"Compact" zu verbieten, war unverhältnismäßig, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Das ist eine Niederlage für Nancy Faeser. Und doch könnte das Verbot bestätigt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hebt das Verbot des rechtsradikalen Magazins Compact vorläufig auf, da das Verbot in die Pressefreiheit eingreift. Die Ermittler müssen beschlagnahmte Computer und Unterlagen zurückgeben, während das endgültige Verbot noch aussteht. Das Gericht bestätigt, dass das Verbot nicht auf geschützte Meinungsäußerungen gestützt werden darf und mildere Mittel zur Abwehr von Gefahren für die demokratische Grundordnung gewählt werden könnten. Das Innenministerium beharrt auf seiner Position und plant, diese im Hauptverfahren ausführlich darzulegen, während die politische Rechte das Urteil kritisiert und den Rücktritt der Verantwortlichen fordert.
Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Vereinzelt kann es dabei zu Fehlern kommen.
Noch etwas mehr als eine Woche, dann rollen beim Compact-Magazin erneut Polizeifahrzeuge an. Doch dieses Mal beschlagnahmen die Ermittler keine Beweismittel, sie bringen stattdessen das bisher Beschlagnahmte zurück. Denn das Verbot des Magazins des rechtsradikalen Publizisten Jürgen Elsässer ist bis auf Weiteres aufgehoben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig verfügt. Die Klage, mit der die Anwälte Elsässers den sofortigen Vollzug des Verbots anfochten, war erfolgreich. Die Ermittler haben nun noch eine Woche Zeit, die sichergestellten Computer und Unterlagen auszuwerten. Die endgültige Entscheidung über das Verbot als solches trifft das Gericht im sogenannten Hauptverfahren. Sie steht noch aus. Wann das Gericht sie trifft, ist nicht abzusehen.