SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert hat Forderungen aus der Union über einen Aufnahmestopp von Afghanen und Syrern zurückgewiesen. Eine solche Maßnahme sei aufgrund des Grundgesetzes rechtlich gar nicht möglich, sagte Kühnert im Morgenmagazin der ARD.
"Auf Menschen, die unsere freiheitliche Demokratie angreifen, können wir nicht mit Schaum vor dem Mund und Vorschlägen, die selber nicht auf dem Boden unserer Verfassung sind, reagieren", sagte Kühnert weiter. Viele der Menschen aus Ländern wie Syrien und Afghanistan flohen selbst vor Islamisten und deren Verfolgung. Ihr Schutz sei beispielsweise durch das individuelle Recht auf Asyl grundgesetzlich geschützt.
Das individuelle Recht auf Asyl ist in Deutschland in Artikel 16a des Grundgesetzes festgeschrieben. Eine Anpassung ist an hohe Hürden geknüpft, sie würde eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erfordern.
Auch die Bundesregierung hält Forderungen nach einem generellen Aufnahmestopp für Geflüchtete aus Syrien und Afghanistan eigenen Angaben zufolge für nicht verfassungsgemäß. "Das würde gegen das Grundgesetz und mutmaßlich auch gegen EU-Menschenrechtsverordnungen verstoßen", sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit. Er betonte die Bedeutung des individuellen Asylrechts als "eine der zentralen Errungenschaften des deutschen Grundgesetzes". Daran wolle niemand ernsthaft herangehen.
Misslungene Abschiebung soll untersucht werden
CDU-Chef Friedrich Merz hatte zuvor in Reaktion auf die Messerattacke in Solingen unter anderem gefordert, Menschen aus Afghanistan und Syrien nicht mehr in Deutschland aufzunehmen. In Solingen hatte mutmaßlich ein 26-jähriger Syrer drei Menschen mit einem Messer getötet und weitere teils schwer verletzt. Berichten zufolge hätte der Mann im vergangenen Jahr nach Bulgarien abgeschoben werden sollen, da sein Asylantrag abgelehnt worden war.
Einig sei man sich darin, dass Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber konsequenter durchgeführt werden müssten, sagte Kühnert. Die Regierung arbeite bereits an Lösungen, vor allem zur Abschiebung von Intensivstraftätern. Das gelte auch für Menschen aus Ländern wie Syrien und Afghanistan.
Nach der Tat von Solingen müsse untersucht werden, was im Fall des mutmaßlichen Täters nicht geklappt hätte. Kühnert verwies darauf, dass die Länder für Abschiebungen zuständig sind. Er forderte die nordrhein-westfälische Landesregierung sowie zuständige Landesparlamentsausschüsse auf, den Fall ebenfalls aufzuarbeiten.
Radikalisierung im Netz bekämpfen
Kühnert zufolge kommt die Bundesregierung indes in Gesprächen über Änderungen des Waffenrechts, insbesondere Verbote von Messern, gut voran. Daneben müssten die Regierungen von Bund und Ländern gemeinsam gegen Radikalisierung, insbesondere von jungen Männern, vorgehen. Dabei sollten vor allem sogenannte Hassprediger im Internet in den Blick genommen werden, forderte Kühnert.
Das Motiv des mutmaßlichen Täters ist bislang nicht zweifelsfrei geklärt. Die Polizei schließt jedoch einen terroristischen Hintergrund nicht aus, da ein anderes Motiv momentan nicht ersichtlich ist. Die Terrororganisation "Islamischer Staat" reklamierte in einer Mitteilung den Anschlag für sich. Ob diese Behauptung zutrifft und der Verdächtige tatsächlich Verbindungen zum IS hatte, ist bisher nicht bestätigt. Nach Informationen von ZEIT ONLINE war der mutmaßliche Täter den Behörden bislang nicht als islamistischer Extremist bekannt.
CDU fordert Asyländerungen und Grenzkontrollen
Ebenfalls im ARD-Morgenmagazin forderte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, für Menschen aus Ländern wie Afghanistan und Syrien den sogenannten subsidiären Schutz abzuschaffen. Das sei, anders als eine generelle Einschränkung des Asylrechts, rechtlich möglich. Auch der mutmaßliche Täter von Solingen hatte nur subsidiären Schutz erhalten.
Der subsidiäre Schutz steht Menschen zu, die zwar kein Asyl oder Geflüchtetenstatus erhalten haben, die aber aus einem unsicheren Herkunftsland stammen und denen dort "ernsthafter Schaden" droht. Ausschlaggebend hierfür sind unter anderem die Anwendung der Todesstrafe, von Folter oder unmenschlicher Bestrafungen sowie ernsthafte Bedrohungen des Lebens oder der Unversehrtheit infolge eines bewaffneten Konflikts. Nach Ansicht von Throm ist dies beispielsweise in Afghanistan trotz der Herrschaft der Taliban nicht gegeben.
Zudem forderte Throm, die deutschen Grenzkontrollen bis auf Weiteres auf alle Landesgrenzen auszuweiten. Dies sei "leider notwendig", bis das sogenannte Dublin-Verfahren der Europäischen Union funktioniere. Auf die Frage, ob dies nach EU-Recht möglich ist, ging Throm nicht ein. Grenzkontrollen sind nach gegenwärtigem EU-Recht nur für begrenzte Zeiträume und zu besonderen Zwecken zulässig.
Nach dem Dublin-System müssen Asylbewerberinnen und -bewerber in dem EU-Mitgliedsstaat ihren Antrag stellen und bleiben, in dem sie zuerst ankommen. Das Verfahren steht oft in der Kritik, weil es nicht konsequent angewandt wird und die EU-Grenzstaaten verhältnismäßig mehr belasten würde.
In einer früheren Version dieses Artikels haben wir geschrieben, das Asylrecht sei von der Ewigkeitsklausel im Grundgesetz geschützt. Das haben wir korrigiert. Dieser Artikel wurde durch Material der Nachrichtenagentur dpa ergänzt.