Die EU kann von ausländischen Fluggesellschaften Emissionsabgaben verlangen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Alle Fluggesellschaften, die von, in oder nach Europa fliegen, werden damit in den EU-Handel mit Luftverschmutzungsrechten einbezogen. Die Zwangsabgabe verstoße nicht gegen die "Souveränität von Drittstaaten", urteilte der EuGH. Zur weiteren Begründung hieß es, die Abgaben müssten nur Airlines bezahlen, die sich "physisch im Hoheitsgebiet" der EU befinden. Flugzeuge, die die EU nur überfliegen, müssten demnach keine Zertifikate kaufen.
Der Emissionshandel verpflichtet somit ab dem 1. Januar 2012 etwa 900 Airlines, Zertifikate für den Ausstoß des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid zu kaufen, den sie durch Starts und Landungen in Europa verursachen. Für die Berechnung des CO2-Ausstoßes soll die gesamte Flugstrecke betrachtet werden.
Gegen die Teilnahme geklagt hatten die amerikanische Luftfahrt-Organisation sowie die Fluggesellschaften American Airlines und United Continental vor dem London High Court of Justice. Dieser hatte den Fall nach Luxemburg überwiesen. Den Klägern zufolge handelt es sich bei den Emissionszertifikaten unter anderem um eine nach internationalem Recht unzulässige Gebühr auf Treibstoff. Der EuGH wies dies nun ebenfalls zurück. Es sei denkbar, dass eine Airline mit geringem Treibstoffverbrauch aus dem Verkauf ihrer überzähligen Zertifikate sogar einen Gewinn erzielen könne.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßte das Urteil. Verkehrsexperte Werner Reh vom BUND sagte: "Mit der bereits erhobenen Ticketsteuer sinkt die umweltschädliche Subventionierung des Flugverkehrs von rund elf Milliarden Euro im Jahr auf künftig noch rund zehn Milliarden."
Kommentare
Aus der Entscheidung entstehen Fragen....
....zur Verträglichkeit des Urteil mit WTO Bestimmungen. Mag sein oder nicht. Ist aber entscheidend.
Auch ist eine Frage, ob bspw die Schweiz einbezogen ist.
Erwarten muss man allerdings eine Umleitung aller Flüge und Passagiere, die aus Drittländern nach Afrika, Asien, Australien, Indien, Südamekrika oder Afrika fliegen.
Vermuten kann man einen Schub zum Verkauf des Dreamliners von Boeing.
Jedenfalls dürfte sich das ziemliche Auswirkungen haben, soweit es WTO konform ist.
"physisch im Hoheitsgebiet" der EU ...
Auch der Luftraum gehört doch zum Souveränitätsbereich der EU Mitgliedsstaaten ? Auch und gerade dort finden doch die Verschmutzungen durch die Luftverkehrsteilnehmer statt, unabhängig davon ob ein Start oder Landung den Flug in der EU beginnen, unterbrechen oder enden lässt. Das heisst also, der EuGH möchte die transitreisenden Luftraumnutzer in Sachen Verschmutzungsabgabe privilegiert sehen. Das ist ungerecht. Gerade die Überflieger sollten auch zahlen müssen, da sich ansonsten ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile für Verkehrsströme im Transit ergeben. Da muss nachgebessert werden !
Neue Geschäftsidee !
einen Hub in die Schweiz legen und alle Umsteigeverbindungen mit Drittstaaten über diesen Hub legen. Europäischen Luftraum verdrecken und dann allen, die diesen Hub nicht benutzen eine Nase zeigen !
Nur noch kaltes
CONDOR bereitet sich wohl kostenmäßig schon auf diesen Ablasshandel vor:
auf dem Flug nach Teneriffa gab es diesmal nichts mehr warmes zu Essen - nur noch eine kalte Stulle. Einfache warme Speisen liessen sich aber gegen bares ordern - ein neuer allgemeiner Trend - so die Flugbegleiterinnen. Schätze mal da wird in Zukunft eine Essensausgeberin pro Flug eingespart werden. Wann die Geldeinwurfautomaten am Klo kommen war übrigens noch nicht zu erfahren.