Die Bundesländer wollen die Anzahl der Radioprogramme im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verringern und die Reformen innerhalb der ARD und des ZDF vorantreiben. "Wir werden die Hörfunkprogramme reduzieren", sagte die Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, Heike Raab (SPD). Welche Radiosender konkret betroffen sein werden, sagte sie nicht. Jüngst hatte bereits der Hessische Rundfunk (HR) angekündigt, dass er langfristig mit weniger als den bisher sechs Radioprogrammen plane. 

Raab, die auch rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin ist, sagte, man rede im Länderkreis zudem über eine Reduzierung der TV-Spartensender und Begrenzung der Apps.

Die Bundesländer arbeiten derzeit an einer größeren Rundfunkreform. Hintergrund sind auch Forderungen aus den Länderkreisen, dass die Öffentlich-Rechtlichen kosteneffizienter aufgestellt sein sollten. Die Rundfunkkommission will im Oktober den Ministerpräsidenten die Vorschläge vorlegen. "Wir sind in einem guten und konstruktiven Prozess und werden am Montag weitersprechen", sagte Raab.

Entstehen soll ein Reformstaatsvertrag als Dach über Änderungen in insgesamt fünf weiteren Staatsverträgen. Dazu gehören der Medienstaatsvertrag und die ARD-, ZDF- sowie Deutschlandradio-Staatsverträge. Raab zufolge soll der ARD-Staatsvertrag grundlegend verändert werden. "Die Organisation soll deutlich gestrafft und die Gremienkontrolle neu sortiert werden", sagte Raab.

Außerdem soll es um den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag gehen, in dem die Höhe des Rundfunkbeitrags festgelegt ist. Derzeit gibt es eine Debatte in den Ländern darüber, wie hoch der Rundfunkbeitrag sein sollte. Einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), den Beitrag am 1. Januar 2025 von jetzt 18,36 Euro auf 18,94 Euro zu erhöhen, wollen mehrere Ministerpräsidenten nicht folgen. Die Länder können die Höhe nur gemeinsam und einstimmig verändern. Die Angelegenheit könnte vor dem Bundesverfassungsgericht landen.