Die Zahl der Menschen, die ihre Anerkennung als Geflüchtete in Deutschland wieder verlieren, ist sehr niedrig. Sie hat sich jedoch, seit Flüchtlinge zur Mitwirkung bei der Überprüfung ihres Schutzstatus verpflichtet sind, mehr als verdoppelt. Die Quote der Fälle, in denen der Schutz widerrufen oder zurückgenommen wurde, lag laut Bundesinnenministerium in den ersten zehn Monaten dieses Jahres bei 2,8 Prozent. 2018 waren es nur 1,2 Prozent.
Seit der Einführung der Mitwirkungspflicht am 12. Dezember 2018 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Zehntausende anerkannte Geflüchtete zur persönlichen Befragung einbestellt. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Bundesinnenministerium erfuhr, verschickte das Bamf allein im ersten Halbjahr dieses Jahres rund 49.100 Ladungen zu einer Befragung.
Tatsächlich befragt wurden in diesem Zeitraum insgesamt 28.222 Geflüchtete. Da Ladung und Befragung mit zeitlichem Abstand erfolgen, lässt sich nicht ablesen, wie viele Menschen bisher gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen haben. Ende Oktober war die Zahl der Ladungen auf der Grundlage des neuen Gesetzes bereits auf über 91.000 gestiegen. Wie häufig Geflüchtete der Aufforderung nicht nachkamen, wird im Bamf nach Angaben des Ministeriums statistisch nicht erfasst.
Wer nicht erscheint, muss Sanktionen befürchten
Ausschlaggebend ist bei der sogenannten Widerrufsprüfung vor allem die aktuelle Entwicklung im Herkunftsland. Die automatische Überprüfung soll aber auch dazu dienen, herauszufinden, ob womöglich Hinweise auf falsche Angaben zur Identität aufgetaucht sind. Da die sogenannte Regelüberprüfung jetzt bei Hunderttausenden von Migranten und Migrantinnen ansteht, die 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen waren, wurde die Frist für diese Prüfung vorübergehend von drei auf bis zu fünf Jahre verlängert. Wer allerdings zu dem Behördentermin für die Überprüfung von Fluchtgründen nicht erscheint, muss nun auch erstmals Sanktionen befürchten. Das Bamf entscheidet dann nach Aktenlage. Außerdem kann ein Zwangsgeld verhängt werden.
Es werden jedoch nicht alle Flüchtlinge zur Befragung einbestellt. Die Bundesregierung teilte auf eine Frage von FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae mit, regelmäßig erfolge die Ladung zur Befragung in den Fällen, in denen das Bundesamt ohne eine Anhörung Schutz zuerkannt hatte. Dieses sogenannte Fragebogenverfahren sei grundsätzlich ab November 2014 genutzt worden – und zwar für Menschen aus Eritrea, Syrien und Angehörige religiöser Minderheiten aus dem Nordirak, die bis Ende 2015 eingereist waren. Ansonsten werde in jedem Einzelfall entschieden, wer zur Befragung erscheinen müsse und wer nicht.
Thomae findet das unbefriedigend. Er forderte, das Innenministerium solle klare Vorgaben machen, wie im Einzelfall zu verfahren ist. Das sei notwendig, um einer "gefühlsgeleiteten Politik Einhalt zu gebieten". Andernfalls könne der Eindruck entstehen, dass die Bamf-Mitarbeiter "quasi kontrollfrei im eigenen Ermessen über Sanktionen entscheiden können".