Florian Meinel ist Professor für Staatstheorie, Politische Wissenschaften und Vergleichendes Staatsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen. Zusammen mit den Verfassungsrechtlern Christoph Möllers und Jelena von Achenbach hat er intensiv am ursprünglichen Reformentwurf der Regierungsfraktionen zum Wahlrecht mitgearbeitet. Die drei hatten sich allerdings gegen die nun beschlossene Abschaffung der Grundmandatsklausel ausgesprochen, nach der auch Parteien in den Bundestag einziehen, wenn sie drei oder mehr Wahlkreise gewinnen.

ZEIT ONLINE: Herr Meinel, ist der Deutsche Bundestag überhaupt zu groß?

Florian Meinel: Ja. Aber dabei geht es weniger um Platz und Geld, sondern vor allem um die Größe der Ausschüsse. Die können ab einer gewissen Mitgliederzahl nicht mehr effektiv arbeiten, weil man mit 50 Leuten schlechter diskutieren und gemeinsam Gesetze schreiben kann als mit 20. Davon abgesehen ist die Verkleinerung des Bundestages in den vergangenen Jahren zu einer prinzipiellen Frage geworden: Das Parlament musste beweisen, dass es sich reformieren kann. Dass das jetzt gelungen ist, quasi gegen die eigenen Interessen der Abgeordneten, von denen ja nun viele um ihre Mandate fürchten müssen, ist eine große Leistung.

ZEIT ONLINE: Nun hat der Bundestag am Freitag ein neues Wahlrecht beschlossen. Sie waren einer der drei Experten, die die Regierungsfraktionen dabei eng beraten haben. Was halten Sie von dem Ergebnis?

Meinel: In seinem Kern ist das neue Wahlrecht eine echte Verbesserung. Das alte war auf zwei große Volksparteien ausgerichtet, das neue kann in einem immer pluralistischeren Parteiensystem beliebige Wahlergebnisse angemessen repräsentieren.

ZEIT ONLINE: Aber anders, als Sie es vorgeschlagen hatten, hat die Ampel auch die Grundmandatsklausel abgeschafft …

Meinel: … die bis vor wenigen Tagen kaum jemand kannte. Durch die Abschaffung ist die Reform nicht mehr völlig neutral gegenüber den Erfolgschancen der Parteien, die jetzt im Bundestag sitzen. Die Änderungen sind für CSU und Linke jetzt viel schmerzhafter als für die anderen. Damit hat das Reformvorhaben insgesamt eine neue Qualität.

ZEIT ONLINE: Die Regierungsfraktionen sagen: Die Klausel passt nicht ins neue Wahlrecht.

Meinel: Das stimmt. Zum Verhältniswahlrecht, das durch die Reform zum allein maßgeblichen Repräsentationsprinzip wird, passt sie nicht ohne Weiteres. Schon bisher war ihre verfassungsrechtliche Begründung ziemlich fragwürdig. Und nur, weil die einen davon betroffen sind und die anderen nicht, ist die Abschaffung noch nicht falsch oder gar verfassungswidrig. Eine politische Mehrheit, wie die Ampel sie im Bundestag hat, muss nicht neutral handeln. Auch wenn ich verstehe, dass nun der ungünstige Eindruck entsteht, die Regierung wolle gleich zwei Oppositionsparteien auf einmal absägen. Verfassungsrechtlich kommt es nur darauf an, ob sich das neue Wahlrecht aus sich heraus begründen lässt. Dabei ist etwas anderes wichtig.

ZEIT ONLINE: Nämlich?

Meinel: Mir ist es zu einfach, wie viele Verteidiger der Reform nun argumentieren: Dass die Grundmandatsklausel nur ein CSU-Privileg war und diese sich halt anpassen muss, zum Beispiel, indem sie bundesweit antritt oder mit der CDU verschmilzt. Auch wenn es nicht im Grundgesetz steht, ist es eine Art ungeschriebene verfassungsrechtliche Regel des deutschen Wahlrechts, dass es einen regionalen, föderativen Aspekt hat. Das hat den Erfolg von CSU und Linkspartei mit ermöglicht. Der Gesetzgeber gibt diese föderative Repräsentation mit der Wahl nach Landeslisten selbst vor. Die Grundmandatsklausel war immer auch ein Gegengewicht zur nationalen Fünfprozenthürde, ein Korrektiv, das den Zugang zum Bundestag für Parteien ermöglicht, die zwar nicht bundesweit erfolgreich sind, aber regional. Das Verfassungsgericht hat sich immer wieder kritisch zur Fünfprozenthürde geäußert, die ja die Chancengleichheit der Parteien massiv beeinträchtigt. Ich kann mir vorstellen, dass die Richterinnen und Richter jetzt sagen: Ohne die Grundmandatsklausel wird die Hürde für regionale Parteien zu hoch. Vielleicht wird jetzt die Fünfprozenthürde fallen.

ZEIT ONLINE: Mit dem neuen Wahlrecht könnte die CSU bei unter fünf Prozent mit keinem einzigen Abgeordneten ins Parlament kommen, auch wenn sie fast alle bayerischen Wahlkreise gewinnt. Das wäre doch ein Verlust an demokratischer Qualität, oder nicht?

Der Verfassungsrechtler Florian Meinel © privat

Meinel: Wenn sich die Mehrheit entscheidet, sich ausnahmslos an der Zweitstimme zu orientieren, also am Verhältniswahlrecht, dann kann man das Ergebnis schlecht dafür kritisieren, dass es weniger der Mechanik der Erststimmen entspricht, also dem Mehrheitswahlrecht. Der demokratische Verlust wäre aber weniger, dass die CSU scheitern könnte, sondern die sehr große Zahl bayerischer Wählerinnen und Wähler, die nicht mehr vertreten wären. Hier stoßen letztlich völlig unterschiedliche Vorstellungen von Repräsentation aufeinander: Sollen nur Meinungen repräsentiert werden, durch nationale Parteien? Oder eher lokale Einheiten durch Personen? Zudem steht hinter dem Konflikt die alte Frage nach der Sonderstellung Bayerns, die den deutschen Bundesstaat beschäftigt, seit es ihn gibt. Die Repräsentantin dieser Sonderstellung ist die CSU. Das erklärt die Heftigkeit der Reaktionen.  

ZEIT ONLINE: Die CSU könnte sich nun im bayerischen Wahlkampf als Verteidiger der heimatlichen Demokratie inszenieren, als letzte Bastion der bayerischen Wahlkreise gegen den bundespolitischen Übernahmeversuch durch Parteilisten.

Sich vor Ort zu engagieren, lohnt sich immer, weil man da Stimmen gewinnen kann, egal ob Erst- oder Zweitstimmen.
Florian Meinel

Meinel: Dieser Gegensatz zwischen erdverbundenen Wahlkreispolitikern und abgehobenen Parteiideologen von der Liste – das ist ein Klischee, das mit der deutschen Wirklichkeit wenig zu tun hat. Die meisten Wahlkreiskandidaten stehen auch auf den Parteilisten und die Listenkandidaten treten meist auch in Wahlkreisen an. Sich vor Ort zu engagieren, lohnt sich immer, weil man da Stimmen gewinnen kann, egal ob Erst- oder Zweitstimmen. Dazu kommt, dass es eine große Stärke des deutschen Systems ist, dass die Wahlkreiskandidaten vor Ort aufgestellt werden. Das motiviert Menschen, sich lokal überhaupt in Parteien zu engagieren. Sie können dann direkt mitbestimmen, wer für sie kandidiert. Das ist wichtig für die lokale Verwurzelung der Parteiarbeit.