Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt nach einem Beschluss der Bundesregierung in zwei Schritten um 82 Cent auf 12,82 Euro. Am 1. Januar 2024 wird die Lohnuntergrenze zunächst auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben, ein Jahr später auf 12,82 Euro. Eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat das Kabinett passiert, wie das Ministerium mitteilte. Bundestag und Bundesrat müssen der geänderten Verordnung nicht mehr zustimmen.

Der Anstieg um 82 Cent entspricht einem Plus von 6,8 Prozent. Die Anhebung des Mindestlohns hält nicht mit der Inflation Schritt. Zuletzt ist die Teuerungsrate in Deutschland allerdings auf 3,8 Prozent gesunken.

Der Kabinettsbeschluss geht auf eine Empfehlung der Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vom Juni zurück. Sie war nicht einstimmig ausgefallen: Die Arbeitnehmervertreter halten die Anhebung für zu niedrig, wurden aber überstimmt. 

Olaf Scholz fordert einvernehmliche Entscheidungen

Auch in der Ampelkoalition gibt es Unzufriedenheit mit der auf die Kommission zurückgehende Erhöhung. Der Anstieg sei viel zu gering und die Entscheidung der Kommission "nicht mehr als ein schlechter Scherz", sagte Grünenfraktionsvize Andreas Audretsch der Nachrichtenagentur dpa. Die Menschen, die in schwierigen Jobs hart zu geringen Löhnen arbeiteten, hätten deutlich mehr verdient. Die Mindestlohnkommission habe dabei den Konsens aufgekündigt, einvernehmlich zu entscheiden.

Audretsch forderte dauerhaft einen Mindestlohn von mindestens 60 Prozent des mittleren Lohns. "Das wären 2024 deutlich über 14 Euro", sagte er. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte im Sommer gefordert, dass die Mindestlohnkommission künftig wieder einvernehmlich entscheiden solle. Es gebe viele Menschen, denen es trotz viel Arbeit finanziell nicht gut gehe, sagte Scholz im Oktober.