Im Streit um die Folgen des Haushaltsurteils hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr angekündigt. Er werde dem Kabinett am kommenden Mittwoch einen entsprechenden Entwurf vorlegen, sagte Lindner in Berlin.
Grund dafür sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November, das den Transfer von Corona-Krediten in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für verfassungswidrig erklärt hatte. "Wir ziehen jetzt daraus die Konsequenzen", sagte Lindner. "Ich betrachte es als meine Aufgabe, jetzt reinen Tisch zu machen." Es gebe nun eine "neue Rechtsklarheit, wie wir mit Sondervermögen und Notlagenkrediten umzugehen haben".
Nach Angaben aus dem Finanzministerium geht es dabei um einen Betrag von 45 Milliarden Euro, der vor allem die Ausgaben des sogenannten Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds WSF auf eine neue Grundlage stellen soll. Nun würden die Ausgaben für die Strom- und Gaspreisbremse auf eine "verfassungsrechtlich gesicherte Grundlage" gestellt, sagte Lindner. "Dafür bedarf es dieses Nachtragshaushaltes." Erst dann könne auch ein Haushalt für 2024 beschlossen werden, sagte er weiter.
"Außergewöhnliche Notlage" soll ermöglichen, Schuldenbremse zu umgehen
Der Minister sagte nicht, ob dafür die Schuldenbremse ausgesetzt werde – was die Ankündigung eines Nachtragshaushaltes eigentlich erfordert. Anschließend sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums, die Bundesregierung wolle dem Bundestag vorschlagen, eine außergewöhnliche Notlage zu beschließen. Damit könnte die Regierung eine Ausnahmeregelung in der Schuldenbremse nutzen. "Es werden keine neuen Schulden aufgenommen, sondern lediglich die bereits abgeflossenen Mittel zur Krisenbewältigung auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt", sagte die Sprecherin.
Um die Ausnahme der Schuldenbremse zu nutzen, muss der Bundestag eine Notlage beschließen. Das ist laut Artikel 115 des Grundgesetzes vorgesehen "im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen".
Zur Begründung einer solchen Notlage könnte der Bund nach Auffassung von Sachverständigen argumentieren, dass die Folgen der Energiekrise Anfang 2023 noch spürbar waren. Experten hatten in einer Anhörung im Bundestag deutlich gemacht, dass dies aus ihrer Sicht einen erneuten Notlagenbeschluss rechtfertige.
Haushalt 2024 womöglich erst im nächsten Jahr
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat nicht nur die Ausgaben für dieses Jahr infrage gestellt, sondern auch den Beschluss eines Haushalts für das kommende Jahr verzögert. Am Mittwoch war die sogenannte Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss, die für den heutigen Donnerstag geplant war, abgesagt worden. Einen neuen Termin setzte der Ausschuss nicht an.
Dem Bundestag bleibt damit nur noch eine Sitzungswoche zwischen dem 11. und 15. Dezember, um einen Haushaltsentwurf zu billigen – sollte er bis dahin zustande kommen. Eine Zustimmung des Bundesrates in diesem Jahr ist damit nur noch möglich, wenn die Länderkammer einer Fristverkürzung zustimmt. Andernfalls wird der Haushalt für 2024 erst im kommenden Jahr beschlossen.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) forderte das Parlament am Mittwochabend dazu auf, die Beratungen "zügig" abzuschließen. Die Bundesregierung halte ungeachtet der Unklarheiten über die Finanzierung an ihren Plänen in der Sozial-, Klima- und Wirtschaftspolitik fest, sagte er. Zuvor hatte CDU-Chef Friedrich Merz gefordert, das geplante Heizungsgesetz, eine Erhöhung des Bürgergelds und die Kindergrundsicherung abzusagen, um die Aufnahme neuer Schulden zu verhindern.
KfW setzt Anträge aus, Bundeswehr-Sondervermögen nicht betroffen
Das Urteil der Karlsruher Richterinnen und Richter führte zu Unsicherheiten um die Rechtmäßigkeit des WSF-Fonds sowie weiter Teile des gesamten Haushalts für das laufende Jahr. Das Bundesfinanzministerium sperrte am Dienstag vorsorglich den WSF, einen Tag davor bereits nahezu den gesamten Bundeshaushalt.
Infolgedessen verhängte die staatliche Förderbank KfW einen vorläufigen Antrags- und Zusagestopp für mehrere Förderprogramme. Berichte, auch das Sondervermögen für die Bundeswehr von 100 Milliarden Euro sei gesperrt worden, dementierte die Bundesregierung.
Im Streit um die Folgen des Haushaltsurteils hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr angekündigt. Er werde dem Kabinett am kommenden Mittwoch einen entsprechenden Entwurf vorlegen, sagte Lindner in Berlin.
Grund dafür sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November, das den Transfer von Corona-Krediten in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für verfassungswidrig erklärt hatte. "Wir ziehen jetzt daraus die Konsequenzen", sagte Lindner. "Ich betrachte es als meine Aufgabe, jetzt reinen Tisch zu machen." Es gebe nun eine "neue Rechtsklarheit, wie wir mit Sondervermögen und Notlagenkrediten umzugehen haben".