Die Sozialleistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber gehen in Europa sehr weit auseinander. Zu diesem Schluss kommen in einer Untersuchung die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. So können Menschen aus sogenannten Drittstaaten in laufenden Asylverfahren in Frankreich pro Monat etwa 426 Euro erhalten, in Österreich 425 Euro und in Deutschland 410 Euro pro Monat.

In Großbritannien gibt es demnach umgerechnet etwa 210 Euro, in Schweden 180, in Griechenland 150 und in Ungarn nur 60 Euro. Die Welt am Sonntag berichtete zuerst über das Papier, das vom Wissenschaftlichen Dienst im Auftrag von CSU-Abgeordneten des Parlaments erarbeitet worden ist.

Deutschland zahlt auch nach Abschiebung Sozialleistungen

Darin wird die vom Staat gewährte Grundsicherung für Staatsangehörige und Ausländer und der entsprechende Zugang zur Gesundheitsversorgung in neun europäischen Ländern untersucht. Gleich zu Beginn der Untersuchung wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass ein Vergleich wegen der unterschiedlichen Sozialsysteme und unterschiedlichen Einstufung von Einwanderern nur "bedingt aussagekräftig" sei.

So zahlt Deutschland beispielsweise auch nach Rückführungen weiter Sozialleistungen. Die Zeitung zitiert den Konstanzer Ausländerrechtsexperten Daniel Thym mit den Worten, es gebe die deutsche Besonderheit, auch ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern weiter Sozialleistungen zu zahlen. In Frankreich etwa müssen den Bundestagsexperten zufolge abgelehnte Asylbewerber das Land schnellstens verlassen, die Zahlungen würden dann eingestellt.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags recherchieren und analysieren im Auftrag einzelner Abgeordneter und Gremien des Parlaments zu bestimmten Themen und erstellen dazu Dokumentationen, Ausarbeitungen oder auch Gutachten.