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Vor dem Hintergrund eines neuen Rekordstands bei den Corona-Neuinfektionen hat der Bundestag über die geplante Neufassung des Pandemieschutzgesetzes debattiert. Das Gesetz zum "Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" benennt eine Reihe konkreter möglicher Schutzmaßnahmen wie etwa Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht oder die Schließung von Restaurants, die beim Erreichen bestimmter Schwellenwerte verhängt werden sollen. Neu geregelt wird in dem Gesetz auch der Anspruch auf Verdienstausfall bei Quarantäne. Künftig soll dieser ausgeschlossen sein, wenn der Quarantäne eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet zugrunde liegt.
Weiterhin geht es in dem Gesetzentwurf um die künftigen Impfungen: Nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte sollen einen Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben können, von einer Pflicht zur Impfung ist keine Rede.
Die bislang vorgesehenen Regelungen zum Reiseverkehr sollen mit dem Gesetz für den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angepasst werden. Wer aus einem Risikogebiet einreist, soll sich digital zur Einreise anmelden müssen, um eine bessere und schnellere Nachvollziehbarkeit der Quarantäne durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen. Derzeit läuft das auf Papier.
Während Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Entwurf verteidigte, kritisierten Vertreterinnen und Vertreter der Opposition den Plan, wobei sie die Schutzmaßnahmen mit Ausnahme der AfD nicht infrage stellten. "Die gesetzlichen Grundlagen sind wackelig" und bedürften der Konkretisierung, sagte die SPD-Gesundheitspolitikerin Bärbel Bas. FDP-Fraktionschef Christian Lindner sagte, er sei grundsätzlich einverstanden mit den Schutzmaßnahmen. Es gebe aber keinen Grund, ein halbes Jahr nach Beginn der Pandemie "am Notfallmodus festzuhalten". Die Corona-Regeln müssten verfassungskonform sein, da Freiheitsrechte berührt seien. Der Entwurf sei "ein rechtspolitisches Feigenblatt, um bereits getroffene Entscheidungen nachträglich zu legitimieren", monierte Lindner.
Die Grünenabgeordnete Manuela Rottmann sagte, die Vorlage aus Spahns Ministerium komme viel zu spät. Zudem seien die Rechte des Parlaments auch in der Neufassung des Gesetzes nicht ausreichend geregelt. Ähnlich argumentierte die Linke-Abgeordnete Susanne Ferschl. "Wir brauchen mehr demokratische Kontrolle gerade in der Pandemie." Dass die Einschränkungen in vertraulichen Runden zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten ausgehandelt würden, lasse "die Akzeptanz der Bevölkerung schwinden". Diese Kritik bezieht sich darauf, dass die Corona-Schutzmaßnahmen seit dem Frühjahr stets in Runden von Ministerpräsidenten und Bundeskanzleramt beschlossen wurden, nicht im Parlament.
Die AfD forderte, statt "Ausgangsverboten und Schließungen" stärker auf Hygienekonzepte zu setzen und sie zu fördern. Außerdem gelte es, den Schutz von Risikogruppen in den Mittelpunkt zu stellen, heißt es in einem Gegenentwurf der Abgeordneten. So sollten Besuchern von Seniorenheimen, Pflegeheimen und Krankenhäusern etwa Antigenschnelltests zur Verfügung gestellt werden. Die Neufassung des Gesetzes "rechtfertigt beispiellose Einschränkungen der persönlichen Freiheit", sagte der Abgeordnete Detlev Spangenberg. "Der gesellschaftliche Druck hat inzwischen Formen angenommen, die eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig sind."
Nach bisheriger Planung soll das Gesetz bis Mitte November von Bundestag und Bundesrat endgültig verabschiedet werden. Zuvor beraten die Ausschüsse darüber. Unter Abgeordneten wird verdeckt Kritik geäußert, dass der Entwurf erst so spät aus dem Ministerium kommt, die Zeit seit Erklärung der "epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite" also nicht besser genutzt wurde.
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Vor dem Hintergrund eines neuen Rekordstands bei den Corona-Neuinfektionen hat der Bundestag über die geplante Neufassung des Pandemieschutzgesetzes debattiert. Das Gesetz zum "Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" benennt eine Reihe konkreter möglicher Schutzmaßnahmen wie etwa Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht oder die Schließung von Restaurants, die beim Erreichen bestimmter Schwellenwerte verhängt werden sollen. Neu geregelt wird in dem Gesetz auch der Anspruch auf Verdienstausfall bei Quarantäne. Künftig soll dieser ausgeschlossen sein, wenn der Quarantäne eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet zugrunde liegt.