Die Bundesregierung muss den Bundestag "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und gab damit einer Organklage der Grünen-Bundestagsfraktion statt. (Az. 2 BvE 4/15)

Die Abgeordneten hatten geklagt, da sie durch das Agieren der Bundesregierung in der Eurokrise wichtige Parlamentsrechte verletzt sehen. Konkret geht es um einen Vorschlag des damaligen Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble. Im Juli 2015 hatte der CDU-Politiker bei einem Treffen der Euro-Finanzminister dafür plädiert, dass Griechenland vorübergehend aus dem Euro austritt – falls das Land keine ausreichenden Reformen umsetze. Schlussendlich setzte sich die Position beim späteren EU-Gipfel aber nicht durch, man einigte sich auf Bedingungen für ein drittes Hilfspaket.

Richter verweisen auch auf Budgetrecht

Die Grünen bemängelten, dass er den Bundestag vor dem Treffen nicht über Schäubles Vorschlag informiert habe – was von Seiten des Bundesverfassungsgerichts nun gerügt wurde. So urteilten die Richter in Karlsruhe, dass damals – in Anbetracht der herausragenden Bedeutung und Komplexität der Angelegenheit – "eine besonders intensive Beteiligung des Deutschen Bundestages geboten" gewesen wäre. 

Tatsächlich verpflichtet Artikel 23 des Grundgesetzes die Bundesregierung unter anderem, Bundestag und Bundesrat in EU-Fragen "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten". Nach Feststellung des Gerichts wurde dies in den entscheidenden Tagen im Juli 2015 aber eben nicht eingehalten.

Der Bundestag habe auch deshalb Anspruch darauf gehabt, weil etwaige Finanzhilfen für Griechenland das Budgetrecht des Parlaments betreffen. Generell hätte ein möglicher vorübergehender Austritt des Landes aus dem Euro "ganz erhebliche Auswirkungen" auf den EU-Integrationsprozess und den Bundeshaushalt gehabt. 

Ein "toller Tag" für Europa und die Parlamentsrechte

Die Bundesregierung könne sich auch nicht darauf berufen, dass es sich nur um interne Überlegungen des Ministeriums gehandelt habe. Schäuble habe selbst später betont, dass seine Position innerhalb der Regierung abgestimmt gewesen sei, heißt es in dem Urteil. Zudem habe das Ministerium vor der Konferenz der Eurogruppe ein Schreiben auf Englisch erstellt und an einige Spitzenpolitiker verschickt. Darin seien die Reformvorschläge Griechenlands als unzureichend zurückgewiesen und mögliche Verhandlungen über einen vorübergehenden Austritt des Landes aus dem Euro angeboten worden.

Der Inhalt habe die Position der Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt wiedergegeben, die so den anderen Teilnehmern der Verhandlung kommuniziert worden sei, teilte das Verfassungsgericht mit. Mit dem Verschicken des Schreibens habe ein Abstimmungsprozess auf europäischer Ebene begonnen, über dessen inhaltliche Ausrichtung der Bundestag vorab hätte informiert werden müssen.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Sven-Christian Kindler, der die Klage mit seinem Fraktionskollegen Manuel Sarrazin zusammen eingereicht hatte, twitterte in einer ersten Reaktion, sie hätten "auf voller Linie Recht bekommen". Er sprach von einem "tollen Tag" für Europa und die Parlamentsrechte.