Viele Verbraucher kennen das: Eiscafés oder Dönerbuden bieten ihre Produkte überall in der Stadt zum gleichen Preis an. Wie das Schwäbische Tagblatt nun berichtet, besteht der Verdacht, dass sich drei Eisdielen in Tübingen abgesprochen haben. Alle haben den Preis für eine Kugel von 1,20 auf stolze 1,50 Euro erhöht. Es ist das Gesprächsthema in Tübingen, sogar der Oberbürgermeister Boris Palmer hat sich dazu verärgert geäußert.
Ähnliche Verdachtsmomente gab es bereits auf dem Speiseeismarkt Ostbayerns, wo die bayerische Landeskartellbehörde 2002 tätig geworden war, wenn sie auch keinen Rechtsverstoß beweisen konnte. Auch auf den Weihnachtsmarkt in Halle/Saale war eine Behörde aufmerksam geworden, weil ein großer Teil der Anbieter Glühwein zum selben Preis von drei Euro anbot. Nach gut zwei Jahren wurde das Verfahren gegen das mutmaßliche sachsen-anhaltinische Glühweinkartell ohne Entscheidung eingestellt, man konnte keine Absprache nachweisen.
Solange jedes Unternehmen seinen Preis selbst festlegt, ist das kartellrechtlich unbedenklich. Auch, wenn ein Unternehmen seine Preise nach denen seiner Wettbewerber ausrichtet. Unzulässig wird es, wenn sich die Unternehmen koordinieren. Dann ersetzt Zusammenarbeit den Wettbewerb. Nicht nur direkte Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern sind verboten, sondern bereits Fühlungnahmen zwischen Wettbewerbern, etwa um künftige Preise zu beeinflussen. Unzulässig ist auch, wenn sich Unternehmen gegenseitig über künftige Preiserhöhungen informieren.
Es geht um mehr als eine Kugel Eis und einen Becher Glühwein. Denn den Schaden von Preisabsprachen tragen die Verbraucher, also im Prinzip alle. Bei Verstößen gegen das Kartellrecht wird Wettbewerb verhindert. Der mag zwar mit Risiken verbunden sein. In der Regel zieht er aber eine Menge Vorteile nach sich: einen Wettbewerb um Preise, Innovation oder Qualität. Anders gesagt: Das Kartellrecht sorgt für mehr Wettbewerb und der Wettbewerb sorgt für niedrigere Preise oder größere Kugeln, besseres Eis oder mehr Sorten.
Das Kartellrecht ist also angewandte Sozialpolitik, weil Kartellabsprachen sozialschädlich sind. In einigen Ländern, etwa in den USA, dem Mutterland der Kartellverfolgung, gelten viele kartellrechtliche Delikte sogar als Straftat. Sie können Freiheitsstrafen nach sich ziehen. In Deutschland werden Preisabsprachen mit Geldbußen und Schadensersatzansprüchen belegt. Ausnahmen sind Verstöße bei öffentlichen Ausschreibungen, da schützt sich der deutsche Staat ebenfalls durch einen Straftatbestand. Größere Unternehmen wie die Deutsche Bahn gehen zunehmend dazu über, von Kartellanten, also den am Kartell beteiligten, den verursachten Schaden zurückzuverlangen.
Den Verbrauchern hingegen ist in Deutschland dieser Weg versperrt – anders als in den USA, wo Verbraucher ihre Schadensersatzansprüche bündeln können und diese gleich verdreifacht werden. In Deutschland sind die Verbraucher bei Kartellabsprachen auf die Einsicht der Kartellbeteiligten oder das Einschreiten der Behörde angewiesen. Das Bundeskartellamt ist eine sehr schlagkräftige Einheit, die ihr Handeln nicht nur auf Marktverhältnisse zwischen großen Unternehmen beschränkt, sondern beinahe jeden Lebensbereich abdeckt, von Pudelzüchtern über Gummibärchen bis zu Fernsehprogrammen. Das Bundeskartellamt hat zum Beispiel vor Jahren eine Preisabsprache zwischen Veranstaltern sogenannter Zelt-Event-Gastronomie sanktioniert.
Das Bundeskartellamt hilft den Verbrauchern primär damit, dass es für die Zukunft schädliche Kartellabsprachen untersagt. Was die vergangenen Verluste betrifft, so kann es ihnen jedoch nicht helfen. Fälle wie etwa das mutmaßliche Tübinger Eiskartell fallen aber ohnehin in die Zuständigkeit der Landeskartellbehörden. Anders als das Bundeskartellamt sind die meist nur mit wenigen Stellen besetzt. So verfügt etwa die baden-württembergische Landeskartellbehörde lediglich über fünf Vollzeitstellen, die darüber hinaus noch mit anderen Themen beschäftigt sind als mit dem Kartellrecht.
Kommentare
Preisabsprachen -dem Kartellamt doch egal
Tankstellenpreise sind viel zu stark an regionale und überregionale Feiertage und Ferienzeiten gekoppelt, als dass das produktionsbedingt sin könnte. Alle, die tanken müssen, wissen das, nur das Kartellamt ganz offensichtlich nicht. Kartellbämter sind nicht nur bei den Tankstellenpreisen komplett überfordert oder desinteressiert. Für die Demokratie und die Fairnes wäre es besser, funktionierten die Kartellbehörden.
Nur weil die Preise über die Feiertage anziehen, muss nicht zwingend ein Kartell dahinter stecken. Aus meiner Sicht ist an Feiertagen der natürliche Marktpreis höher, weil es mehr Leute gibt, die nicht so preissensibel tanken.
Im Grunde stimme ich Ihnen zu, dass Kartelle die Preise künstlich hochhalten und das ineffizient ist.
Umgekehrt aber setzt die Findung des richtigen Marktpreises mündige Markteilnehmer voraus. Gerade in der Gastro-Branche ruinieren sich viele Selbständige, weil sie viel zu lange unter Preis anbieten. Aber die meisten haben gar keine andere Möglichkeit Geld zu verdienen.
Ich weiss es wirklich nicht, aber ist diese Selbstausbeutung erstrebenswert, weil sie allen anderen wunderbar tiefe Preise beschert?
Falls der Preis bei einer Gaststättenausrichtung zu tief ist, gibt es augenscheinlich zu viele Gaststätten, die diesen Bereich bedienen.
Da bleibt nur die Selbstständigkeit aufgeben oder den Betrieb anpassen. Selbstausbeutung ist zwar möglich, aber auch der zunächst einfachste Weg und keine dauerhafte befriedigende Lösung.
Schlecht gewähltes Beispiel.
Wenn die Eisdielen es mit den Preisen übertreiben, verlieren sie nur Kundschaft, denn man kann sein Eis auch anders bekommen, ergo es ist immer noch Wettbewerb vorhanden und warum sollte hier das Kartellamt eingreifen müssen.
Außerdem, wenn alle die gleichen Preise haben, dann entscheidet die Qualität und wenn man anfängt Kunden zu verlieren, dann überlegt man sich es 2x ob man auf dem Preis besteht oder über mehr Masse, durch einen günstigeren Preis sein Geschäft macht.
Vollkommen verdrehte Argumentation.
Es geht ja genau darum, dass man KEINE Alternative zu der einen Eisdiele hat, wenn alle Eisdielen in der Innenstadt sich abgesprochen haben. Ergo ist KEIN (ausreichender) Wettbewerb mehr vorhanden.
Und wenn sich die Eisdielen zu einem Kartell zusammengeschlossen haben und ihre Preise absprechen, dann wird die einzelne Eisdiele eben genau NICHT den Preis reduzieren ... Die Qualität alleine entscheidet eben nicht. Darum gibt es ja *eigentlich* Sanktionen gegen (Preis-)kartelle.
In Weimar ist es ganz schlimm bei den Bratwurstpreisen. Schade, dass darüber nicht berichtet wird. Denn ähnlich zu der (übrigens wieder mal ganz großartigen) Bildunterschrift gilt dort: "Macht immer wieder Freude: Bratwurst essen."
Meine veganen Bratwürste (Wiesenhof Bruzzlers) kosten seit Jahren knapp 1 €/Stück im Kaufland.
Braten muss ich sie selber, aber das mache ich doch gerne ;^)