Die Bundesregierung erwägt zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie im Herbst eine neue, generelle Maskenpflicht ab Oktober. Dies berichtet die Welt am Sonntag unter Berufung auf Angaben aus Regierungskreisen. Demnach soll eine Maske nicht mehr nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, medizinischen Einrichtungen und Seniorenheimen getragen werden, sondern auch wieder im Einzelhandel und der Gastronomie. Eine Ausweitung auf Schulen sei noch offen, hieß es.

Dem Bericht zufolge firmiert der Plan im Rahmen der sogenannten "O-O-Regel". Diese "Oktober bis Ostern-Regel" ist bislang vor allem aus dem Bereich der Verkehrssicherheit bekannt und bedeutet, dass Autofahrer ihre Wagen für diesen Zeitraum mit Winterreifen ausrüsten sollten.

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Vizepräsidenten des Robert Koch-Instituts, Lars Schade, wollte sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nicht näher zu dem Bericht äußern. Maßnahmen wie das Tragen einer Maske und eine Impfung bezeichnete er jedoch als "unsere Winterreifen". Alles Weitere werde er aber erst intern mit dem Bundesjustizminister besprechen.

Lauterbach sagte, Eckpunkte sollten "noch vor der Sommerpause" formuliert sein. Dazu gehörten auch eine Impfkampagne mit verschiedenen Impfstoffen sowie ein Konzept für den gezielteren Einsatz von Medikamenten bei Covid-Erkrankten. "Ziel ist ganz klar, dass wir besser in den Herbst hineingehen wollen, als wir das im letzten Jahr konnten und auch im Jahr davor", so der Minister.

Die derzeit geltenden Regeln des Infektionsschutzgesetzes zu Corona laufen am 23. September aus. Sie enthalten nur noch wenige sogenannte Basis-Schutzmaßnahmen.

Mehrere Bundesländer dringen schon lange auf zusätzliche Schutzmaßnahmen, ebenso Politiker von Union, Grünen und SPD. Auch Experten verwiesen auf die wieder ansteigenden Zahlen der Corona-Neuinfektionen und fordern, Vorbereitungen für eine neue vehemente Pandemie-Welle im Herbst schon jetzt zu treffen.

Widerstand kommt von der FDP. Sie verweist auf den Expertenbericht zu Wirksamkeit und Risiken bisheriger Maßnahmen. Dieser Report soll Ende Juni vorgelegt werden.

Aus dem Kanzleramt hieß es demnach, eine solche Ausweitung der Maskenpflicht werde als eine von mehreren möglichen Regelungen für die anstehende Novellierung des Infektionsschutzgesetzes in Erwägung gezogen.