Die Mieter sollen für die Gebäudesanierung stärker als bisher bekannt zur Kasse gebeten werden. Das geht nach Informationen des Tagesspiegels aus einem Eckpunktepapier zur geplanten Mietrechtsreform hervor. Das Papier ist Grundlage für Beratungen von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit Experten der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP. Der Plan steht im Zusammenhang mit dem Energiekonzept der Regierung, die das Ziel hat, jedes Jahr zwei Prozent des Altbaubestands klimafreundlich zu sanieren.
Das Bundesjustizministerium hat einen dazu für Donnerstag geplanten Beratungstermin kurzfristig abgesagt. Er soll in wenigen Tagen nachgeholt werden. Ursprünglich sollte der Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform bis Ende des Jahres vom Kabinett verabschiedet werden. Geplant ist, die Kosten für den Einsatz klimafreundlicher Technologien auch dann auf die Mieter umlegen zu dürfen, wenn ihr Einsatz die Betriebskosten des Hauses nicht verringert. So könnten Hauseigentümer künftig den Austausch einer Ölheizung durch eine Holzpelletheizung teilweise durch eine Mieterhöhung finanzieren. Auch die Erzeugung von Strom durch eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohnhauses könnte als Begründung für eine Mieterhöhung dienen, obwohl der Mieter nicht von deren Erträgen profitiert.
Das Eckpunktepapier sieht ferner vor, das Recht auf die Minderung der Miete während einer Sanierung zu streichen. Bisher gibt es ein Recht auf Minderung der Miete, wenn zum Beispiel ein Gerüst vor dem Haus oder Baulärm die Nutzung einer Wohnung einschränken. Dem Vernehmen nach drängt die FDP auf eine Streichung dieser Möglichkeit aus dem Mietrecht, wenn Sanierungsarbeiten „rechtlich verpflichtend“ sind. Dies ist bei der Sanierung von Altbauten sehr oft der Fall.
Gegen diesen Vorstoß der FDP regt sich Widerstand in der Unionsfraktion. „Ich glaube nicht, dass Mietern ein Minderungsausschluss, der über drei Monate hinausgeht, zumutbar ist“, sagt Jan-Marco Luczak (CDU). Der Rechtsexperte gehört zur Arbeitsgruppe, die mit der Reform des Mietrechts befasst ist. Dagegen befürwortet Luczak die anderen Vorschläge: „Ich finde es richtig, dass man den Begriff der Modernisierung weiter fasst, um Investitionsanreize für umweltgerechte Technologien zu schaffen.“
Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes, kritisierte die Pläne: „Ein Ausschluss der Mietminderung würde eine Prozessflut auslösen.“ Das Recht auf Minderung gelte nicht nur für Wohnungen, sondern auch für Waren und sei fest verankert im Rechtssystem. Eine höhere Belastung der Mieter bei Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden hält Siebenkotten nur dann für gerechtfertigt, „wenn dadurch wenigstens die Energiekosten reduziert werden“. Schon heute bestehe die Möglichkeit, elf Prozent der Sanierungskosten auf die Mieter abzuwälzen, die dadurch in rund 15 Jahren die Kosten der Investitionen bezahlten.
Kommentare
Mieter sollen also
Wertsteigerungen des Hauses bezahlen, auch wenn sie keinen Nutzen davon haben?!
Öh, ja---
Ist doch bei den Nebenkosten in den letzten Jahren schon zunehmend der Fall, dass Mieter für Leistungen bezahlen müssen, von denen sie gar keinen eigenen Nutzen haben. Beispielsweise Versicherungen. Natürlich auch alle Instandhaltungsarbeiten. Das ist doch Teil des Umdenkens der letzten Jahrzehnte: Heute besitzt man nicht mehr ein Haus, um damit ein gesichertes Einkommen zu haben, nein, das Haus ist ein Renditeobjekt, das seinen Wert niemals verlieren darf. So bezahlen die Mieter neben einer Benutzungsgebühr mehr und mehr auch die Aufrechterhaltung dieser Gewinne in der Zukunft. Kosten werden auch an anderen Stellen durchgereicht. Hauptsache, die, die etwas haben, bekommen noch mehr, und die, die unten sind, können nichts dagegen tun. Bei der Wärmeisolierung von Häusern war das in dieser Form schon lange bei der Regierung im Gespräch.
Und wehe, noch jemand erzählt hier etwas von Hartz IV - Beziehern! Die wohnen nämlich meist nicht einmal in Häusern, in denen sich solch eine Sanierung noch lohnen würde. Hier lautet die Devise schon lange: Wir setzen mal als Vergleich den Mietspiegel an, ignorieren aber die Unterschiede in der Qualität und lassen die Betroffenen selbst sehen, wie sie die höheren Heizkosten von ihrem ALG bezahlen. Die Anlage dieses Systems ist derart, dass die Betroffenen immer außen vor bleiben. Würde eine ihrer Wohnungseinheiten tatsächlich in dieser Weise verbessert, würde die Miete sofort so weit steigen, dass die örtliche ARGE eine Zahlung verweigert.
Dass die Reduzierung des CO2 Ausstoßes....
...pro Kopf in auch nur die Nähe der von den Grünen aber auch von Dr Merkel zugesagten werte richtig teuer wird für die Menschen der Republik ist seit 10 Jahren klar. Alles Getue um neue Arbeitsplätze usw ist zwar sehr schön, aber letztlich bedeutet bei heutigem Stand der Dinge die Reduzierung des CO2 Ausstoßes einen reduzierten Lebensstandard für die (ärmere) Bevölkerung. Das ist so, ob nun die CDU, die Grünen oder die SPD uns das Leben verteuern.
So wird man Hartziv anheben müssen.
Lohnende Lobbyarbeit
Jetzt wird anscheinend die Lobby der Baubranche und der großen Immobilienbesitzer bedient!?
Weiß jemand, ob der Vermieter verpflichtet ist, die Kosten solch
einer Sanierung vor Umlage auf den Mieter zu offenbaren?
Und zudem, wenn die Kosten der Sanierung abgezahlt sind, sinkt die Miete dann wieder ?
Allerdings...
Dem Mieter muss ein Kostenplan vorgelegt werden, dem dieser Zustimmen muss. Danach müssen Kosten für "Sowieso"-Reparaturen herausgerechnet werden, es gibt sogar Vorschriften das Zinsvergünstigungen an den Mieter weitergereicht werden müssen...