SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hält eine Änderung des Wahlrechts nach den neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts noch vor der nächsten Bundestagswahl für möglich. Ob noch gesetzgeberische Änderungen vorgenommen werden müssen, "werden wir innerhalb der Koalition, aber auch mit der Union beraten", sagte er der Rheinischen Post.

Insgesamt zeigte sich Mützenich mit dem Urteil zufrieden. Es habe sich bestätigt, "dass die grundlegende Reform des Wahlrechts im Kern verfassungsrechtlich unbeanstandet bleibt". So hätten die Wählerinnen und Wähler vor der Bundestagswahl, die voraussichtlich am 28. September 2025 stattfinden soll, nun eine Gewissheit, dass der neue Bundestag eine Größe von 630 Mitgliedern hat.

Jede weitere Änderung des Wahlrechts werde sich an den Vorgaben des Verfassungsgerichts und der verlässlichen Größenbegrenzung des Bundestages messen lassen müssen, sagte Mützenich.

Union will Zweitstimmendeckung wieder einführen

Die von SPD, Grünen und FDP eingeführte Reform des Wahlgesetzes ist laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Teilen verfassungswidrig. Gekippt wurde dabei die beschlossene Streichung der Grundmandatsklausel. Diese von der Ampel abgeschaffte Regel sah im alten Wahlrecht vor, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einziehen, wenn sie unter der Fünfprozenthürde lagen – jedoch nur mit mindestens drei gewonnenen Direktmandaten. Ein Kernstück der Ampelreform, die Begrenzung des Bundestages auf 630 Abgeordnete und der Wegfall der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate, hat dagegen Bestand.

Vorerst setzte das Bundesverfassungsgericht die Grundmandatsklausel wieder in Kraft – solange, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung verabschiedet hat. Aus der Union kamen nach dem Urteil Forderungen an die Ampelregierung, noch in dieser Wahlperiode eine neue Reform zur Verkleinerung des Bundestages zu beschließen. Für Gespräche stünde die Unionsfraktion auch kurzfristig bereit.

Unabdingbar sei dabei unter anderem die sogenannte Zweitstimmendeckung. Es müsse garantiert werden, dass ein siegreicher Wahlkreiskandidat einen Sitz im Bundestag bekommt, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), den Funke-Zeitungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Zweitstimmendeckung nicht beanstandet.