten zu vermitteln".
Verpflichtende Grundkurse sind nicht verfassungskonform
Weiterhin heißt es im Urteil, es stelle einen "unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar", Personen wegen ihrer Einstellung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu einem Grundkurs über ihre Werte zu verpflichten.
Nicht zu beanstanden hatte das Gericht die allgemeinen Grundsätze der Integrationsförderung, Vorschriften über die Kostenerstattung und Dolmetscherhaftung bei Übersetzungen im Verwaltungsverfahren.
Das Integrationsgesetz war im Dezember 2016 nach einer stundenlangen Sitzung bis in die frühen Morgenstunden im Landtag beschlossen worden. Damals überstimmte die CSU mit ihrer absoluten Mehrheit auch die Freien Wähler, die seit der vergangenen Landtagswahl mit den Christsozialen eine Regierung bilden. Das Gesetz trat daraufhin im Januar 2017 in Kraft. Wenige Monate später reichten SPD und Grüne ihre Klagen ein.
Kommentare
Na gut, aber Migranten, die Geld vom Staat beziehen sollten im Gegenzug schon etwas Deutsch lernen. Muß ja nicht wie Goethe und Schiller sein.
und darum geht es im artikel auch gar nicht!
"Besonders den umstrittenen Begriff der "Leitkultur" hatten die beiden Oppositionsfraktionen vor Gericht bemängelt. CSU und Staatsregierung sprachen in dem Kontext dagegen von einem "Orientierungsrahmen" für Zuwanderer und Behörden."
Ein Orientierungsrahmen ist sicher zu schwammig. Eine Leitkultur-Dokumentation sollte schon vorliegen. Das wäre doch mal eine Herausforderung für kulturbeflissene.
Es ist vielleicht kulturell interessant, darüber zu diskutieren, was eine Leitkultur ist und eine solche mag Orientierung geben. Aber hier ging es darum, Medien vorzuschreiben, diese zu vertreten. Das verstößt gegen die Meinungs- und Pressefreiheit.
Das wurde in der Klage kritisiert und vom Gericht als verfassungswidrig beurteilt.
"Wer die deutsche Rechts- und Werteordnung missachtet, muss an einem "Grundkurs" darüber teilnehmen. Ansonsten droht eine Geldstrafe"
AFD Ideologie
Sich an Gesetze zu halten und gesellschaftliche Normen einzuhalten ist AfD Ideologie?
Populistischer Aktionismus ist noch milde ausgedrückt, was da verabschiedet worden ist damals.
Statt aktiv Integration zu fördern, werden Migranten offen für das Migrantsein bestraft.
Politisch stimme ich Ihnen völlig zu.
Und erlebe täglich Einwanderer, die nicht wissen, wem sie zur Begrüßung nur die Hand geben, wen sie umarmen und wen sie auf die Wange küssen dürfen. Die im Hausflur stehen, weil ihnen völlig unklar ist, ob man die Schuhe nun anbehält oder auszieht. Die jeden Siezen, auch wenn man sich selbst inzwischen als guten Freund sieht, weil sie angefaucht wurden, als sie mal versehentlich geduzt haben. Die nicht warten, bis alle sitzen, bevor sie mit dem Essen anfangen oder die irritiert auf das Tischgebet warten, das nicht gesprochen wird. Die jetzt im Advent nicht wissen, welche Deko angemessen ist und welche zu Kopfschütteln führt.
Es gibt eine Leitkultur (mit regional stark divergierenden Ausprägungen), die sich gesetzlicher Normierung zu recht!!! entzieht. Daher ist der Satz: das Grundgesetz ist unsere Leitkultur! nicht hilfreich, weil es keinen Verfassungsartikel gibt, der sagt, dass man in einem fremden Haus auch den Hund durch ein Streicheln über den Kopf begrüßt. Aber wenn Sie es nicht tun - dann bleiben sie ein Fremder in diesem Land!