Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will im Januar einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches vorlegen. Das kündigte der FDP-Politiker im Gespräch mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe an. SPD, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das gesetzliche Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abzuschaffen.

Paragraf 219a bedeute für Ärztinnen und Ärzte ein strafrechtliches Risiko, wenn sie beispielsweise auf ihrer Homepage oder sonst im Internet sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellten, sagte Buschmann. Das sei absurd. "Denn viele Frauen, die mit sich um die Frage eines Schwangerschaftsabbruches ringen, suchen auch im Netz nach Rat. Dass aber ausgerechnet die fachlich am ehesten zur Aufklärung berufenen Ärztinnen und Ärzte dort nicht informieren dürfen, kann nicht sein."

Auch die SPD-Fraktion im Bundestag unterstützt die Ankündigung von Buschmann. "Endlich geht es voran mit der Streichung des Paragrafen 219a", sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der Funke Mediengruppe. Er begrüße die entsprechende Ankündigung des FDP-Politikers ausdrücklich. Ähnlich äußerte sich Familienministerin Anne Spiegel (Grüne). "Die Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches, mit dem Frauen stigmatisiert und Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert werden, steht schnell auf dem Programm", sagte die Grünenpolitikerin der taz. Das werde sie in Kürze mit Buschmann besprechen. "Auch die Abschaffung des Transsexuellengesetzes betrifft beide Ressorts", sagte Spiegel. "Beides können wir schnell anpacken."

Die Ampel-Parteien wollen das 40 Jahre alte Transsexuellengesetz, das von vielen trans Menschen als demütigend empfunden wird, durch ein sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Die derzeitige Regelung ist von 1981 und legt fest, dass zur Angleichung des Geschlechts aufwendige Verfahren nötig sind. Betroffene Personen müssen etwa mit Psychologen und Richterinnen über intime Themen sprechen.