Die Spitzenkandidatin der FDP zur Europawahl, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, hat im Streit um das Lieferkettengesetz der EU die Grünen und die SPD kritisiert. Die Art der Angriffe auf die FDP hinsichtlich des Gesetzes "gehen an der Realität vorbei und sind ein grobes Foul", sagte die Bundestagsabgeordnete der Nachrichtenagentur dpa.

Hintergrund ist ein Streit in der Ampelkoalition. Die FDP pocht darauf, dass die Bundesregierung in dem Lieferkettengesetz in der EU in seiner jetzigen Form nicht zustimmt. Ohne die Zustimmung der Partei muss sich die Bundesregierung bei der Entscheidung auf EU-Ebene enthalten. Mit einer deutschen Enthaltung könnte das gesamte EU-Lieferkettengesetz scheitern. Da sich unter den Mitgliedstaaten keine Mehrheit abzeichnet, wurde eine geplante Abstimmung verschoben.

Strack-Zimmermann beklagt "bürokratische" Vorgaben

Strack-Zimmermann zufolge habe die gesamte Bundesregierung – also auch SPD und Grüne – im vergangenen Jahr beim Europäischen Rat hinterlegt, dass die Verhandlungen über das Lieferkettengesetz ergebnisoffen geführt würden und Deutschland nur zustimmen werde, wenn das Ergebnis passe. Dies sei nun nicht der Fall, unter anderem weil der bürokratische Aufwand so dramatisch wäre, dass viele Unternehmen den Anforderungen nicht nachkommen könnten.

Kleinere Betriebe seien nicht in der Lage, die "unverhältnismäßig bürokratischen und komplexen Vorgaben" zu erfüllen, die der vorgelegte Entwurf des EU-Lieferkettengesetzes enthalte, sagte Strack-Zimmermann. Das sei mit dem Ziel der Ampelkoalition, den Mittelstand zu entlasten, nicht zu vereinbaren. "Ich fordere die SPD und die Grünen daher auf, zurück zur Vernunft zu kommen."

EU-Gesetz soll keine kleinen Unternehmen betreffen

Durch das EU-Lieferkettengesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der Union profitieren oder durch ihre Produktion dort Umweltschäden verursacht werden. Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte den Widerstand der FDP kritisiert, Deutschlands Verlässlichkeit in der EU stehe auf dem Spiel. "Wenn wir unser einmal in Brüssel gegebenes Wort brechen, verspielen wir Vertrauen", sagte sie.

In Deutschland gilt seit 2023 ein nationales Lieferkettengesetz, das Unternehmen verpflichtet, auf die Einhaltung internationaler Standards zu Menschenrechten und Umwelt entlang der eigenen Lieferkette zu achten. Von der EU-Richtlinie wären mehr Unternehmen betroffen. Demnach sollen die Nachweispflichten künftig auch Unternehmen mit 500 – in einigen Fällen sogar ab 250 – Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten.