Im Rechtsstreit um den Rauswurf des brandenburgischen Rechtsextremisten Andreas Kalbitz aus der AfD muss sich die Partei einen neuen Anwalt suchen. Der Hamburger Jurist Joachim Steinhöfel teilte der Partei mit, dass er sein Mandat niederlege, erfuhr ZEIT ONLINE. Er begründete das mit der Zusammensetzung des am Samstag gewählten Bundesvorstandes. Dort hatten sich ausschließlich Vertreter des ehemaligen nationalistischen Flügels durchgesetzt oder von diesem Flügel getragene Kandidaten. Der neu gewählte Vorstand stehe dem Ausschluss von Kalbitz "mindestens zurückhaltend gegenüber" oder würde ihn wohl "gern rückgängig machen", schrieb Steinhöfel an die Bundesgeschäftsstelle der Partei.
Die Delegierten des Parteitages im sächsischen Riesa hatten am Samstag Tino Chrupalla und Alice Weidel zu den Parteichefs gewählt. Auf den weiteren Vorstandspositionen setzten sich Vertreter und Sympathisantinnen des Flügels um den Thüringer Nationalisten Björn Höcke durch, darunter der Höcke-Parteifreund Stephan Brandner, Martin Reichardt aus Sachsen-Anhalt oder Christina Baum aus Baden-Württemberg. Chrupalla-kritische Kandidaten des innerparteilich gemäßigten Flügels fielen dagegen vollständig durch.
Wie sich in Gesprächen in den Wochen vor dem Parteitag zeigte, vermuteten Kalbitz-kritische AfD-Vertreter, dass dieser nach dem Parteitag einen Antrag auf Wiederaufnahme stellen könnte, statt in die nächste Gerichtsinstanz zu gehen. Je nach Zusammensetzung des neuen Vorstandes könnte dem stattgegeben werden – Kalbitz wäre dann wieder Mitglied der AfD. Die Frist für einen Gang vor das Berliner Kammergericht läuft voraussichtlich im Juni ab.
Kalbitz weiter Abgeordneter in Brandenburg
Der AfD-Bundesvorstand um den im Januar ausgetretenen früheren Co-Vorsitzenden Jörg Meuthen hatte Kalbitz’ Mitgliedschaft im Mai 2020 annulliert, weil er bei seinem Eintritt 2013 eine Mitgliedschaft in der Neonaziorganisation HDJ nicht angegeben haben soll. Obwohl Parteienrechtsexperten wie Martin Morlok oder Sophie Schönberger den Beschluss als "glasklar unwirksam" bezeichneten und Kalbitz vor Gericht gute Chancen auf Rückkehr einräumten, bestätigte das Bundesschiedsgericht der AfD den Rauswurf. Auch das Landgericht Berlin, wo Steinhöfel den Bundesvorstand der AfD vertrat, bestätigte im Eil- und Hauptsacheverfahren den Vorstandsbeschluss, Kalbitz unterlag mit seiner Klage.
Kalbitz ist trotz seines Rauswurfs aus der AfD weiter Mitglied in der AfD-Fraktion des Landtages in Brandenburg. Die Fraktion hatte ihre Satzung gezielt geändert, um Kalbitz als Parteilosen in ihren Reihen behalten zu können. Kalbitz genießt insbesondere in der Brandenburger AfD bis heute großen Rückhalt. Auf dem Parteitag scheiterte allerdings ein Antrag, Kalbitz als Redner auf Parteiveranstaltungen zuzulassen. Er wurde nicht behandelt.
Ein Thema auf dem Parteitag war jedoch die Arbeit Steinhöfels für die Partei: Offen wurde dort von Vorstandsmitgliedern in der Debatte über den Bericht der Parteiführung über Honorare "in sechsstelliger Höhe" gesprochen. Brandner sagte, der Anwalt rechne "gute Stundensätze" ab. Zugleich hinterfragten Debattenredner grundlegend die Notwendigkeit von Parteiausschlussverfahren.
Insbesondere in ostdeutschen Landesverbänden der Partei wird der Ausschluss von Mitgliedern aufgrund extremistischer Vergangenheit oder solcher Äußerungen als Einschränkung der Meinungsfreiheit verstanden und abgelehnt. Das nicht mehr zur Wahl angetretene Bundesvorstandsmitglied Joachim Kuhs hatte in der Debatte vor dem Hintergrund der Kostendiskussion gewarnt, man könne nicht den Anwalt im laufenden Verfahren wechseln. Steinhöfel hat der Partei diese Entscheidung nun abgenommen.