Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) plant zwei Verfassungsänderungen
zur Abwehr von Cyberangriffen. Bundesbehörden sollen dadurch mehr Kompetenzen erhalten.
"Wir planen eine Grundgesetzänderung, damit das Bundeskriminalamt Gefahren
durch schwere Cyberangriffe abwehren kann", sagte Faeser dem
RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Dem Bericht zufolge will die Bundesinnenministerin an ihrem Plan festhalten, dem Bundeskriminalamt (BKA) zu erlauben, in "völkerrechtlich zulässigen
Einzelfällen" gegen IT-Systeme im Ausland vorzugehen – sogenannte Hackbacks. Das BKA habe "eine
herausragende Expertise" und arbeite "weltweit hervorragend vernetzt
zusammen, etwa bei Ermittlungen gegen Darknet-Plattformen", sagte Faeser.
Eine weitere Grundgesetzänderung werde sie vorschlagen,
um das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Zentrale
im Bund-Länder-Verhältnis auszubauen – ähnlich wie es heute das
Bundeskriminalamt bereits sei. "Entscheidend ist, dass Bund und Länder
koordiniert handeln und ihre Fähigkeiten laufend weiterentwickeln."
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine bedeute
auch für die Innenpolitik eine Zeitenwende, sagte die SPD-Politikerin. Die
Gefährdungslage im Bereich der Cybersicherheit ist ihrer Einschätzung nach
"hoch". Durch den Krieg ergebe sich "ein erhebliches
Eskalationspotenzial". Eine spürbare Cyberoffensive Russlands gegen
westliche Nationen sei aber bisher ausgeblieben. Zugleich seien Kräfte
gebündelt und Schutzmaßnahmen hochgefahren worden.
Bereits Ende Februar hat Faeser vor einer hohen Gefahr durch russische Desinformation, Spionage und Sabotage gewarnt und in diesem Zusammenhang den Ausbau des BSI angekündigt.