Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will der Bundespolizei mehr Spielraum für Abschiebungen verschaffen. Dies geht aus einem Entwurf des Innenministeriums für ein neues Bundespolizeigesetz hervor. Darin heißt es, die Zuständigkeit der Bundespolizisten solle sich künftig nicht nur auf Bahnhöfe und den 30-Kilometer-Bereich an der Grenze beschränken. Sie solle in Zukunft auch sogenannte Hauptverkehrsrouten umfassen, falls "aufgrund von Lageerkenntnissen anzunehmen ist, dass diese Verkehrswege zur unerlaubten Einreise genutzt werden". Darunter würden zum Beispiel Parkplätze an der Autobahn fallen, auf denen Schleuser Migranten von der Ladefläche eines Lastwagens herunterklettern lassen, oder Haltepunkte von Fernbussen. An diesen Orten sind bislang die Polizeibehörden der Bundesländer zuständig.

Die Bundespolizei soll sich künftig da, wo sie ihre Aufgaben wahrnimmt, zusätzlich um die Abschiebung von Ausreisepflichtigen kümmern dürfen, die sich schon länger im Land aufhalten. Das beträfe Personen, bei denen eine Kontrolle, beispielsweise an Bahnhof oder Flughafen, ergibt, dass ihr Touristenvisum schon länger abgelaufen ist.

Neu ist auch Seehofers Vorschlag, die Bundespolizei solle verdeckte Ermittler in Zukunft präventiv einsetzen dürfen. Bisher ist ihr das nur im Zuge von Ermittlungsverfahren gestattet. Denkbar wäre ein solcher Einsatz etwa bei Schleuserbanden.

Rechtsgrundlage für den "finalen Rettungsschuss"

Der Entwurf wird aktuell zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt. Er enthält auch die Empfehlung, Beamte der Bundespolizei mit Elektroimpulsgeräten, sogenannten Tasern auszustatten. Diese Geräte, die schon in einigen Bundesländern genutzt werden, verschießen Strompfeile, die über dünne Drähte mit der Waffe verbunden sind. Die elektrischen Impulse sollen einen Angreifer vorübergehend außer Gefecht setzen. Die Spezialeinheit der Bundespolizei, die GSG 9, hat die Waffe bereits erprobt.

Das Innenministerium will außerdem, dass eine rechtliche Grundlage für den "finalen Rettungsschuss" in besonderen Situationen wie Geiselnahmen und Terroranschlägen geschaffen wird. Die Frage, ob ihren Einsatzkräften dieser gezielte Todesschuss zur Abwehr einer akuten Gefahr, etwa bei Geiselnahmen, gestattet ist, betrifft vor allem die GSG 9.

Der Entwurf liegt zu einer Zeit vor, da die Anzahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Deutschland das dritte Jahr in Folge gesunken ist. Dem Bundesinnenministerium zufolge beträgt der Rückgang 2019 im Vergleich zum Vorjahr 14 Prozent. Die Vorlage für das neue Bundespolizeigesetz hatte im Vorfeld bereits für Debatten gesorgt. In einer früheren Fassung waren Systeme zur automatisierten Gesichtserkennung an Flughäfen und Bahnhöfen enthalten gewesen. Das würde es erlauben, dass Aufnahmen aus Videokameras live mit Gesichtsbildern aus Datenbanken der Polizei abgeglichen werden können. Kurz vor Beginn der Ressortabstimmung hatte Seehofer diesen Passus gestrichen. Innenpolitiker der Union wollen im parlamentarischen Verfahren dafür sorgen, dass er wieder eingefügt wird.

Der FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle kritisierte den Entwurf Seehofers. "Durch die Hintertür sollen die Länder ihrer Kompetenzen im Sicherheitsbereich beraubt werden. Kein Landesinnenminister, der bei Trost ist, kann das gutheißen", sagte er. "Besser wäre es, eine transparente Föderalismuskommission einzurichten, mit der die Aufgabenverteilung im Bereich der Inneren Sicherheit insgesamt evaluiert und neu aufgestellt wird."