Dann hat die ökologische Revolution also begonnen, das musste ja irgendwann passieren. Aber dass der revolutionäre Funke ausgerechnet von jenen schnöden Flachdachbauten in Karlsruhe ausgeht, in denen das Bundesverfassungsgericht sitzt, das überrascht dann doch ein wenig.

Worin besteht diese Revolution? Gewiss nicht darin, dass die Richterinnen und Richter ein Urteil zum Klimaschutz gefällt haben, in dem sie die Bundesregierung dazu verpflichten, bei ihrem kümmerlichen Klimapaket nachzubessern. Nein, gestern in Karlsruhe ist etwas ganz anderes passiert – da wurde der höchste Wert, den diese Gesellschaft hat, neu definiert: die Freiheit.

"Das Grundgesetz verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen." Ja, so klingt das, wenn Juristinnen Revolution machen. Man muss das übersetzen und ausdeuten. Gemeint ist Folgendes: Wenn in der Gegenwart zu wenige CO2-Emissionen eingespart werden, dann müssen die Künftigen, also die Jüngeren, überproportional viele Reduktionslasten tragen, was ihre Freiheiten einschränkt und dem Grundgesetz widerspricht. Noch kürzer: Folgenblinder Freiheitsgebrauch heute reduziert Freiheiten von morgen.

Darin liegt zunächst einmal etwas zutiefst Trauriges, auch das soll hier nicht verschwiegen werden. Denn als der Klimaschutzartikel, auf den sich das Gericht hier beruft, 1994 ins Grundgesetz geschrieben wurde, da dachte man noch gemeinhin, die Klimakrise läge in ferner Zukunft, man dachte an zukünftige Generationen, also an Menschen, die noch nicht geboren waren. Heute, knapp dreißig Jahre später, ist die Klimakrise da und die Hauptbetroffenen sind keine Ungeborenen, sondern junge Erwachsene, sie sind kein stummer Vorwurf aus der Zukunft, sondern klagen lautstark und selbstbewusst vor dem Bundesverfassungsgericht. Und weil sich die Klimakrise so verschärft hat, weil die Maßnahmen, um sie zu lindern, so dringend geworden sind, können, ja müssen nun messbare Werte gegeneinander abgewogen werden. In der Lesart der Richterinnen: Es gibt noch ein klar begrenztes CO2-Budget, und das muss zwischen den Generationen fair verteilt werden. Man kann das nachrechnen und das Gericht wird es tun, so lautet die klare Drohung an die Regierung.

Was das Gericht nicht gesagt hat: Die Jüngeren werden doppelt um ihre Freiheit betrogen. Denn sie müssen, wenn es in etwa so weitergeht wie bisher, nicht nur mehr und drastischere Reduktionslasten schultern, um die Klimakrise zu begrenzen, sondern auch die immer schlimmeren Folgen der Klimakrise selbst bewältigen. Eines darf man dabei schließlich nicht vergessen: Wenn es doch gelingen sollte, die Erwärmung bei 1,5 Grad zu begrenzen, so bedeutet das gleichwohl nicht die Abwendung der Klimakrise, sondern lediglich die leidliche Lebbarkeit dieser Krise. Auch 1,5 Grad ist Klimakrise. Die Jüngeren werden nach 2030 schon auch eine Wahl haben, aber oft nur noch zwischen Szylla und Charybdis.

Auch wenn Karlsruhe das alles nicht vollständig ausbuchstabiert, im Kern haben sie dort die Revolution des Freiheitsbegriffs vollzogen, ihn vom 20. ins 21. Jahrhundert gehoben. Freiheit ist nun nicht mehr nur etwas, das man lebt und gegen den Staat geltend machen kann, Freiheit ist nun auch etwas, das man materiell und physisch verbrauchen kann. Und nicht darf.

Pariser Klimaabkommen - Sind 1,5 Grad überhaupt noch zu schaffen? Um katastrophale Klimafolgen abzuwenden, müssen Staaten mehr tun, als sie bislang versprochen haben. Wir erklären, was das Pariser Klimaabkommen verlangt. Aus dem Archiv © Foto: Pablo Blazquez Dominguez/Getty Images, John MacDougall/AFP/Getty Images

Um es konkret zu machen: Über das eigene CO2-Budget hinaus zu leben, sei es durch unterlassenen Ausbau regenerativer Energien oder durch einen unverantwortbar in die Länge gezogenen Kohleausstieg, durch rücksichtslose Ernährung oder durch überflüssiges Autofahren, schadet nicht nur irgendeiner anonymen Umwelt, sondern raubt den Jüngeren Freiheiten, Optionen, Wahlmöglichkeiten, Fehlertoleranz.