Sie klagen gegen neue Gesetze, die ihr Geschäft beeinträchtigen könnten; weil die Regierung ihnen Lizenzen
entzieht oder Subventionen aberkennt oder wegen vermeintlicher Unregelmäßigkeiten
in öffentlichen Ausschreibungen: Es gibt viele Gründe, aus denen Investoren vor ein
internationales Schiedsgericht ziehen und Staaten verklagen – und immer mehr Unternehmen nutzen das Instrument. 58 neue Streitfälle hat die Konferenz der Vereinten Nationen für
Handel und Entwicklung (Unctad) im Jahr 2012 gezählt, mehr als
je zuvor. Aktuellere Daten gibt es noch nicht.
Zwei Drittel der Klagen richteten sich gegen Schwellen- oder Entwicklungsländer. Das hat historische Gründe: Die Verträge, die den Klagen zugrunde liegen, waren ursprünglich dazu gedacht, Investitionen aus Industrieländern in Entwicklungsländern zu schützen, da dort vermeintlich weniger Rechtssicherheit herrscht. Investitionsschutzverträge zwischen Industrieländern gibt es noch nicht so lange.
Insgesamt hatte die Unctad Ende 2012 genau 514 Fälle von Investorenklagen erfasst,
schon abgeschlossene Verfahren inklusive. Deutsche Unternehmen gehören zu den
häufigsten Klägern. Sie zogen insgesamt 27 Mal vor ein Schiedsgericht. Mehr schafften nur Konzernen aus den USA, die mit 123 Verfahren weit vorne liegen, aus den Niederlanden (50 Fälle) und dem
Vereinigten Königreich (30 Fälle). An häufigsten befasst sich das Internationale
Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten ICSID mit den Klagen, ein Schiedsgericht
der Weltbank. Andere laufen über UNCITRAL, eine Kommission der Vereinten
Nationen.
Politik reagiert auf die Kritik
Doch die Schiedsgerichtsbarkeit ist heftig umstritten. Weil die
Schiedsgerichte unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen und ihre Urteile aus
internationalen Verträgen abgeleitet werden, also im Zweifel über nationalem
Recht stehen, werfen Kritiker ihnen eine fehlende demokratische
Legitimierung vor. Ist ein Urteil ergangen, kann keine Berufung dagegen eingelegt werden.
Die Kritik ist in der Politik angekommen: Die Bundesregierung sagt, sie werde sich dafür einsetzen, dass die Schiedsgerichtsklagen aus dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA gestrichen werden. Im Abkommen mit Kanada sind sie aber noch enthalten – US-Konzerne mit kanadischen Filialen könnten so einen Umweg über das Nachbarland nehmen, um EU-Mitgliedsstaaten vors Schiedsgericht zu bringen. Auch die meisten der bereits bestehenden Abkommen – die Unctad zählt mehr als 3.000 – sehen Investitionsschutzklagen vor.
Allenthalben wird deshalb eine Reform der Schiedsgerichtsbarkeit
gefordert. Die Unctad etwa plädiert in ihrem aktuellsten World Investment Report 2013 dafür, die Klagemöglichkeiten von
Investoren einzuschränken, zum Beispiel indem man sie verpflichtet, juristische
Mittel auf nationaler Ebene auszuschöpfen, bevor sie vor ein internationales
Schiedsgericht ziehen. Zudem sollen die Verfahren transparenter werden, Berufung soll
möglich sein. Auch die EU-Kommission und selbst die Industrielobby des BDI fordern inzwischen Reformen.
Noch aber werden Investorenklagen nach altem Recht
verhandelt. Wir stellen vier Fälle vor, die in der Debatte besonders häufig
eine Rolle spielen.